Entscheidungsvorlage - E 18/0135/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)              Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

b)              Die Bezirksvertretung Aachen-Brand

c)                   Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren

d)                   Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim

e)                   Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich

f)                    Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte

 

g)              Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

 

nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 21. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

h)              Der Rat der Stadt Aachen

 

beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den vorgelegten 21. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des 21. Nachtrages sind neben redaktionellen Änderungen die nachfolgend aufgeführten Veränderungen in dem Straßenverzeichnis, Negativkatalog und Stichstraßen-Negativkatalog sowie eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühren vorzunehmen.

 

A) redaktionelle Änderungen

 

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 17.10.2007 beschlossen, die “Diemstraße” in Heidbendenstraße und die  “Graf-Schwerin-Straße“ in Kornelimünsterweg umzubenennen

 

-              Diemstraße                                                        ändern in                            Heidbendenstraße

-              Graf-Schwerin-Straße                                          ändern in                            Kornelimünsterweg

 

 

B) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis

 

Die nachstehend aufgeführten Straßen werden zum 01.01.2009 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

-              An der Unterbahn                                          (Aachen-Brand)                                          RKL S 9

-              Schwester-Sibylla-Weg                            (Aachen-Eilendorf)                                          RKL S 9

 

 

C) Änderungen im Straßenverzeichnis

 

Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der gesunkene bzw. gestiegene Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende  Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.

Auf Grund dessen ist eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.

 

Erhöhung der Reinigungshäufigkeit

-              Hermann-Heusch-Platz                                          (Aachen-Mitte)              von RKL X nach RKL S 4

 

Reduzierung der Reinigungshäufigkeit

-              Hanbrucher Straße                                                        (Aachen-Mitte)              von RKL S 5 nach RKL S 4

-              Im Gillesbachtal                                                        (Aachen-Mitte)              von RKL S 5 nach RKL S 4

 

 

 

D) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung                    gemäß §  2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen  (Stichstraßen - Negativkatalog)

 

Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.

 

-              Kelmesbergweg                                                                      (Aachen-Haaren)

-              Oberforstbacher Straße                                                        (Aachen-Kornelimünster/Walheim)

-              Pappelweg                                                                                    (Aachen-Haaren)

-              Schönauer Bach                                                                      (Aachen-Richterich)

-              Weingartshof                                                                                    (Aachen-Mitte)

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

s. Gebührenbedarfsberechnung

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