Entscheidungsvorlage - FB 22/0009/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den in der Anlage aufgeführten 4. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.02.2006 zu beschließen.

 

 

Grehling

 

Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage aufgeführten 4. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.02.2006. Er tritt ab 01.01.2009 in Kraft.

 

 

 

Rombey

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zu Art. 1:

Die Verwendung des 3,5-fachen des Einspielergebnisses sollte die Möglichkeit eröffnen, den Spieleinsatz auch dann zu ermitteln, wenn er nicht direkt vom Geldspielgerät dokumentiert wird. Bei Geldspielgeräten, die den Einsatz aufgrund ihrer Bauart speichern und auf dem Zählwerksausdruck dokumentieren können müssen, sollte diese Ersatzberechnung jedoch nicht zur Anwendung kommen. Die Regelung wird daher konkreter gefasst, um eine Umgehung der dokumentierten Spieleinsätze in Zukunft auszuschließen.

 

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Anlagen

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