Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0143/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Basis der gegebenen Erläuterungen den Wirtschaftsplan 2009 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtungen Aachener Stadtbetrieb festzustellen.

 

Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Wirtschaftsplan 2009 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb fest

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die

Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen,

Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und

gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.

Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2009 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.a), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2009-2013 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ERFOLGSPLAN

 

Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem

Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben.

 

A. ERTRÄGE

 

- Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen

Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2009 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegen. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.

Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt insgesamt 41.554.740 Euro. Eine Anpassung der aktuellen Gebührensätze ist in den Bereichen Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in 2009 nicht erforderlich, so die Bürger mit einer konstanten Belastung rechnen können.

Im Friedhofswesen ist ab 2007 ein deutlicher Einbruch der Fallzahlen zu verzeichnen. Im Vergleich zu Vorjahren werden immer weniger in Aachen verstorbene Personen dort auch bestattet. So führte die deutliche Gebührensteigerung in 2007 nicht zu mehr Einnahmen, da viele Bürger Bestattungen außerhalb der Stadt Aachen haben durchführen lassen. Der Aachener Stadtbetrieb hat daher intern ein Gremium eingerichtet, um sofortige Einsparmöglichkeiten zu lokalisieren und deren zeitliche und fachliche Umsetzbarkeit zu bewerten.

Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen Abfallwirtschaft (501.400 EUR), Straßenreinigung (382.300 EUR) und Friedhofswesen (168.400 EUR) veranschlagt ist.

 

- Zuschuss städtischer Haushalt

Im Bereich der freiwilligen Leistungen erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Da die Kosten der Bezirkskolonnen sowie der Bereiche Technik/Werkstätten und Interne Administration vollständig über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vom gesamten Betrieb getragen werden, entfällt der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt lediglich auf die zwei Betriebssparten Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde die Höhe dieser Zuschusszahlungen bis 2012 festgeschrieben.

Im Vergleich zum Ansatz 2008 erhöhen die Auswirkungen des Tarifabschlusses die Personalkosten und somit den Zuschussbedarf im Jahr 2009. Sowohl die Steigerung der direkten Personalkosten als auch die über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung erhöhten Aufwendungen der Querschnittsbereiche wurden entsprechend berücksichtigt.

Die in 2008 gewährte Einmalzahlung in Höhe von je 110 T€ wurden bei beiden Betriebssparten in Abzug gebracht. Auch die in 2008 prognostizierte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage soll in 2009 vermieden werden.

Die vom Aachener Stadtbetrieb ermittelten Zuschusszahlungen berücksichtigen jedoch keine Ausweitung des Aufgabenvolumens. In den Bereichen Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau sollen im Jahr 2009 zusätzliche Flächen und Objekte in die Unterhaltung aufgenommen werden. Nach ersten Schätzungen des Aachener Stadtbetriebes könnten hierfür ca. 640 T€ an zusätzlichen Aufwendungen anfallen. Diese Kostengröße ist jedoch in Absprache mit den jeweiligen Fachabteilungen und unter Berücksichtigung des gewünschten Leistungsumfangs noch zu konkretisieren und ggf. zu minimieren. Da nach einem Beschluss des Verwaltungsvorstandes von Oktober 2008 hierfür zunächst keine Mittel bereitgestellt werden können, sind diese Mehraufwendungen nicht in der Berechnung des Zuschussbedarfs enthalten.

Sollte der Aachener Stadtbetrieb mit der Erledigung dieser Aufgaben beauftragt werden, so wird dies nicht im Rahmen der Ansätze des Wirtschaftsplans 2009 vollumfänglich geleistet werden können. Eine Aufgabenwahrnehmung wird in diesem Fall nur bei einer Anpassung der Leistungsstandards bzw. bei erhöhtem Finanzbedarf, einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zu gewährleisten sein.

