Entscheidungsvorlage - FB 61/0995/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 917 - Trierer Straße/Königsberger Straße -;hier: Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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14.01.2009
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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15.01.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr.917 - Trierer Straße/Königsberger Straße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr.917 - Trierer Straße/Königsberger Straße - in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ziel des Bebauungsplanes ist, eine städtebaulich sinnvolle Entwicklung gemäß den Zielen des Zentren- und Nahversorgungskonzepts der Stadt Aachen sowie der Landesplanung zu ermöglichen, insbesondere die Stärkung der definierten Stadt- und Stadtteilzentren und die Sicherung möglichst flächendeckender Nahversorgung.
Entsprechend dieser Zielsetzung soll im Bebauungsplan ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel festgesetzt werden, bei dem die Fläche des Lebensmittelmarktes auf die heutige Größe begrenzt werden soll (max. 1200 m² Verkaufsfläche). Ansonsten sollen im Plangebiet künftig nur noch nicht-nahversorgungs-/zentrenrelevante Sortimente zulässig sein.
Am 24.05.2007 wurde vom Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 23.05.2007 zur Sicherung der o.g. Zielsetzung der Aufstellungsbeschluss gefasst. Im Rahmen der Programmberatung beauftragte der Planungsausschuss am 28.08.2008 die Verwaltung, auf Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Bürgerinformation durchzuführen. Diesem Beschluss schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer Sitzung am 24.09.2008 an. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch einen Aushang im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor vom 13.10. bis 24.10.2008. Hierbei kamen von Seiten der Bürger keine Stellungnahmen. Die parallel durchgeführte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erbrachte nur Hinweise, die in den Bebauungsplan übernommen wurden.
Der Bebauungsplan wurde der Arbeitsgruppe der StädteRegion Aachen zum StädteRegionalen Einzelhandelskonzept - STRIKT - Aachen vorgelegt, die hierzu mit Schreiben vom 12.11.2008 mitteilte, dass seitens der StädteRegion keine Bedenken gegen die Planung bestünden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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307 kB
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2
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192,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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443,2 kB
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