Entscheidungsvorlage - FB 40/0199/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bezuschussung von Schulbüchern und Schülerfahrtkosten für Kinder von Hartz IV – EmpfängerInnen“Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 16.06.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/60, Herr Kaldenbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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11.12.2008
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt dem Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 16.06.2008 abzulehnen.
Der Rat Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt den Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 16.06.2008 ab.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ratsantrag vom 16.06.2008 beantragt die Fraktion Die Linke, dass der Rat der Stadt Aachen beschließt:
1. Die Stadt Aachen übernimmt den gesamten Kostenanteil für die Anschaffung von Schulbüchern von Hartz-IV Empfängern.
2. Die Stadt Aachen übernimmt den Kostenanteil für die Fahrten zur Schule für dieselbe Personengruppe.
Zu 1. Kostenanteil für die Anschaffung von Schulbüchern
Inhaltlich war die Thematik bereits mehrfach Gegenstand von politischen Beratungen. Zuletzt wurden in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses vom 26.10.2006 die Anträge der Grüne- Ratsfraktion sowie der Antrag der UWG Bürgerwille, WASG und der Linkspartei vom 02.08.2006 bzgl. Schulbücher für Bedürftige behandelt.
Die Verwaltung wurde seinerzeit beauftragt, gemeinsam mit der Stiftungsverwaltung die Möglichkeit zu prüfen, aus Stiftungsmitteln finanzielle Hilfen für Notlagen in schulischen Situationen bereitzustellen. Diese Stiftungsmittel sollen von den Schulen über die Schulverwaltung abgerufen werden können, um finanziell bedürftigen Familien mit schulpflichtigen Kindern schnell und unbürokratisch zu helfen.
Im Ergebnis wurde in der Sitzung des Schulausschusses vom 18.10.2007 mit Hilfe des Vereins Nele und Hanns Bitmann e.V. der Schulbuchfonds eingerichtet. Dieser Fonds hilft - unbürokratisch- Familien, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen und auf Grund ihrer wirtschaftlichen Situation Probleme haben, den erforderlichen Eigenanteil bei der Beschaffung der notwendigen Schulbücher für ihre Kinder aufzubringen. Die Regularien zur Bewirtschaftung und das Antragsformular sind in der Anlage II beigefügt.
Im Haushaltsjahr 2008 standen hierfür dank der Unterstützung des Vereins Nele und Hanns Bitmann e.V. und der regio iT aachen insgesamt 12.190 zur Verfügung. Mit Schuljahresbeginn 2008/2009 wurden bisher für 494 Kinder Mittel in Höhe von 8.774,29 abgerufen, so dass noch 3.415,71 zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Restmittel - da naturgemäß der Hauptanteil der Anträge mit Schuljahresbeginn erfolgt in diesem Jahr zum größten Teil nicht mehr benötigt werden. Eine Übertragung der Restmittel ins nächste Jahr ist erforderlich. Dabei wird das Einverständnis der beiden v.g. Spender unterstellt. Weiterhin ist die Verwaltung aktuell in Gesprächen auch für das kommende Schuljahr Spendenmittel hoffentlich in gleicher Höhe wieder zu erhalten.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich der Schulbuchfonds bewährt und ist ausreichend zu bewerten, zumal die Mittel auch nicht in voller Höhe ausgeschöpft wurden. Für das kommende Schuljahr wird aus diesem Grunde unterstellt es gelingt erneut Spendenmittel zu bekommen- kein Änderungsbedarf gesehen.
Im Übrigen ist bei einer generellen Übernahme von deutlich höheren Kosten als im Ratsantrag beziffert auszugehen. In der Anlage III hat die Verwaltung eine diesbezügliche Hochrechnung vorgenommen. Hiernach würde bei vollständiger Kostenübernahme ein Finanzvolumen von 105.091 benötigt. Diese Mittel stehen weder haushaltsrechtlich zur Verfügung noch ist zu erwarten, dass in dieser Höhe Spendenmittel eingeworben können werden.
Bewertung:
Die Verwaltung kommt zum Ergebnis, dass das vorhandene Verfahren ausreichend ist und darüber hinausgehende Regelungen nicht zu finanzieren sind. Der Antrag ist daher abzulehnen.
Zu 2. Kostenanteil für die Fahrten zur Schule
Der Ratsantrag ist hinsichtlich der Zielrichtung nicht ganz eindeutig. Die Verwaltung hat daher folgende 3 Varianten kalkuliert:
2.1
Übernahme der Eigenanteilkosten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen zur Schülerfahrtkostenbefreiung nach der Schülerfahrtkostenverordnung
Die Stadt Aachen bietet über die ASEAG allen Schülern und Schülerinnen über den Erwerb des School & Fun Ticket die Möglichkeit das gesamte Streckennetz des AVV auch außerhalb der Schulzeiten zu nutzen. Hierfür ist ein monatliches Beförderungsentgelt in Höhe von 21 an die ASEAG zu entrichten.