 

Im Bereich der Straßenunterhaltung werden in 2009 die nachstehenden Straßen gewidmet und sollen in die Unterhaltung neu aufgenommen werden, was mit geschätzten 175 T€ zu Buche schlägt: Stichweg Am Burgberg / Pappelweg; Weingartshof; An der Unterbahn; Schwester-Sibylla-Weg; Kelmesbergweg; Laachgasse bzw. Germanusstraße (Neugestaltung und Verbreiterung Verkehrsflächen); Dellstraße bzw. Banker-Feld-Straße und Schönauer Bach. Bei neu gewidmeten Straßen handelt es sich nicht zwangsläufig um aktuell abgeschlossene Baumaßnahmen. Zu den Unterhaltungsaufwendungen zählen neben den Verkehrflächen insbesondere auch Markierungen, Verkehrschilder, Nutzungsänderungen und Umgestaltungen.

Im Rahmen der Grün- und Freiflächenpflege sollen in 2009 über 20 zusätzliche Objekte unterhalten werden, was nach derzeitigem Kenntnisstand Aufwendungen von ca. 465 T€ verursacht. Eine Senkung dieser Summe ist bei einer Reduzierung des Pflegevolumens bzw. –standards nicht ausgeschlossen. Hierunter fallen insbesondere:

 

Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt enthält ebenfalls Leistungen des Aachener Stadtbetriebes für das CHIO (90.000 €), die Karlspreisverleihung (30.000 €) sowie sonstige, für die Stadt Aachen bedeutsame Veranstaltungen (7.000 €). Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet, sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen sind, nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, vom jeweiligen Auftraggeber gegen Rechnung zu bezahlen.

Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert ist.

Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.

 

- Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen

 

- Erträge aus Zuschüssen Dritter

Nach derzeitigem Planungsstand wird der E 18 keine Einnahmen aus Zuschüssen erhalten. Zuwendungen aus der Denkmalförderung des Landes für die Sanierung des Campo Santo oder die Glasfassade der Trauerhalle auf dem Westfriedhof werden nicht beim Aachener Stadtbetrieb verbucht.

 

- Sonstige Erträge

B. AUFWENDUNGEN

 

- Material- und Dienstleistungsaufwand

Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und

Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Abfallsammlung und –transport durch Braun Umweltdienste, gärtnerische Unternehmerpflege). Im Vergleich zu Vorjahren entfallen ab 2009 die Fremdleistungen für Abfuhrunternehmen, da der Aachener Stadtbetrieb die Abfuhr des Abfalls in den Stadtbezirken in Eigenregie durchführt.

- Personalaufwand

Die im Stellenplan aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und aus dem Sammelnachweis 1 des Kernhaushaltes bezahlt, jedoch durch den Stadtbetrieb vollständig erstattet. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf vollständig einzusparende Stellen geprüft. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, offene Stellen nicht umgehend wiederzubesetzen, führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des vorhandenen Personals. Im Jahr 2009 werden zunächst für ein Jahr befristet 27 Personen für die Abfallwirtschaft zusätzlich eingestellt, um die Abfuhr in den Stadtbezirken zu gewährleisten. Für 2010 ist dieser Bedarf vor dem Hintergrund weiterer Tourenoptimierungen und Serviceleistungen erneut zu überprüfen. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt zudem die aufgrund der Tarifverhandlungen 2008 gestiegenen Personalkosten. Die Beschäftigten erhalten

neben einer Einmalzahlung von 225,- EUR eine weitere Einkommenssteigerung von 2,8%. Mögliche

Auswirkungen aus der Kündigung des TV Abfall sind mangels aktueller Verhandlungsergebnisse nicht

berücksichtigt.

 

- Kapitalaufwand

Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den

Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt. Aufgrund einer engen Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA konnten die auf aktuellem Handelsrecht beruhenden Abschreibungssätze sowohl für den gebührenrelevanten als auch den freiwilligen Bereich ermittelt und im Wirtschaftsplan angesetzt werden. Die handelsrechtlichen Zinsen ermitteln sich aus dem Fremdkapital, welches von der Stadtverwaltung dem Stadtbetrieb zugeordnet wird. Offen ist noch die endgültige Übernahme, Bewertung und Finanzierung des Anlagevermögens des Bereiches Straßenunterhaltung und Brückenbau. Die klärenden Gespräche mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stehen kurz vor dem Abschluss. Anschließend sind diese Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen mit Dez. II und FB 20

abzustimmen.

