Entscheidungsvorlage - BA 3/0082/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NWhier: Verwendung der bezirklichen Investitionsmittel im Haushaltsjahr 2008- Beschluß der Kleinen Kommission am 15.12.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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14.01.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren genehmigt § 60 Abs. 1 GO NW den im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gefassten Beschluss der Kleinen Kommission vom 15.12.2008 mit der Maßgabe, den Ansatz für Position 6 des Beschlusses „Planung Umbau Vereinshaus, Germausstraße, Ing.-Auftrag zur Verlagerung des Bezirksamtes einschl. der bisher dort ansässigen Vereine“ von 3.000,-- € um 800,-- € auf 2.200,-- € zu vermindern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 15.12.2008 trat die „Kleine Kommission“ der Bezirksvertretung Aachen-Haaren und fasste im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW den als Anlage beigefügten Beschluss. Dieser Beschluss ist der Form halber jedoch noch geringfügig zu korrigieren.
Bei der Beschlussfassung wurde nicht berücksichtigt, dass die Bezirksvertretung unter TOP 9 lit g) der Sitzung am 20.08.2008 sich bereiterklärt hatte, einen noch zu beziffernden Betrag für die Erneuerung der Gedenktafel am Jüdischen Friedhof aus bezirklichen Investitionsmittel bereitzustellen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung handelt es sich um einen Betrag in Höhe von rd. 800,-- €.
Es wird vorgeschlagen, den unter Nr. 6 der Dringlichkeitsentscheidung angesetzten Betrag in Höhe von 3.000,-- € für einen Planungsansatz i.S. Verlagerung des Bezirksamtes in das Vereinshaus etc. entsprechend auf 2.200,-- € zu vermindern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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523,7 kB
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