Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 20/0116/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Im Verwaltungshaushalt von 4.995.008,03 Euro

Im Vermögenshaushalt von 17.827.397,47 Euro

gem. § 82 GO NRW (a. F.) zur Kenntnis zu nehmen.

Die Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

In Vertretung:

 

 

Grehling

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die in der Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Im Verwaltungshaushalt von 4.995.008,03 Euro

Im Vermögenshaushalt von 17.827.397,47 Euro

gem. § 82 GO NRW (a. F.) zur Kenntnis.

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 82 GO NRW (a .F.) sind unabweisbare über- und außerplanmäßige Ausgaben nach Genehmigung durch den Kämmerer dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu bringen. Eine Zusammenstellung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist beigefügt.

 

Die Zusammenstellung enthält

Im Verwaltungshaushalt Mehrausgaben von 4.995.008,03 Euro

Im Vermögenshaushalt Mehrausgaben von 17.827.397,47 Euro.

 

Wenn eine Dienststelle oder ein Dezernat die Genehmigung einer über- oder außerplanmäßigen Ausgabe beantragt, wird neben der Unabweisbarkeit der Ausgabe geprüft, ob eine Deckung in entsprechender Höhe vorhanden ist. In der Regel muss die Deckung von dem Fachbereich bereitgestellt werden, für dessen Aufgabenerfüllung die über- oder außerplanmäßige Ausgabe geleistet wird.

Ist dies nach dem Ergebnis der Prüfung nicht möglich, muss die Deckung durch Wenigerausgaben oder Mehreinnahmen in anderen Fachbereichen sichergestellt werden oder durch allgemeine Deckungsmittel gewährleistet sein.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Siehe Anlage

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

Siehe Anlage

 

 

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Anlagen

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