Entscheidungsvorlage - FB 61/0942/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 906 – Am Burgberg, Pappelweg – zur Kenntnis.

Er beschließt, den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern :

-           im Teilbereich der 2. überbaubaren Fläche von der Friedenstraße aus, zwischen             Pappelweg und Leitungstrasse Fläche “ c “, Änderung der Gebäudehöhen TH von             157,60 üNHN auf 158,00 üNHN und GH von 160,30 ü NHN auf 160,70 ü NHN  -

 

Weiterhin beschließt er den so geänderten Bebauungsplan Nr. 906 - Am Burgberg, Pappelweg -  für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren im Bereich zwischen Am Burgberg, Friedenstraße und Pappelweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0802/WP15 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss und

FB61/0942/WP15 – Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.08.2007 die Verwaltung beauftragt, für das Bauvorhaben - Am Burgberg / Pappelweg - einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag zu erarbeiten. Er beschloss gleichzeitig, hierzu eine Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB  durchzuführen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hat sich in ihrer Sitzung am 10.10.2007 aus bezirklicher Sicht diesem Beschluss angeschlossen.

 

Die Bürgerinformation erfolgte in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 19.11.2007 bis 30.11.2007. Gleichzeitig erfolgte eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Im Rahmen der Bürgerinformation gingen eine Reihe von Bürgeranregungen ein. Da es sich um eine freiwillige Bürgerinformation gem. § 13a BauGB gehandelt hat, wurde für diesen Verfahrensschritt auf eine förmliche Abwägung verzichtet.

 

Daraufhin hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 15.05.2008 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Kenntnis genommen und auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren hin die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 906 - Am Burgberg, Pappelweg - beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 09.06.2008 bis einschließlich 18.07.2008 stattgefunden. Während dieser Zeit sind weder von Bürgern noch von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Eingaben eingereicht worden.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2008 über den Bebauungsplan beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern :

- im Teilbereich der 2. überbaubaren Fläche von der Friedenstraße aus, zwischen Pappelweg und Leitungstrasse Fläche “ c “, Änderung der Gebäudehöhen TH von 157,60 üNHN auf 158,00 üNHN und GH von 160,30 ü NHN auf 160,70 ü NHN  -

Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 906 - Am Burgberg, Pappelweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren hatte bereits am 22.10.2008 aus bezirklicher Sicht eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.

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Anlagen

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