Entscheidungsvorlage - FB 61/1012/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 241 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Scheurenstraßehier:Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.01.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr.
241 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der
Scheurenstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.08.20086 beschlossen, das Aufhebungsverfahren für die Fluchtlinienpläne Nr. 241, 259, 273, 283 und 297 im o.g. Planbereich einzuleiten.
Er beschloss gleichzeitig gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieser Pläne.
Die öffentliche Auslegung des Fluchtlinienplanes Nr. 241einschließlich der Begründung erfolgte ab 13.10.2008 bis einschließlich 14.11.2008. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden durchgeführt.
Eingaben von Bürgern bzw. Stellungnahmen von Behörden oder anderen Trägern öffentlicher Belange sind nicht eingegangen, eine erneute Beratung im Planungsausschuss und in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte ist daher nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Fluchtlinienplanes Nr. 241 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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480,9 kB
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