Entscheidungsvorlage - FB 61/0979/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau einer Bühne im Kennedyparkhier: Eingabe des Herrn Ralf Dentzer vom 30.10.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürger- und Beschwerdeausschuss
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Entscheidung
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16.12.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bereits im Rahmen der Stadtteilwerkstatt Aachen-Ost im August 2001 fand die erste intensive Bürgerbeteiligung zur Umgestaltung des Kennedyparks statt. Das “grüne Herz des Ostviertels” wurde 1966 auf dem Gelände der ehemaligen gelben Kaserne angelegt und erfüllte inzwischen nicht mehr die Anforderungen an eine multifunktional nutzbare Grünfläche. Ein zentraler Wunsch der Bürger war der Bau einer Bühne, die von allen Bürgern für unterschiedliche Veranstaltungen genutzt werden kann.
Damit ist ein Spektrum gemeint von Konzerten (mit Beschallungsanlage) über Theaterstücke, Open-Air-Kino bis zum Kasperletheater für den Kindergarten oder den Chorauftritt für Senioren aus der benachbarten Einrichtung. Aus Schallschutzgründen ist eine Beschallung in größerem Umfang nur vier Mal im Jahr zulässig, für alle anderen Veranstaltungsarten (ohne oder mit geringerer Beschallung) kann eine Bühne ohne weitere Einschränkungen genutzt werden.
In der Stadtteilwerkstatt gründete sich ein Arbeitskreis, der sich zum Ziel gesetzt hatte, die Aufwertung des Parks voranzutreiben. Da sich der Arbeitskreis zunächst mit der Verbesserung der Sauberkeit befasste, wurde der Umbau der Grünfläche erst im vorletzten Jahr gestartet.
Die Bühne war Teil der Entwurfs für die Umgestaltung des Parks. Dabei wurden jedoch zunächst nur der Standort sowie die ungefähre Größe festgelegt. Im ersten Bauabschnitt, der Mitte 2007 fertiggestellt wurde, wurden bereits Ränge für 200 bis 300 Zuschauer am geplanten Bühnenstandort errichtet. Parallel zu den Bauarbeiten wurden erste Überlegungen zur Ausgestaltung der Bühne angestellt und es wurde ein Anforderungsprofil erstellt.
Dieses umfasste unter anderem die Vorgaben,
- dass die Bühne sehr einfach auf- und abzubauen sein muss (von möglichst wenigen Personen, auch solchen ohne besondere technische Kenntnisse und Fertigkeiten),
- dass die Bühne möglichst vandalismussicher und langfristig haltbar sein muss und
- dass sie für Veranstaltungen unterschiedlicher Art und Größe geeignet sein soll.
Auf dieser Grundlage haben Studenten des Lehrstuhls für Tragkonstruktionen der RWTH in einer Semesterarbeit unterschiedliche Entwürfe erstellt und den Mitgliedern des Arbeitskreises vorgestellt. Es handelte sich bei den Konzepten um zwei verschiedene Systeme: zum einen faltbare, zum anderen membranbespannte Konstruktionen. Die Entscheidung für das am besten geeignete System gestaltete sich in der Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile schwierig, so dass zunächst je ein Entwurf pro System weiter von den Studenten (mit intensiver Betreuung durch den Lehrstuhl) ausgearbeitet wurde (siehe beigefügtes Modellfoto).
Ergebnis der anschließenden umfassenden Diskussion im Arbeitskreis Kennedypark war die Entscheidung für das faltbare System, das jetzt realisiert werden soll. Gegenüber der membranbespannten Bühne weist dieses folgende Vorteile auf:
- Die Bühne bleibt vor Ort, ist also immer nutzbar. Die Nutzer müssen lediglich ihren Nutzungswunsch anmelden und den Schlüssel besorgen. Ein weiterer Aufwand entsteht nicht.
- Je nach Wetter und Art der Veranstaltung ist die Überdachung nicht erforderlich. Dann genügt der Bühnenboden plus der Rahmen, in dem sich die Überdachung im zusammengeschobenen Zustand befindet. Dieser kann z.B. zum Aufhängen eines Bühnenbildes genutzt werden.
- Die gewählte Konstruktion soll komplett aus Metall erstellt werden. Dadurch ist sie zum einen sehr haltbar, zum anderen kann sie auch im nassen Zustand eingefahren werden, ohne dass sie dabei Schaden nimmt.
- Ein membranbespanntes System hat den Nachteil, dass ein Abbau im feuchten Zustand nicht möglich ist bzw. dass dies zu einer geringeren Lebensdauer der Überdachung führen würde (neben Verschmutzung und Schimmelbildung als weitere Folgen einer Lagerung der Membran im nassen Zustand). Daher müsste in regelmäßigen Abständen eine neue Membran beschafft werden, die Folgekosten wären also höher.
