Kenntnisnahme - FB 36/0243/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die BV nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Gisela Nacken)

Beigeordnete

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim hat mit Schreiben vom 27.11.2008 die Verwaltung, gebeten, den Stand der Umsetzung der nach dem Hochwasser am 28.09.2007 in Kornelimünster vorgesehenen Maßnahmen zu berichten.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund eigener Recherchen und Abfragen beim Wasserverband Eifel-Rur und Bezirksregierung Köln sind folgende Maßnahmen durchgeführt worden:

 

  1. Die Fußgängerbrücke am Korneliusmarkt ist höher gelegt worden. Gleichzeitig wurde hier durch Anhebung der rechten Uferseite die Eindringmöglichkeit für das Hochwasser erheblich reduziert.

 

  1. Ein Gespräch mit der Feuerwehr zur Prüfung zur Einrichtung einer automatischen Alarmierung bezüglich eines Warnwerts zur Einleitung von Schutzmaßnahmen der Ortslage     Kornelimünster hat stattgefunden; jedoch konnte kein Ergebnis erzielt werden. Aufgrund der statistischen Auswertung des Hochwasserereignisses im Jahr 2007 ist klar geworden, dass die anfallenden Abflüsse sehr schnell die Ortslage Kornelimünster erreichen. Mögliche Vorwarnpegeln im Oberlauf von Inde und Iter können zu keiner Verringerung der Vorwarnzeit  führen, da die Vorwarnzeit fast identisch mit der Reaktionszeit der Feuerwehr ist.  Eine geringe Reduzierung der Vorwarnzeiten könnte sich ergeben, wenn eine automatische Weitergabe der Wasserstandsdaten des Pegels Kornelimünster durch die Bezirksregierung Köln an die Feuerwehr realisiert würden. Die Bezirksregierung Köln hat zugesagt, diese Maßnahme im Rahmen des Hochwasseraktionsplans Kornelimünster zu prüfen.

 

  1. Die Beseitigung der Trafos der STAWAG oder Hochwassersicherung der Trafos zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung der Ortslage während eines Hochwasserereignisses ist bei einem Ortstermin am 10.12.2007 mit der STAWAG Aachen besprochen worden. Der Trafo am Benediktusplatz 18 stellt die gesamte Stromversorgung in der Ortslage Kornelimünster sicher. Dieser Trafo wird  benötigt, um die ankommende Hochspannung soweit zu mindern, dass der Strom für die Privathaushalte nutzbar ist. Bei der Besichtigung des Innenraumes wurde deutlich, dass die Abschaltung des Trafos bei dem im September ablaufenden Hochwasserereignis erforderlich gewesen ist. Das Wasser kann in den Traforaum durch den Boden und durch die Tür eindringen. Eine Änderung ist hinsichtlich einer dichten Bodenwanne denkbar. Ebenfalls könnte man im Zugangsbereich eine mobile      Schutzwand für den Bedarfsfall planen.

 

 

Die STAWAG hat eine Prüfung zur baulichen Änderung des Trafos zugesagt. Die STAWAG Aachen wird in Kenntnis der Hochwassersituation eigenverantwortlich entscheiden. Alle weiteren Trafos im Bereich des Korneliusmarktes und somit auch Korneliusmarktes 24 werden vom v.g. Trafo bedient und sind insbesondere für die Stromversorgung des gelegentlich stattfindenden    Marktbetriebes/Jahrmarktes auf dem Korneliusmarktes erforderlich. Eine Verlegung dieser Trafos wäre sehr aufwendig und könnte nur bei einer möglichen Neuverlegung des Stromnetzes in Erwägung gezogen werden. Beim Trafo des Hauses Korneliusmarktes 22 handelt es sich um einen Hausanschluss und steht im Privatbesitz. Eine Veränderung des Anschlusses kann nur durch den Grundstückseigentümer selbst veranlasst werden.

 

  1. Die Entfernung von Totholz, Bewuchs und Anlandungen ist durch den Wasserverband Eifel-Rur an den entscheidenden Stellen vorgenommen worden.

 

  1. Im Rahmen des Neubaus der Brücke der B 258 ist seitens der Unteren Wasserbehörde darauf gedrängt worden, die ursprüngliche betonierte Sohlbefestigung beim Neubau der Brücke ebenfalls zu entfernen. Die ist auch seitens des Landesbetriebs Straße NRW umgesetzt worden. Durch diese Beseitigung der Betonschwelle hat sich die Sohllage der Inde bis zur Fußgängerbrücke Korneliusmarkt eingetieft, was zu einem höheren Wasserabfluss bzw. zu einer Reduzierung der Hochwassergefährdung führt.

