Kenntnisnahme - FB 61/0953/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Geschwindigkeitsreduzierung auf der Horbacher Straße im Bereich der Häuser 232 bis 236 und Einmündungsbereich Forsterheider StraßeHaltverbot vor den Häusern 232 bis 236Bürgerantrag vom 15.09.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürger- und Beschwerdeausschuss
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Kenntnisnahme
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16.12.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund von Eingaben aus der Bevölkerung Forsterheide sowie von politischen Fraktionen beschäftigt sich die Bezirksvertretung Aachen-Richterich bereits seit längerem mit der Verkehrssicherheit in der Siedlung Forsterheide. Die Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der Horbacher Straße zwischen Haus 219 bzw. 232 und Ortseingang Horbach sowie die Einrichtung eines Haltverbotes auf der Horbacher Straße vor den Häusern 232 bis 236 waren zentrale Diskussionsthemen.
Da die Horbacher Straße in die Beschlusskompetenz des Verkehrsausschusses fällt, hat dieser in seiner Sitzung vom 21.08.2008 zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Parkstände vor den Häusern 232 bis 236 der Horbacher Straße zu entfernen. Weiterhin hat der Verkehrsausschuss einstimmig beschlossen, dass die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Horbacher Straße im Bereich Forsterheide nicht verändert wird, da die Anforderungskriterien einer geschlossenen Ortschaft nicht vorliegen und die bereits vorhandene Beschränkung auf 70 km/h für die freie Strecke eine angemessene Verkehrssicherheit gewährleistet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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92,8 kB
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