Entscheidungsvorlage - FB 61/1001/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über die Verlängerung  der Veränderungssperre zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus Sicht des Bezirkes die Verlängerung  der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Hasenfeld.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Verlängerung der Veränderungssperre zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte am Hasenfeld.

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 17 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre  für den Planbereich im Stadtgebiet Aachen-Mitte am Hasenfeld.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Verlängerung der Frist der Veränderungssperre am Hasenfeld

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Mai 2006 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplans – Kornelimünsterweg / Fuchserde – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen Mitte im zwischen Kornelimünsterweg, Waldfriedhof, Monschauer Straße und der Grünzone Gillesbachtal beschlossen. Durch Beschluss der Programmberatung am 24.01.2008 hat der Planungsausschuss die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Bebauungsplans gem. § 13 a BauGB beauftragt.

 

Mit diesem Bebauungsplan wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel“, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden folgende städtebauliche Zielsetzungen verfolgt:

-          Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

-          Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken

-          Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung

-          Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegt das Grundstück Hasenfeld 44 (Gemarkung Burtscheid, Flur 4, Flurstück 1298). Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und zwei Carports vor. Auf Grundlage des Ausstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung  über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gem. § 15 zurückgestellt und eine Veränderungssperre erlassen.

 

Die Veränderungssperre wurde 01.03.2007 öffentlich bekannt gemacht. Sie ist am 02.03.2007 in Kraft getreten und läuft dementsprechend am 01.03.2009 aus.

 

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich soll die bestehende Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um die Frist von einem Jahr verlängert werden, da zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch Genehmigung des Vorhabens unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.

 

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Anlagen

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