Da die Anschaffungskosten zu einem hohen Prozentsatz von Bund und Land gefördert werden, die Unterhaltungskosten jedoch nicht, würde dies komplett zu Lasten des städtischen Haushalts gehen.
- Die Verwendung einer Membran erfordert nicht nur deren Auf- und Abbau, sondern auch die Lagerung an einem geeigneten Ort (sicher, trocken, möglichst in der Nähe) sowie ggfls. auch den Transport. Dadurch entsteht ein zusätzlicher organisatorischer und finanzieller Aufwand, der nach Möglichkeit vermieden werden soll, um die Bühne wirklich für alle potentiellen Nutzer zur Verfügung stellen zu können.
- Der ausgewählte Entwurf hat einen weiteren Vorteil: die Bühne kann von zwei Seiten genutzt werden. Im Standardfall wird sie in Richtung der Ränge bespielt, dient also Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen. Es ist jedoch - wegen der Öffnung zur Wiese hin - auch möglich, eine Großveranstaltung zu bespielen, bei der sich das Publikum auf der großen Wiese befindet.
Aufgrund dieser Erläuterungen zu den Anforderungen an die Bühne sowie der Beschreibung der Vorteile des von den Bürgern gemeinsam mit der Verwaltung ausgewählten Entwurfes wird deutlich, warum der Vorschlag von Herrn Dentzer keine Alternative darstellt.
Es wird zwar einen “Kümmererkreis” geben, der sich aus engagierten Bürgern aus dem Viertel zusammensetzt und der zukünftig für die Bühne verantwortlich sein soll. Der Aufwand sollte sich aber sowohl für diesen Kreis, als auch für die Nutzer der Bühne in einem verträglichen Rahmen halten. Dazu gehört für die Kümmerer die Belegung der Bühne (Annahme von Anmeldungen sowie ggfls. Akquise weiterer Veranstaltungen), die Überwachung, d.h. die Meldung etwaiger Schäden an die Verwaltung, sowie die Anleitung der Nutzer beim erstmaligen Gebrauch.
Eine mobile Bühne würde zusätzlichen Aufwand erzeugen wegen der erforderlichen Lagerung (für die es im Stadtteil keine geeigneten Flächen bzw. Räume gibt) und des Transportes. Neben organisatorischem Aufwand entstünden auch Kosten, die die Nutzung der Bühne im Einzelfall unattraktiv machen würde.
Die von Herrn Dentzer vorgeschlagene mobile Bühne hat eine Membran als Überdachung, also ein System, das aus den zuvor genannten Gründen als nicht für diesen Zweck geeignet eingestuft wurde.
Außerdem würde im Fall einer mobilen Lösung die Bühne immer in den Park transportiert und aufgebaut werden müssen, auch bei jeder noch so kleinen Veranstaltung, während das gewählte System immer nutzbar ist (fester Bühnenboden plus ggfls. “Rahmen”).
Auch an der faltbaren Bühne könnte die Beleuchtung an der Konstruktion aufgehängt werden, lediglich die Beschallungsanlage müsste aufgrund ihres Gewichtes aufgestellt werden. Um auszuschließen, dass Nutzer dies trotzdem versuchen und damit Beschädigungen der Bühne verursachen, wurde gemeinsam mit dem vom Stadtteilbüro ins Leben gerufene Kümmererkreis entschieden, dass weder Beleuchtung, noch Beschallung an der Konstruktion befestigt werden. Diese einheitliche Regelung soll Schäden vorbeugen. Daher wird nun eine entsprechend konzipierte Beschallungsanlage angeschafft.
Diese wird an einer zentralen Stelle im Viertel gelagert (wo es auch einen Kümmerer für die Wartung gibt) und steht für Veranstaltungen an verschiedenen Orten zur Verfügung, also
nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Bühne.
Die Idee, eine Bühne auch für Veranstaltungen in anderen Stadtteilen anzuschaffen, ist nicht realisierbar, da die Fördermittel zweckgebunden für Maßnahmen der Stadterneuerung Aachen-Ost verwendet werden müssen.
Fazit
Die Verwaltung hält die entstehenden Kosten für die Bühne in Höhe von ca. 147.000 € für angemessen, da ein System ausgewählt wurde,
- das sehr haltbar ist und dadurch sehr geringe Folgekosten verursacht und
- für alle Arten von Veranstaltungen geeignet ist.
Die von Herrn Dentzer vorgeschlagene Alternative erfüllt die Anforderungen an die Bühne großenteils nicht. Daher hält die Verwaltung weiterhin an dem vorliegenden Entwurf für ein faltbares, fest vor Ort installiertes System fest.
Langfristig betrachtet sind die Kosten für ein mobiles System nicht wesentlich niedriger (Ersatz der Membran, Transport- und ggfls. Lagerungskosten).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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403,5 kB
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