Entscheidungsvorlage - FB 61/0993/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, vorhabenbezogene Bebauungspläne und Bebauungspläne mit städtebaulichem Vertrag vor der Programmberatung im Planungsausschuss dem Architektenbeirat zur Beratung vorzulegen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Antrag vom 01.12.2008 beantragen die SPD-Fraktion und die Grüne-Fraktion, den Architektenbeirat in einem sehr frühen Stadium in die Planung einzubinden. Dadurch soll sichergestellt sein, dass die im Architektenbeirat vorhandene städtebauliche und gestalterische Kompetenz gerade bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag mehr als bisher in einem frühen Stadium genutzt und mit einbezogen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Architektenbeirat bereits vor der Programmberatung im Planungsausschuss an den jeweiligen Planungen zu beteiligen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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