Kenntnisnahme - FB 61/0988/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Verlegung des Taxistandes an der Total-Tankstelle Roermonder StraßeAntrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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20.01.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach eine Verlegung des Taxistandes aufgrund der bereits getroffenen verkehrslenkenden Maßnahmen nicht erforderlich ist. Der Antrag der SPD-Fraktion gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion beantragt, den Taxistand in der Roermonder Straße auf Höhe der Total-Tankstelle zu verlegen und dort ein Haltverbot einzurichten, da es an den Ein- und Ausfahrten immer wieder zu Konfliktsituationen mit Radfahrern kommen soll.
Der Taxistand wurde 2002 auf Nachfrage der Aachener Autodroschkenvereinigung im Zuge der Bauarbeiten in der Rathausstraße von dort in die Roermonder Straße zwischen die Ein- und Ausfahrten der Total-Tankstelle verlegt. Er liegt dort auf dem durch unterschiedliche Pflasterung abgesetzten Parkstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg. Am Fahrbahnrand verläuft der durch Markierung abgesetzte Radfahrstreifen. Die Verkehrsteilnehmer, die vom Tankstellengelände bzw. aus der Walkmühlenstraße auf die Fahrbahn einfahren wollen, müssen somit zunächst den Geweg und danach den Radweg queren. Sowohl die Walkmühlenstraße als auch die Ein- und Ausfahrt des Tankstellengeländes werden über einen abgesenkten Bordstein erschlossen. Gem. § 10 der Straßenverkehrsordnung hat derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren will sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Um Konfliktsituationen zwischen den ausfahrenden Verkehrsteilnehmern und Radfahrern zu vermeiden, wurden vor den Ein- bzw. Ausfahrten auf dem Radfahrstreifen Piktogramme nach VZ. 237 (Sonderweg Radfahrer) StVO angebracht. Zusätzlich wurde am Anfang des Taxistands an der Einmündung Walkmühlenstraße ein Fahrradbügel angebracht, so dass die wartenden Taxen nicht bis unmittelbar an die Einfahrt in die Walkmühlenstraße fahren können. Hierdurch werden die erforderlichen Sichtverhältnisse der ausfahrenden Verkehrsteilnehmer, auf den von links kommenden Verkehr gewährleistet.
Eine Abfrage der Unfallstatistik bei der Polizei hat ergeben, dass sich in den letzten 3 Jahren lediglich ein Unfall mit Radfahrerbeteiligung an der Tankstelle ereignet hat. Hierbei ist zu bermerken, dass der am Unfall beteiligte Radfahrer die Radverkehrsanlage ordnungswidrig in Fahrtrichtung links befuhr, obwohl dieser nicht für den Zweirichtungsverkehr freigegeben ist.
Aufgrund der erfreulichen Unfallbilanz und der bereits vorhandenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse ist die Verlegung des Taxistandes somit nicht erforderlich. Bei einer Ortsbesichtigung mit der Aachener Autodroschken Vereinigung konnte im Umfeld des vorhandenen Taxistandes kein besser geeigneter Alternativstandort ermittelt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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37,5 kB
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