Entscheidungsvorlage - FB 22/0009/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Verfasst von:
- Hermanns, Rolf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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02.12.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten 4. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.02.2006 zu beschließen.
Grehling
Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage aufgeführten 4. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.02.2006. Er tritt ab 01.01.2009 in Kraft.
Rombey
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zu Art. 1:
Die Verwendung des
3,5-fachen des Einspielergebnisses sollte die Möglichkeit eröffnen, den
Spieleinsatz auch dann zu ermitteln, wenn er nicht direkt vom Geldspielgerät
dokumentiert wird. Bei Geldspielgeräten, die den Einsatz aufgrund ihrer Bauart
speichern und auf dem Zählwerksausdruck dokumentieren können müssen, sollte
diese Ersatzberechnung jedoch nicht zur Anwendung kommen. Die Regelung wird
daher konkreter gefasst, um eine Umgehung der dokumentierten Spieleinsätze in
Zukunft auszuschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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30,5 kB
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