Entscheidungsvorlage - FB 61/1000/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation in der Gartenstraße;hier: Bürgereingabe vom 20.05.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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14.01.2009
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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29.01.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Signalanlage an der Einmündung Gartenstraße / Vaalser Straße gemäß der beiliegenden Planung umzubauen.
Der Verkehrsausschuss beschließt die Signalanlage an der Einmündung Gartenstraße / Vaalser Straße gemäß der beiliegenden Planung umzubauen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Mit Datum vom 25.06.2008 bemängelten Anlieger aus der Gartenstraße die Verkehrssituation in der Gartenstraße. Insbesondere die Signalanlagenschaltung an der Einmündung Vaalser Straße / Gartenstraße und die zu hohen Geschwindigkeiten in der Gartenstraße, aber auch der Durchgangsverkehr wurden genannt.
Heutige Situation
Die Gartenstraße ist seit dem Januar 2006 eine Tempo 30 Zone. Die Zone wurde eingerichtet, weil der Linienverkehr nicht mehr durch die Gartenstraße geführt wird. Gleichzeitig wurde die Parkordnung geändert. Durch Einführung des Fahrbahnrandparkens und Schrägparkens wurde der Fahrbahnquerschnitt deutlich verringert. Eine Einführung einer Rechts- vor Links- Regelung an der Ecke von Brandis Straße trägt ebenfalls zur Absenkung der Durchschnittsgeschwindigkeit bei.
An der Signalanlage Vaalser Straße / Gartenstraße wird ein Diagonal Grün im Vorlauf geschaltet. Die Schaltung wurde damals eingeführt, um den Linienbus, der als Linksabbieger von der Vaalser Straße in die Gartenstraße abbog, zu beschleunigen. Aus heutiger Sicht ist die Schaltung in dieser Form nicht mehr notwendig.
Die Verkehrsbelastung in der Gartenstraße, gezählt im Jahr 2005, ist gering und beträgt im Querschnitt 1980 Pkw zwischen 7.00 und 19.00 Uhr. Eine Geschwindigkeitsmessung aus dem Jahr 2000 zeigt, dass schon damals die Durchschnittsgeschwindigkeit unter 40km /h lag. Nach der Einrichtung der 30 Zone wurde keine Geschwindigkeitsmessung mehr durchgeführt.
Planung
Um die Verkehrssituation in der Gartenstraße besonders für den Fußgänger zu verbessern, plant die Verwaltung auf der Höhe des Westparkeinganges einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) anzulegen, der die Überquerung der Fahrbahn in diesem Bereich erleichtern soll. Gleichzeitig wird der Kreuzungsbereich Lochnerstraße/ Junkerstraße planerisch untersucht, mit der Prämisse den Abbiegefahrstreifen wegfallen zu lassen, um neue Parkplätze zu schaffen. Die Konfliktsituation an der LSA Vaalser Str./ Gartenstraße zwischen dem Fußgänger, der die Gartenstraße quert, und dem Linksabbieger aus der Vaalser Straße in die Gartenstraße kann mit 2 Varianten entschärft werden.
Die erste Variante ist die Beseitigung des Linksabbiegervorlaufs von der Vaalser Straße in die Gartenstraße. Wie schon vorher erwähnt ist die Schaltung des Linksabbiegervorlaufs aus heutiger Sicht nicht mehr notwendig und die Problematik bei so einer Schaltung (das Zuschalten der Fußgängerfreigabezeiten) wird damit aufgehoben.
Die zweite Alternative ist der Umbau der Signalisierung in der Gartenstraße, d.h. die Signalanlage wird auf eine signalisierte Fußgängerfurt über die Vaalser Straße reduziert. Die Variante hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Gartenstraße als Abkürzungstrecke zwischen Turmstraße und Vaalser Straße an Attraktivität verliert. Außerdem wird durch den Umbau der Signalanlage das von dem Antragstellern beschriebene Beschleunigen zum Erreichen der Grünphase in der Gartenstraße unterbunden.
Empfehlung
Angesichts der geringen Verkehrsbelastung der Gartenstraße und der für Fußgänger und Radfahrer entlang der Vaalser Straße entstehenden Bevorrechtigung schlägt die Verwaltung die Umsetzung der Variante 2 vor. Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 4.800,0 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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77,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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32,8 kB
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