Anhörung - FB 40/0193/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er spricht sich bei weiterhin bestehendem Bedarf - vorbehaltlich zur Verfügung stehender räumlicher Res­sourcen und der Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen personellen Ressourcen  durch die zuständige Schulaufsicht - für die Einrichtung  weiterer Integrativer Lerngruppen zum Schul­jahres­beginn des Schuljahres 2009/10 aus.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des Berichtes der Verwaltung und der Unteren Schulaufsichtsbehörde über die Durch­führung des Gemeinsamen Unterrichts (GU) in Aachener Schulen in der Sitzung des Schul­aus­schus­ses am 19.06.2008 wurde auf einen Ratsantrag der SPD-Fraktion und der Grünen-Fraktion vom 16.06.2008 hingewiesen, der in der Sondersitzung des Rates am 25.06.2008 vorgelegt wurde. Hierin wird die Schulverwaltung um Prüfung gebeten, inwieweit an Aachener Schulen aller Schulformen die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf im Ge­mein­samen Unterricht (GU) und in Integrativen Lerngruppen (ILG) ausgebaut werden kann, um mehr Schü­lerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf an einer Regelschule zu fördern. Dieser Ratsantrag ist den Erläuterungen beigefügt.

Zu den einzelnen Punkten des Ratsantrages wird wie folgt Stellung genommen:

1.       Wie hoch ist der Bedarf für eine integrative Beschulung von Kindern mit sonder­pädagogischem Förderbedarf?

Hier ist zu unterscheiden zwischen Primar- und S I-Bereich zum einen und zwischen ziel­gleichem und zieldifferentem Unterricht zum anderen.

 

Zielgleiche Förderung

Zieldifferente Förderung

Primar-

bereich

Im Primarbereich muss nicht unterschieden werden zwischen zielgleicher und -diffe­ren­ter Förderung.

Zu Schuljahresbeginn 2008/2009 werden an 12 Grundschulen in der Stadt 147 Schü­lerinnen und Schüler unterrichtet. Damit ist aktuell der Bedarf in der Primarstufe ab­ge­deckt. Dies bedeutet einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Stand bis Schuljahr 2007/2008 (108 Kinder). Damit konnten alle Wünsche von Eltern erfüllt werden, so­weit es fachlich vertretbar war, die Schüler integrativ zu fördern. Aufgrund der Stel­len­zuweisungen durch die Bezirksregierung wird es möglich sein, bis ca. 200 Schü­ler/innen im GU der Grundschulen zu unterrichten.

S I -

bereich

103 Schülerinnen und Schüler werden be­darfs­deckend in 5 Hauptschulen sowie an der Maria-Montessori-Gesamtschule ziel­gleich im GU gefördert (Förder­schwer­punkte „Emotionale und soziale Ent­wick­lung“ sowie „Sprache“).

Dem Schulamt ist kein Fall bekannt, in dem aus Kapazitätsgründen zielgleicher GU nicht möglich gewesen wäre.

47 Schülerinnen und Schüler werden an der Gesamtschule Brand unterrichtet, die meisten im Förderschwerpunkt „Lernen“

Es gab zum Schuljahresbeginn 08/09 in der GeS Brand 24 Anmeldungen von Schü­lern, die überwiegend zieldifferent ge­för­dert werden sollten, von denen lediglich 8 aufgenommen werden konnten.

Aufgrund der Zahl der Anmeldungen ist aktuell von einem Bedarf von 63 Plätzen in ILG's auszugehen.

Durch den Ausbau des GU in der Grund­schule von bisher 108 auf bis zu ca. 200 wird der Bedarf an einer Fortführung integrativer Förderung im Sek.I-Bereich zunehmen.

 

2.       Wie vielen Schülerinnen und Schülern kann kein Platz im GU bzw. in einer Integrativen Lerngruppe angeboten werden?

 

Da die Gesamtschule Brand bislang die einzige Schule in der Stadt ist, die eine ILG anbietet, muss von den Zahlen dieser Schule ausgegangen werden. 24 Anmeldungen standen 8 Auf­nahmen gegenüber, 16 Schüler/innen haben somit keinen Platz in einer ILG gefunden und besuchen nun eine Förderschule.

