Kenntnisnahme - FB 61/0986/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Ürsfeld, TeiländerungAntrag der FDP-Fraktion vom 17.11.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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20.01.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Beschilderung nach VZ. 1020-30 StVO die gewünschten Abkürzungsfahrten nicht zulässt und deshalb zum Erhalt der derzeit klaren Abgrenzung „landwirtschaftlicher Verkehr“ nicht aufgeweicht werden soll. Der Antrag der FDP-Fraktion gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Straße Ürsfeld verbindet die Kohlscheider Straße mit der Banker-Feld-Straße. In der Vergangenheit wurde diese Strecke vermehrt als Umgehung der stark belasteten Roermonder Straße genutzt. Um der steigenden Belastung der relativ schmalen Ortsdurchfahrt in Ürsfeld entgegenzuwirken, wurde auf Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich, vom 03.07.2002 zunächst versuchsweise für einen Zeitraum von 6 Monaten und mit Beschluss vom 09.07.2003 dauerhaft, auf Höhe der Bahnlinie ein Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mittels VZ. 260 StVO i.V.m. 1026-36 (Landwirtschaftlicher Verkehr frei) angeordnet.
Die FDP-Fraktion beantragt, dieses Einfahrverbot mittels VZ. 1020-30 (Anlieger frei) StVO zu ergänzen, um den Beschäftigten des dort befindlichen Krantz – Gelände (Engineering Park) die Durchfahrt durch den gesperrten Teil zu ermöglichen.
Das Zusatzzeichen VZ. 1020-30 StVO setzt jedoch voraus, dass das Anliegen des Straßenverkehrsteilnehmers (Ziel der Fahrt) im gesperrten Streckenabschnitt liegt und nicht das Erreichen eines außerhalb liegenden Zieles bezweckt wird. Auch sieht die Straßenverkehrsordnung keine Verknüpfung des Anliegerbegriffes mit Ausweiskarten vor.
Das Anliegen der Angestellten des Krantz – Gelände (Engineering Park) dürfte in der Regel nicht in der Straße Ürsfeld liegen, sondern vielmehr in der Durchfahrt durch den gesperrten Straßenabschnitt, um ein Ziel dahinter zu erreichen. Dieses wird wie bereits beschrieben nicht durch VZ. 1020-30 StVO gedeckt, eine Umbeschilderung würde der mit o.a. Beschluss verbundenen Zielsetzung, den Verkehr im besagten Abschnitt spürbar zu reduzieren, zuwiderlaufen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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37 kB
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