Bei Schülern welche Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten zur Schule nach der Schülerfahrtkostenverordnung haben ( Informationen hierzu können der Anlage IV entnommen werden) , wird diesem Anspruch insoweit Rechnung getragen, als dass das v.g. Entgelt um die Kosten der reinen Schulwegfahrten und einer sozialen Komponente bereinigt wird.
Es verbleiben demnach folgende Eigenanteile, die von den Kindern/Eltern zu tragen sind:
1. Kind 12,00 monatlich
2. Kind (Geschwisterkind) 6,00 monatlich
ab dem 3. Kind (Geschwisterkind) 0,00
Nach derzeitigem Stand geht die Verwaltung von insgesamt 6.398 Fällen aus, in welchem Ansprüche auf Erstattung der Schülerfahrtkosten und damit reduzierte Eigenanteile bestehen.
Unter Zugrundelegung der vorstehenden Eigenanteile und Verteilung in den Tarifklassen ( 12 , 6 , 0 ) ergibt sich somit eine Gesamtsumme von rund 812.000 an Eigenanteilen.
Der Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrtkosten ist einkommensunabhängig. Aus diesem Grunde liege keine tatsächlichen Angaben vor, in welchen Fällen ein Hartz IV- Bezug gegeben ist. Aus diesem Grunde können die entstehenden Kosten nur auf der Grundlage von Annahmen kalkuliert werden.
Setzt man den Anteil der Kinder/Jugendliche welche in SGB II Bezug sind ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung dieser Altersklasse (6 bis unter 20 Jahren) ergibt sich eine Quote 19,35 %. Übertragen auf das vorstehende ermittelte Volumen ergibt sich ein Finanzvolumen von 157.122 ( = 1.238 Fälle) .
2.2
Übernahme der Kosten aller aktuellen School & Fun Tickets
Sofern beabsichtigt ist, die Kosten für alle derzeit ausgestellten School & Fun Tickets bei Hatz IV-Bezug zu übernehmen bedeutet dies bei insgesamt 12.222 Tickets nachfolgende Finanzvolumen:
Insgesamt sind 12.222 School & Fun Tickets ausgestellt. Hiervon wurden oben unter 2.1 bereits 6.596 Fälle berücksichtigt. Es verbleiben demnach noch 5.824 Fälle. Unter Zugrundelegung der unterstellten Quote von 19,35 % ergibt sich ein Potential von 1.127 Fällen. Bei 21 monatlich bedeutet dies ein Finanzvolumen in Höhe von 284.000 . Hinzugerechnet werden müssten noch die Fälle aus Variante 2.1.
Zusammengefasst würde diese Variante ca. 441.122 (157.122 + 284.000) kosten.
2.3
Übernahme der Kosten für eine School & Fun Ticket für alle Schüler und Schülerinnen in der Stadt Aachen bei Hartz IV Bezug
Sofern der Ratsantrag tatsächlich auf die Variante 2.2 abzielt wäre es folgerichtig davon auszugehen, dass alle Schüler und Schülerinnen in der Stadt Aachen für welche bei Hartz IV geleistet wird, diese Ticket in Anspruch nehmen würden.
Insgesamt ist von 5.308 Kinder/Jugendlichen im der Altersklasse 6 bis unter 20 auszugehen, welche sich noch in Schulausbildung befinden und Hartz IV beziehen ( vgl. Anlage II )
Hiervon wurden mit Variante 2.1 und 2.2 bereits 2.365 Fälle ( 1238 +1.127 ) berücksichtigt. Es verbleiben demnach noch 2.943 Fälle. Dies würde ein zusätzliches Kostenvolumen von rund 741.636 bedeuten.
Zusammengefasst würde diese Variante daher 1.182.758 (157.122 + 284.000 + 741.636 ) an Finanzvolumen binden.
Bewertung:
Die angenommene Kostenschätzung des Ratsantrag in Höhe von 55.000 jährlich reicht bei allen Varianten bei weitem nicht aus, um die entstehenden Kosten zu tragen. Auch hier ist nicht zu erwarten, dass in dieser Höhe Spende/Stiftungsmittel gesammelt werden können.
Die Kosten der unterschiedlichen Varianten können in Anbetracht der Haushaltssituation auch nicht durch die Stadt Aachen getragen werden.
Hinzu kommt, dass die Stadt Aachen mit dem School & Fun Ticket bereits ein äußerst attraktives und preiswertes Angebot anbietet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mit dem School & Fun Ticket das gesamte Netz des öffentlichen Nahverkehrs im AVV rund um die Uhr genutzt werden kann.
Der Eigenanteil bei Anspruch auf Schülerfahrtkosten von 12 bzw. im Rahmen der sozialen Komponente von 6 bzw. 0 ist mehr als moderat und sicherlich auch tragbar.
Aus den vorstehenden Gründen wird empfohlen dem Ratsantrag nicht stattzugeben.
Der Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 16.06.2008 ist somit behandelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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