Entscheidungsvorlage - FB 61/1001/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte - Hasenfeld - hier: Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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14.01.2009
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.01.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.01.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt
den Bericht der Verwaltung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat
der Stadt aus Sicht des Bezirkes die Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte am Hasenfeld.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt die Verlängerung der Veränderungssperre für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Hasenfeld.
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 17
Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der
Veränderungssperre für den
Planbereich im Stadtgebiet Aachen-Mitte am Hasenfeld.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Verlängerung der Frist
der Veränderungssperre am Hasenfeld
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Mai 2006 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplans – Kornelimünsterweg / Fuchserde – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen Mitte im zwischen Kornelimünsterweg, Waldfriedhof, Monschauer Straße und der Grünzone Gillesbachtal beschlossen. Durch Beschluss der Programmberatung am 24.01.2008 hat der Planungsausschuss die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Bebauungsplans gem. § 13 a BauGB beauftragt.
Mit diesem Bebauungsplan wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel“, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:
- Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
- Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
- Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegt das Grundstück Hasenfeld 44 (Gemarkung Burtscheid, Flur 4, Flurstück 1298). Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und zwei Carports vor. Auf Grundlage des Ausstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gem. § 15 zurückgestellt und eine Veränderungssperre erlassen.
Die Veränderungssperre wurde 01.03.2007 öffentlich bekannt gemacht. Sie ist am 02.03.2007 in Kraft getreten und läuft dementsprechend am 01.03.2009 aus.
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich soll die bestehende Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um die Frist von einem Jahr verlängert werden, da zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch Genehmigung des Vorhabens unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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11,8 kB
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