Entscheidungsvorlage - FB 61/1002/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der  Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-               geringfügige Erweiterung der Baugrenzen auf den Grundstücken Am Dorbach 21 und Eupener Straße 272 (zweite Reihe)                           

-              Verschieben der Baufenster auf den Grundstücke Diepenbenden 18 und 36 (zweite Reihe)

-              Begradigung einer Baugrenze und Erweiterung des Baufensters auf dem Grundstück Diepenbenden 32 (zweite Reihe)

-              Änderung der Bauweise an der nördlichen Seite der Straße Am Dorbach von “abweichende Bauweise” in “offene Bauweise”

-              Ergänzung der schriftlichen Festsetzungen um den Zusatz “Ausnahmsweise sind in den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die Breite der Stellplatzfläche maximal 50% der Grundstücksbreite ausmacht . Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen Garagen und Carports an anderen Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen.              “

-              Ergänzung der Festsetzung “Einzelhäuser” bzw. “Einzel-/Doppelhäuser”

Außerdem empfiehlt sie, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 893 - Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Darüber hinaus empfiehlt sie, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebrachten werden können und dass die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-               geringfügige Erweiterung der Baugrenzen auf den Grundstücken Am Dorbach 21

-              Verschieben des Baufenster auf dem Grundstück Diepenbenden 18 (zweite Reihe)

-              Begradigung einer Baugrenze und Erweiterung des Baufensters auf dem Grundstück Diepenbenden 32 (zweite Reihe)

-              Änderung der Bauweise an der nördlichen Seite der Straße Am Dorbach von “abweichende Bauweise” in “offene Bauweise”

-              Ergänzung der schriftlichen Festsetzungen um den Zusatz “Ausnahmsweise sind in den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die Breite der Stellplatzfläche maximal 50% der Grundstücksbreite ausmacht . Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen Garagen und Carports an anderen Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen.              “

-              Ergänzung der Festsetzung “Einzelhäuser” bzw. “Einzel-/Doppelhäuser”

                                                                                                 

Darüber hinaus beschließt er, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 893 - Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen

Außerdem beschließt er, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebrachten werden können und dass die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

A) Bericht über das Ergebnis der Offenlage

Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 28.08.2008 den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 893 - Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden- gefasst, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer Sitzung vom 20.08.2008 die Empfehlung zur Offenlage ausgesprochen hatte.

                                                                     

In der Zeit vom 15.09.-17.10.2008 wurde die Offenlage durchgeführt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

 

Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben 5 Bürger Gebrauch. Die Abwägungsvorschläge sind als Anlage beigefügt.

 

Es wurden 17 Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt. Es wurden keine Anregungen zur Planung vorgebracht.

 

B) vereinfachte Änderung

Entsprechend der Zielsetzung, im Plangebiet und im gesamten Südviertel eine großzügige Siedlungsstruktur zu erhalten, sollte die festgesetzte offenen Bauweise noch konkretisiert werden. Dies war bislang nicht geschehen. Der Plan soll daher noch um die Festsetzung Einzelhaus bzw. Einzel- und Doppelhaus ergänzt werden. Ausgenommen davon sind nur der Bereich am Luxemburger Ring, da sich hier nur eine Reihenhausgruppe, ein Doppelhaus und ein historisches Mühlengebäude (Eismühle) befinden sowie die Gebäudegruppen Diepenbenden 40-52, da diese aus Reihenhäusern bestehen.

 

An der Straße Am Dorbach befinden sich auf der nördlichen Seite nur Doppelhäuser und Einzelhäuser, so dass hier die abweichende Bauweise durch die offenen Bauweise ersetzt werden soll.

In den schriftlichen Festsetzungen fehlte nachfolgende Ausnahmeregelung

“Ausnahmsweise sind in den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die Breite der Stellplatzfläche maximal 50% der Grundstücksbreite ausmacht . Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen Garagen und Carports an anderen Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen.              “ Diese wurde ergänzt.

 

Die weiteren im Beschlussentwurf genannten Änderungen sollen auf Grund von Bürgereingaben vorgenommen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den wie beschrieben geänderten Entwurf des Bebauungsplan Nr. 893 - Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden - erneut öffentlich auszulegen.

 

Anregungen sollen nur zu den geändert Teilen vorgebracht werden können.

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Anlagen

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