 

3.       Welche Bedingungen personeller, konzeptioneller und sächlicher Art müssen an einer Schule erfüllt sein, damit dort GU stattfinden kann?

 

Nach § 20 Abs. 7 SchulG kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers Ge­meinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem För­der­be­darf und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schu­le dafür personell und sächlich eingerichtet ist.

Die Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind Schüler/innen der all­ge­mei­nen Schule und gehören den Jahrgangsklassen an; die erforderlichen Stellen für die Unter­richts­ver­sorgung und die sonderpädagogische Förderung errechnen sich nach der Schüler-Lehrer-Re­lation des jeweiligen Förderschwerpunktes. Diese Stellen werden durch Lehrkräfte für Son­der­pädagogik abgedeckt.

Die Erfüllung des sonderpädagogischen Förderbedarfs setzt grundsätzlich zusätzliches Per­so­nal voraus. Zum Schuljahr 2008/09 beträgt das Stellensoll im Primarbereich für den Ge­mein­samen Unterricht 17,6 Stellen, so dass bis zu 200 Schüler/innen im GU in der Grund­schule gefördert werden könnten (derzeit sind allerdings noch 2 Stellen nicht besetzt).

Für mögliche Personalkosten für zusätzliches pflegerisches und therapeutisches Personal ist der Schulträger verantwortlich.

Für den GU wird eine Erstausstattung an Lehr- und Lernmitteln benötigt sowie Testmaterial, das jährlich zu ergänzen ist.

Wünschenswert und zielführend sind Gruppenräume für Differenzierungsmaßnahmen; bei Be­schu­lung von schwer körperbehinderten Schüler/innen ist ein behindertengerechter Ausbau des Schulgebäudes, zumindest in den Teilen, die für den Gemeinsamen Unterricht benötigt werden, erforderlich.

Schüler/innen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Ent­wick­lung können in der Regel wohnortnah gefördert werden, ohne dass Schülerfahrtkosten ent­stehen; bei der Beschulung von Kindern mit den Förderschwerpunkten geistige Ent­wick­lung und kör­per­liche und motorische Entwicklung entstehen für den Schulträger (Mehr-) Kosten im Rahmen des Schülerspezialverkehrs.

Gemäß § 37 Abs. 2 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Haus­unterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG - AO-SF) wer­den die Schü­ler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am Gemeinsamen Unter­richt (und am Un­ter­richt in Integrativen Lerngruppen teilnehmen) auf der Grundlage der Unter­richts­vorgaben des Ministeriums für die allgemeine Schule sowie der Richtlinien für ihren För­der­schwerpunkt un­ter­richtet. Die Leistungen werden auf der Grundlage der im individuellen För­derplan festgelegten Lernziele beschrieben. Umfang und Inhalt der Kooperation zwischen Lehr­kräften der Regelschule und der Förderschule ist festzulegen. Beide Lehrergruppen er­fül­len sowohl unterschiedliche als auch gemeinsame Aufgaben, wobei Über­schnei­dungs­be­reiche mit unterschiedlichen Ak­zen­tuie­rungen einen Austausch der Kompetenzen ermöglichen. Son­der­pädagogen unterrichten im GU – oder in ILG’s – in größeren Klassen und Gruppen bei gleich­zeitiger Differenzierung und son­der­­da­go­gischer Förderung; Lehrkräfte der Regel­schu­le werden verstärkt im Bereich der Diagnose und der Erstellung der Förderpläne tätig. Dies ist Entlastung und Bereicherung zugleich.

Die GU- bzw. ILG-Schulen entwickeln Förder-, Beratungs- und Fortbildungskonzepte, um den Förderbedarfen der Schüler/innen gerecht zu werden. Sie werden dabei vom Schulamt für die Stadt Aachen unterstützt.

 

4.       Können Integrative Lerngruppen an allen weiterführenden Schulformen eingerichtet werden (aus anderen Städten sind GU oder Einzelintegration an unterschiedlichen Schulformen bekannt)?

