Entscheidungsvorlage - FB 36/0240/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneute Beratung des Antrages auf Herrichtung des landwirtschaftlichen Weges in Aachen, Gemmenicher Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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27.01.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In o. a. Angelegenheit versucht die Hofbetreiberin in Aachen, Gemmenicher Weg bereits seit 2005 eine einvernehmliche Lösung mit der Unteren Landschaftsbehörde zu finden, die es ihr ermöglicht, mit ihren großen landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeuge den Gemmenicher Weg bis zu ihren baurechtlich und landschaftsrechtlich genehmigten Nebenanlagen im hinteren Hofbereich zu gelangen.
Am 21.01.2007 teilte das Fachamt Verkehr und Tiefbau auf Anfrage der Unteren Landschaftsbehörde mit, dass sich der derzeit vorhandene Weg an der Gebäudefront des Hauses Nr. 111 zur Hälfte im privaten Eigentum der Antragstellerin befindet und die eigentliche städtische Wegparzelle nur zur Hälfte als Weg genutzt wird.
Aus wirtschaftlichen Gründen sei die Antragstellerin nunmehr gezwungen, den Weg zu verbreitern, d. h., die tatsächliche Wegeparzelle zu nutzen.
Anlässlich einer Besprechung vor Ort wurde festgestellt, dass der jetzige Zustand auf einer Länge von ca 70 m zu ändern ist.
Auf Grund dessen fand am 24. 06. 2008 mit den Mitgliedern des Landschaftsbeirates eine Ortsbesichtigung statt, bei der von der Antragstellerin und dem Fachbereich Umwelt die Situation dargestellt wurde. Insbesondere wurde auf den möglichen Erhalt eines Baumes kurz vor Beginn des Hohlweges hingewiesen. Ferner wurde eine mögliche Verbreiterung des Weges um einen Meter und deren Länge von ca. 70 m ausführlich diskutiert.
In der anschließenden Sitzung konnte der Landschaftsbeirat sich mit einer Verbreiterung nicht einverstanden erklären und beauftragte die Verwaltung eine rechtliche Prüfung durch das Rechtsamt vornehmen zu lassen und über das Ergebnis in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.
Auf Grund des mittlerweile vorliegenden Gutachtens und des Wunsches des Rechtsbeistandes der Antragstellerin fand am 23.10.2008 fand am 23.10.2008 mit dem Vorsitzenden des Landschafts-
beirates eine erneute Ortsbesichtigung statt.
Der Antragstellerin wurde mitgeteilt, dass das Rechtsamt der Stadt Aachen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass auf die Herrichtung des Weges durch die Stadt Aachen kein Anspruch besteht. Eine Verbreiterung des Weges durch eine Privatinitiative bleibt hiervon unberührt.
Man kam letztendlich einvernehmlich überein, dass der Weg um einen Meter verbreitert werden kann. Die vom Beirat als besonders markant bezeichnete Esche am Beginn des Hohlweges ist zu erhalten, die Art und Weise der Durchführung der Verbreiterung sowie die Herrichtung der Böschung mit der Unteren Landschaftsbehörde, der Liegenschaft und den zuständigen Bauämtern abzustimmen.
Anlässlich der Sitzung des Landschaftsbeirates am 11.11.2008 wurden die Einzelheiten der getroffenen Regelung durch den Vorsitzenden des Landschaftsbeirates vorgetragen. Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wurden durch Herrn Ratajczyk die wesentlichen Inhalte des Rechtsgutachtens vorgetragen.
Herr Dr. Aletsee beantragte die Vertagung der Angelegenheit, da er den Inhalt des Rechtsgutachtens schriftlich vorgelegt haben möchte und er darüber hinaus ohne konkrete Pläne nicht abschätzen könne, auf wie viel Meter Länge die Verbreiterung des Weges erfolgen soll.
Herr Ratajczyk entgegnete, dass dies bereits bei der Ortsbesichtigung festgestellt worden ist.
Herr Dr. Aletsee bestand auf einer schriftlichen Vorlage mit Plänen sowie einer Kopie des Rechtsgutachtens.
Der Tagesordnungspunkt wurde daraufhin nach Abstimmung mehrheitlich vertagt.
Aus den beigefügten Unterlagen (Rechtsgutachten) geht hervor, dass die Stadt Aachen nicht für die Verbreiterung des Weges zuständig ist, gegen eine Verbreiterung durch die Antragstellerin bestehen keine Bedenken. Die Wegeverbreiterung soll auf einer Länge von 70 m erfolgen und 1 m breit sein. Seitens der Antragstellerin werden entsprechende Pläne eingereicht, die insbesondere Aussagen zur Herrichtung der Böschung beinhalten.
Seitens der Unteren Landschaftsbehörde soll für das Vorhaben Befreiung erteilt werden.