Kenntnisnahme - FB 61/0972/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Einrichtung eines Haltverbots nicht erforderlich ist. Der Antrag der CDU-Fraktion gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Bushaltestelle Forsterheide liegt im Einmündungsbereich der Forsterheider Straße, Horbacher Straße in Fahrtrichtung Herzogenrath unmittelbar im Anschluss an die dort befindliche Bebauung.

Aufgrund des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 21.08.2008 wurden die Parkstände vor den Häusern Horbacher Straße 232 bis 236 entfernt. Die dortigen Anwohner weichen nunmehr zum Abstellen Ihrer Kraftfahrzeuge in den Bereich der o.g. Bushaltestelle in den unbefestigten Seitenstreifen aus. Die CDU-Fraktion bittet mit Antrag vom 29.10.2008 um Prüfung, ob im Bereich der Bushaltestelle ein Haltverbot eingerichtet werden kann. Durch die im Seitenstreifen abgestellten Fahrzeuge seien die Fahrgäste gezwungen auf der Fahrbahn auf den nächsten Bus zu warten und Fußgänger müssten ebenfalls auf die Fahrbahn ausweichen, um die Stelle zu passieren.

Bei einer Ortsbesichtigung hat die Verwaltung festgestellt, dass die Haltestelle auch zu Schulzeiten wenig frequentiert wird. Die wenigen Fahrgäste, die hier zusteigen, haben die Möglichkeit, sich vor der Haltestelle auf dem dort endenden Gehweg aufzustellen. Da die Forsterheider Straße in diesem Bereich gerade verläuft, die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt und daher Kraftfahrzeugführer und Fußgänger frühzeitig Sichtbeziehungen zueinander aufbauen können, besteht auch hier kein Erfordernis, im Haltestellenbereich ein Haltverbot einzurichten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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