Entscheidungsvorlage - FB 11/0200/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinien über die Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen in der ab 01.01.2008 geltenden Fassung werden dahingehend geändert, dass sich die Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionsgeschäftsstellen und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einheitlich nach Stufe 4 der jeweiligen Entgeltgruppe gemäß TVöD-VKA richten.

Die Änderung tritt am 01.01.2009 in Kraft.

 

 

 

(Dr. Linden)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat hat am 12.12.2007 die Richtlinien über die Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen neu gefasst. Diese Neufassung war erforderlich geworden, um die Ablösung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nachzuvollziehen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fraktionsgeschäftsstellen sowie bei den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurde in der jeweiligen Entgeltgruppe ein Einstieg in die Stufe 2 mit dem möglichen Aufstieg bis zur Stufe 4 beschlossen. Wegen der Befristung der Arbeitsverhältnisse der genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der somit nur begrenzt gegebenen Möglichkeit eines beruflichen Fortkommens sollen die Richtlinien dahingehend geändert werden, dass in der jeweiligen Gruppe das Entgelt einheitlich nach Stufe 4 gezahlt wird.

 

Diese Neuregelung soll zum 01.01.2009 in Kraft treten.

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