Kenntnisnahme - FB 61/1005/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Maria-Theresia-AlleeVerkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Maria-Theresia-Allee und in den angrenzenden StraßenSachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Kenntnisnahme
|
|
|
14.01.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
29.01.2009
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
In
der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen - Mitte am 03.12.2008 wurde zum
Tagesordnungspunkt „Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Maria- Theresia- Allee und
angrenzende Straßen“ einstimmig ein geänderter Beschlussvorschlag mit weiteren
Prüfaufträgen für die Verwaltung beschlossen, die hier aufgeführt sind:
a) Eine
grundsätzlich bessere Kennzeichnung der Einfahrtsituation in Tempo 30-Zonen
durch z.B. größere Schilder und beidseitige Aufstellung.
b) Die
Anlage weiterer Querungshilfen entsprechend dem Bürgerantrag zu prüfen und
ggfls. zu planen.
c) Den
erforderlichen Finanzrahmen für die einzelnen Maßnahmen zu ermitteln.
d) Zu
prüfen, ob die Weißhausstraße im Abschnitt zwischen Einmündung Ronheider Weg
und Bahnunterführung in die bestehende Tempo 30-Zone
Weißhausstraße/Maria-Theresia-Allee einzubeziehen ist und die Weißhausstraße in
diesem Abschnitt durch weitere Maßnahmen wie z.B. Anlegen eines Parkstreifens
auf der bebauten Seite und Anlage eines Baumfeldes auf der gleichen Seite
hinter der Einmündung Ronheider Weg optisch zu verengen ist.
e) Zu
prüfen, ob ein Rechtsfahrgebot von der Schillerstraße in die Goethestraße (von
Edeka kommend) möglich ist.
f)
Zu prüfen, ob der Kreuzungsbereich Goethestraße
/Schillerstraße mit einer Lichtsignalanlage versehen werden kann, oder wenn
dies nicht möglich ist, in eine Tempo 30-Zone aufgenommen werden kann.
Sachstand
zu a)
Die Anordnung der Tempo 30- Zonen erfolgt auf der Grundlage des § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO). Weitere Details legen die Verwaltungsvorschriften (VV) fest. Diese bestimmen beispielsweise, dass Zonen- Geschwindigkeitsbegrenzungen nur dort in Betracht kommen, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist.
Es ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Die Größe der Verkehrszeichen wird von den VV vorgegeben. Unnötig groß dimensionierte Verkehrszeichen sind zu vermeiden. Für quadratische Verkehrszeichen wird bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50- 100 km/h das Maß 600 x 600 mm vorgesehen. An einzelnen Stellen im Stadtgebiet befinden sich im Bestand noch größere Verkehrszeichen, da es bei Einführung der Tempo 30 - Zonen eine abweichende Größenvorgabe gegeben hatte.
Naturgemäß verursachen größere Schilder auch höhere Kosten. Ein quadratisches Schild in der nächst größeren Ausführung kostet ca. doppelt so viel wie die Ausführung in Standardgröße. Außerdem können dabei die Laternenmasten wegen der höheren Windlast aus statischen Gründen nicht mehr zur Aufhängung dienen.
Verkehrszeichen müssen rechtsseitig aufgehängt werden. Eine linksseitige Wiederholung kommt wegen des o.a. Grundsatzes nur in Ausnahmefällen in Betracht, beispielsweise bei zweistreifiger Führung des Verkehrs in eine Richtung. Eine weitere Ausnahme kann die schlechte Erkennbarkeit z.B. in spitzwinkligen Einmündungen oder durch verdeckte Sicht durch Straßenbäume begründen. Dies muss im Einzelfall festgelegt werden.
Neben den grundsätzlichen Vorgaben, die den Schilderbestand (Stichwort “Schilderwald”) begrenzen sollen, müssen auch Kostenerwägungen berücksichtigt werden. Für ein Standardschild mit Mast müssen einschließlich Montage Kosten von mind. 150,– € einkalkuliert werden. Zurzeit bestehen erhebliche finanzielle und personelle Engpässe bei der Unterhaltung und Pflege des Verkehrszeichenbestandes. Eine Ausweitung der Standards mit dem Effekt, die Anzahl der Verkehrszeichen zu erhöhen, lässt sich schon aus praktischen Gründen nicht befürworten.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen zu rechnen (§39 Abs. 1a StVO). Da dies in Aachen praktisch flächendeckend in Wohngebieten gilt, ist die Geschwindigkeitsbeschränkung dort hinlänglich bekannt. Mehr oder größere Verkehrszeichen würden das Geschwindigkeitsniveau in der Praxis daher nicht beeinflussen.
zu b)
Sowohl die Maria-Theresia-Allee als auch die Schillerstraße werden hinsichtlich der Änderung der Parkordnung untersucht, in diesem Zusammenhang wird auch überprüft, ob und wenn ja wo weitere Fußgänger-Querungshilfen sinnvoll und möglich sind. Die in dem Bürgerantrag formulierten Vorschläge werden dabei untersucht.
Zu c)
Auf Grund von Erfahrungswerten (Preis/m ²) wurde für die in der Vorlage Nr. FB 61/0939/WP15 aufgeführten Maßnahmen eine erste, grobe Kostenschätzung ohne Detailplanung erstellt. Die Höhe der voraussichtlichen Kosten hängt davon, ob ein Komplettumbau oder ein Teilumbau erfolgen wird.
1. Knoten Weißhausstraße / MTA / Im Brockenfeld 130.000 - 320.000 €
2. Knoten MTA / Schillerstraße 50.000 - 130.000 €
3. Umbau Einfahrtbereich Weishausstraße 30.000 €
4. Beschilderung + Markierung (pauschal) 20.000 €
5. Mögliche Umgestaltung
Schillerstraße, Seitenraum (MTA bis Goethestraße) 35.000 €
MTA, Seitenraum ( Weißhausstraße bis Schillerstraße) 70.000 €
Zur Realisierung dieser Maßnahmen sind in Abhängigkeit vom Ausbaustandard ca. 330.000€ bis 605.000€ notwendig, für die in den kommenden Jahren Haushaltsmittel zur Umsetzung eingebracht werden müssen.
zu d)
Für den Knoten Beginn der Tempo-30-Zone in der Weißhausstraße werden zurzeit konkrete Vorschläge erarbeitet, die in der Sitzung vorgestellt werden können.
zu e)
Die Anordnung eines Abbiegegebotes kommt gemäß Straßenverkehrsordnung nur dann in Frage, wenn die Maßnahme aus Gründen der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist. Nach hiesigen Erkenntnissen und Maßstäben liegen diese Gründe nicht vor, die Polizei wurde jedoch gebeten, zunächst die Unfallzahlen für den Knoten zu ermitteln.
zu f)
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) an
der Kreuzung Goethestraße/ Schillerstraße wird den Schutz des Fußgängers
erhöhen und das Geschwindigkeitsniveau des Kfz-Verkehrs verlangsamen. Die
Verwaltung sieht deshalb keine Notwendigkeit den Knoten zu signalisieren.
Die Verwaltung prüft zurzeit eher
den Abbau von kostenintensiven und zum Teil auch geschwindigkeitsfördernden
Signalanlagen („Das Grün noch erwischen“). Gegen eine Einbindung in eine Tempo
30-Zone spricht die Nutzung der Straße durch den Linienverkehr; die Fahrzeiten
im ÖPNV würden dadurch weiter verlängert.