 

Aufgrund der gesetzlichen Grundlage (§ 20 Abs. 8 SchulG) richtet die Schulaufsichtsbehörde mit Zu­stimmung des Schulträgers eine ILG ein, soweit die personellen und sächlichen Vor­aus­set­zun­gen gegeben sind. Erforderlich dazu ist die Vorlage eines durch die Schulkonferenz be­schlos­se­nen schuleigenen Konzepts. An keiner Stelle ist eine bestimmte Schulform genannt, die eine ILG einrichten, demnach ist die Einrichtung vom Grundsatz her an jeder Sek.I-Schule möglich.

 

5.       Welche Bedingungen personeller, konzeptioneller und sächlicher Art müssen an einer Schule erfüllt sein, damit dort Integrative Lerngruppen eingerichtet werden können?

 

Auf die Ausführungen zu Punkt 3. wird verwiesen.

Im laufenden Schuljahr stehen 13,9 Stellen für den Gemeinsamen Unterricht und die In­te­grativen Lerngruppen an der Ges Brand zur Verfügung; derzeit werden 150 Schüler/innen in der Sek I in­te­grativ gefördert.

Integrative Lerngruppen sind prinzipiell anders organisiert als der GU. Eine ILG wird in der Regel in einer Klasse gebildet, die – z.B. in der Gesamtschule Brand – 24 Schüler/innen um­fasst, von denen 8 einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen. Die son­der­päd­ago­gische Lehrkraft ist in fast allen Stunden in der Klasse anwesend, die Fachlehrer/innen der allgemeinen Schule wechseln. Das Schulamt für die Stadt Aachen unterstützt diese Or­ga­ni­sa­tionsform einer ILG (die Schülerzahlen können variieren), weil so eine kontinuierliche sonder­pädagogische Förderung so­wie eine tatsächliche Inklusion ermöglicht werden. An der Ge­samt­schule Brand unterrichten 6 Sonderpädagogen/innen in den Klassen 5–10, eine Klasse in jedem Zug ist eine In­te­gra­tions­klasse.

Eine Schule mit Integrativen Lerngruppen erhält für jede(n) zieldifferent geförderte(n) Schü­ler/in einen Stellenzuschlag von 0,1 Stellen. Die Entwicklung des schuleigenen Konzeptes zur Ein­rich­tung einer ILG ist Angelegenheit der Schule.

 

6.       Kann an Schulen, die GU anbieten, entsprechend die Offene Ganztagsschule (OGS) darauf ausgerichtet und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden?

 

Innerhalb der OGS wird für GU-Schüler/innen der Betreuungsschlüssel für OGS an För­der­schulen von 1:12 zugrunde gelegt, dies bedeutet, dass für 12 GU-Schüler pädagogisches Personal im Stun­denumfang von 39,0 Std. wöchentlich zur Durchführung außerunterrichtlicher Angebote im offenen Ganztag zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus werden Lehrer­stel­len nach einem Stel­lenschlüssel von bis zu 0,2 Lehrerstellen pro 12 Schüler/innen mit son­der­pädagogischem Förderbedarf zugewiesen.

Diese erhöhte Personalressource, die der GU in der OGS auslöst (der Stellenschlüssel für Regel­schulkinder in der OGS beträgt 1:25), bietet verschiedene Möglichkeiten der Nutzung.

 

1. Variante:

Die Betreuung der GU-Schüler/innen erfolgt grundsätzlich in kleineren Gruppen. Dies macht eine Bündelung der GU-Kinder notwendig.

 

2. Variante:

Die Betreuung wird in Gruppengröße bis zu 25 Kinder durchgeführt. Dabei werden die zu­sätz­lichen Ressourcen und/oder in Binnendifferenzierung zur zusätzlichen, gezielten Förderung der GU-Kinder in (sehr) kleinen Gruppen eingesetzt.

 

3. Variante:

Eine Kombination aus 1. und 2.

Welche Variante gewählt wird, ist abhängig von den jeweils besonderen Bedingungen der ein­zel­nen OGS und ist im Rahmen der Qualitätsentwicklung von Schulleitung und OGS-Ko­or­di­na­tion fest­zulegen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Ausstattung stehen im Schulbudget jährlich 15.000 € zur Verfügung.

Sollte ein behindertengerechter Ausbau eines Schulgebäudes erforderlich werden, sind die Kosten im Einzelfall zu ermitteln.

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Anlagen

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