 

- sonstige betriebliche Aufwendungen, außerordentliche Aufwendungen, Steuern

Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte. Der im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Ansatz resultiert u.a. auch durch Projekt- und Schulungskosten bei der weiteren Einführung von DV-Applikationen. Gerade in 2009 stellt im Bereich der Abfallwirtschaft die Optimierung der Tourenplanung ein wichtiges Ziel dar. Zudem entstehen weiterhin Aufwendungen für die Organisationsberatung zur optimalen Gestaltung der Geschäftsprozesse, mit dem Ziel, diese noch effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Ein erstes Fazit zeigt, dass sich diese Aufwendungen angemessen amortisieren und wesentlich zur finanziellen Stabilität des Aachener Stadtbetriebes beitragen.

Ebenso werden mit dem Ansatz die bezogenen Leistungen von der Stadt Aachen (z.B. Lohnabrechnung, Kasse, Verwaltungskostenbeitrag) bezahlt.

 

C. INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG

 

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbräuchen und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht, die eine umfassende Transparenz bietet.

 

D. JAHRESERGEBNIS

 

Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von 0,00 € ab. Vorrangiges Ziel ist es, im Wirtschaftsjahr 2009 den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten und die Basis für eine positive Entwicklung des Betriebes zu festigen.

Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr folgenden Jahre gibt. Auch hier wird die Absicht deutlich, gerade den Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Haushalt für die freiwilligen Aufgaben dauerhaft konstant zu halten und nach Möglichkeit zu senken. Wie im Erfolgsplan, sind auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung mögliche Kostensteigerungen durch Aufgabenerweiterung nicht enthalten.

Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

 

VERMÖGENSPLAN

Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig.

Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.

Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.

 

 

 

STELLENPLAN

Der Stellenplan wurde vorbehaltlich den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Aachen aufgestellt.

 

Beschäftigte

Die Verschiebungen innerhalb der Entgeltgruppen ergeben sich aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen. Der deutliche Zuwachs an Beschäftigten liegt in der Integration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Straßenunterhaltung begründet, welche nunmehr im Stellenplan des Aachener Stadtbetriebes geführt werden.

 

Auszubildende

In 2009 werden 20 Auszubildende ihren Beruf im Aachener Stadtbetrieb erlernen.

 

Beamte

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und hier nachrichtlich genannt.

 

FINANZPLAN 2009-2013

Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Nachdem in den vergangenen Jahren eine eher zögerliche Umsetzung der Investitionsvorhaben erfolgt ist, wird analog des Vorjahres auch in 2009 das betriebsnotwendige Vermögen erneuert und erhalten werden. Da den geplanten Investitionen in Höhe von 3.030.300 Euro die laufende Kredittilgung von 387.000 Euro hinzugerechnet wird und dieser Summe Abschreibungen in Höhe von 2.528.000 Euro gegenüberstehen, ist eine Kreditaufnahme von 888.450 Euro erforderlich. Diese ist bei der Stadt Aachen ebenso einzuplanen, wie die erforderliche Aufnahme für die aus Vorjahren noch umzusetzenden Investitionen.

Aus den Jahren 2003-2008 sind noch Investitionen in Höhe von 3.800 T€ umzusetzen. Bei einer

angenommenen Tilgung von 3% p.a. sind bei allen geplanten Investitionen der Folgejahre ab 2014 keine weiteren Darlehensaufnahmen mehr notwendig, da die Refinanzierung des Kapitals vollständig durch die Abschreibungen gesichert ist und darüber hinaus Sondertilgungen geleistet werden können.

Der Aachener Stadtbetrieb verzichtet auf die Inanspruchnahme bereits genehmigter und durch Kreditaufnahme zu finanzierender Investitionsmittel i.H.v. 4,8 Mio. EUR. Hierdurch können bei einer angenommenen Verzinsung von 5,21% insgesamt Zinsaufwendungen von ca. 250.000 EUR im allgemeinen Haushalt eingespart werden.

 

Diese Einsparung ist zur vollständigen Deckung der durch die Tarifabschlüsse bedingten

Personalkostensteigerungen der Sparten Betriebe/Werkstätten, Bezirkskolonnen und Interne Administration eingesetzt ausreichend.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

s. Anlage

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Anlagen

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