Kenntnisnahme - FB 61/0998/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, nach Abschluss des Ausbaus des Boxgrabens eine erneute Verkehrszählung durchzuführen und auf dieser Grundlage den gestellten Bürgerantrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Südstraße abschließend zu prüfen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 27.10.2008 beantragen Anwohner der umliegenden Straßen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im südlichen Teil der Südstraße Einmündung Reumontstraße.

Die Querung der Südstraße im o.g. Bereich stellt die Verlängerung der durch Lichtzeichenanlage geregelten Querungshilfe der Mozartstraße dar. Diese Wegebeziehung wird vor allem durch Schüler der in der Reumontstraße/Mariabrunnstraße gelegenen Grundschule genutzt.

 

Nach den Richtlinien zur Anlage von Fußgängerüberwegen, kommt die Anordnung nur in Betracht, wenn die in der als Anlage beigefügten Tabelle 1 ersichtlichen Verkehrsstärken vorliegen. Hierbei bezieht sich die Fußgängerverkehrsstärke auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke bezieht sich auf die gleiche Stunde und gilt für den in einem Zug zu überquerenden Fahrbahnteil. In Tempo 30 Zonen sind Fußgängerüberwege in der Regel nicht erforderlich.

Anlässlich des Antrags hat die Verwaltung am 02.12.2008 eine Verkehrszählung vorgenommen. Die Ergebnisse sind als Anlage beigefügt. Aus der Zählung geht hervor, dass die Spitzenstunde des Fußgänger-Querverkehrs zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr liegt und 84 Fußgänger die Südstraße im Einmündungsbereich zur Reumontstraße gequert haben.

Die vorhandenen Fußgängerstärken erfüllen somit die Voraussetzungen zur Anordnung eines Fußgängerüberweges, wenn auch die Kraftfahrzeugstärke in der Spitzenstunde mindestens 200 Fahrzeuge beträgt, ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges denkbar, um die Schulwegsituation zu verbessern. Die Zahlen aus der aktuellen Verkehrszählung reichen nicht aus, sind aber hinsichtlich der Kraftfahrzeugverkehrsstärke nicht repräsentativ, da aufgrund des Umbaus des Boxgrabens die Einfahrt von der Südstraße in den Boxgraben bzw. darüber hinweg in die Krakaustraße gesperrt ist. Der Verwaltung liegen auch keine alten Zählungen dieses Bereichs vor, auf die zurückgegriffen werden könnten.

Eine abschließende Prüfung des Antrags ist somit erst nach Abschluss des Ausbaus des Boxgrabens bzw. nach Wiederherstellung der normalen Verkehrsverhältnisse möglich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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