 

Zu einer nachträglichen Verbreiterung des Indeprofils zwischen Fußgängerbrücke und Brücke B 258 war der Landesbetrieb Straße NRW aufgrund der bereits vorliegen Genehmigung nicht mehr bereit.

 

  1. Aufgrund einer Anliegerbeschwerde ist ein weiterer Überschwemmungsbereich unterhalb der Straßenbrücke zur Ortslage Kornelimünster festgestellt worden. Der Wasserverband Eifel-Rur hat im Frühjahr 2008 ein neues Gutachten zur Untersuchung der Hochwassergefährdung von Objekten unterhalb der Straßenbrücke Kornelimünster beauftragt. Das Ergebnis dieses Gutachten bestätigt eine Überflutungsgefährdung einzelner bebauter Grundstücke. Über die Auswirkungen von Hochwasser sollen nach Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde die betroffenen Hauseigentümer informiert werden.

 

  1. Der Pegel Kornelimünster (sowie auch optisch zu sehen die Pegellatte) ist nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln im Rahmen der Neubaumaßnahme der Fußgängerbrücke um 60 cm erhöht und saniert worden. Gleichzeitig ist auch der Messschacht des Pegels zur kontinuierlichen digitalen Aufzeichnung erhöht worden. Somit können zukünftig  Wasserspiegellagen bis 2,50 m durch den Pegel aufgezeichnet werden. Die Feuerwehr kann somit auf eine bessere Datengrundlage zurückgreifen, da die Wasserstandshöhen des Pegels über Internet automatisch "online" jederzeit frei zugänglich sind.

 

 

  1. Aufgrund des Hochwasserereignisses im Jahr 2007 sollte die Bezirksregierung neue statistische Grundlagen ermitteln. Die Bezirksregierung Köln hat mitgeteilt, dass es aufgrund anderer Arbeitsschwerpunkte keine weiteren Arbeiten zu Hochwasserschutzplanungen in Kornelimünster gegeben hat. Im nächsten Jahr sind für die Inde die Durchführung des Festsetzungsverfahrens für das neu ermittelte Überschwemmungsgebiet, die Fertigstellung der Hochwassergefahrenkarten und die Veröffentlichung des Hochwasseraktionsplans auf Basis der im Jahr 2007 ermittelten Daten vorgesehen.

 

  1. Aufgrund der Prioritätensetzung bei der Bezirksregierung Köln hat der Wasserverband Eifel-Rur aus v.g. Gründen im Jahr 2008 keine neuen Hochwasserspiegellagen bekommen, die er für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen (Verschluss von Öffnungen der Ufermauer, Höherlegung der Ufermauern) benötigt. Die Untere Wasserbehörde und der Wasserverband Eifel-Rur haben sich deshalb im Sommer 2008 darauf geeinigt, die bisherigen Ergebnisse des Hochwasseraktionsplans für die Ufermauersanierung heranzuziehen. Nicht berücksichtigt sind hierbei die Absenkung der Indesohle nach der B 258 sowie die Entfernung der Anlandung. Da      man mit der Hochwasserspiegellage jedoch auf der "sicheren Seite" liegt, wurden diese Wasserspiegellagen für die Sanierung der Ufermauer berücksichtigt.

 

Dieses bisher erzielte Arbeitsergebnis wird wohl nicht zum Tragen kommen, da der Wasserverband Eifel Rur mitgeteilt hat, dass die Bezirksregierung Köln nun doch auf massives Drängen der Unteren Wasserbehörde und des Wasserverbandes Eifel-Rur entsprechendes Datenmaterial zugesichert hat, noch vor Weihnachten 2008 neue Hochwasserspiegellagen der Ortslage Kornelimünster zur Verfügung zu stellen, die die neuesten Baumaßnahmen berücksichtigen. Durch den Umbau der beiden Brücken, sowie die Übernahme von neuen (besseren) digitalen Geländekarten soll nach Auskunft des Wasserverbandes eine Neuberechnung des Niederschlagsabflussmodells eine Reduzierung der Überschwemmungsflächen und somit eine Verminderung der Hochwassergefahr zeigen. Auf dieser Grundlage sollen im Jahr 2009 kurzfristig noch verbleibende eventuelle Gefährdungspunkte einer Hochwassergefahr (Erhöhung des Dammes am historischer Fußweg etc.) für die Ortslage Kornelimünster durch den Wasserverband Eifel-Rur beseitigt werden.

 

  1. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass nur Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, bei denen eine Gefährdung von Gebäuden und Einrichtung in Richtung Markt zu besorgen sind. Es werden keine Schutzmaßnahmen von einzelnen Kellerräumen von angrenzenden Häusern vorgenommen. Hier liegt der Hochwasserschutz in der Eigenverantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer. Eine genaue Lage solcher      Häuser soll im kommenden Hochwasseraktionsplan dokumentiert werden.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine.

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Anlagen

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