Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 61/0087/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Camp Hitfeldhier: 1. Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Camp Hitfeld Aufstellungsbeschluss 2. Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- A 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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24.02.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem
Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Bereitstellung von Flächen für
Freizeitnutzungen und Breitensport sowie zur Bereitstellung von
Ausgleichsflächen, ggfls. auch von Teilflächen für Wohnen und Arbeiten, im Bereich Camp Hitfeld für den im
Lageplan dargestellten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen
Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Bereitstellung von
Flächen für Freizeitnutzungen und Breitensport sowie zur Bereitstellung von
Ausgleichsflächen , ggfls. auch von Teilflächen für Wohnen und Arbeiten, im Bereich Camp Hitfeld für den im
Lageplan dargestellten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen
Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss beschließt gemäß §2 Abs. 1 BauGB
zur Bereitstellung von Flächen für Freizeitnutzungen und Breitensport sowie zur
Bereitstellung von Ausgleichsflächen, ggfls. auch von Teilflächen für Wohnen
und Arbeiten, im Bereich Camp
Hitfeld für den im Lageplan dargestellten Bereich die Aufstellung eines
Bebauungsplanes.
Weiterhin empfiehlt er dem Rat, zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke
eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches Vorkaufsrechts gemäß §
25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das ehemalige Militärgelände
Camp Gabrielle Petit, Hitfeld, wurde von Anfang der 50er Jahre bis 1992 durch
die belgischen Streitkräfte genutzt. Die ca. 43 ha große Fläche befindet sich
großenteils im Wasserschutzgebiet Eicher Stollen. Der GEP stellt einen
Allgemeinen Siedlungsbereich sowie einen allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich
dar, der von einem regionalen
Grünzug und im Süden der Fläche durch einen Bereich zum Schutz der Natur
überlagert ist.
Der FNP stellt die Fläche als
Landwirtschaftliche Fläche dar.
Die ehemals militärisch
genutzten Flächen Camp Hitfeld im Bereich A 44, Augustiner Wald, Augustiner Weg
und Hitfelder Straße sollen mit dem Planungsziel, Flächen für Freizeitnutzungen
und Breitensport sowie ggfls. Teilflächen für Wohnen und Arbeiten zu schaffen,
entwickelt werden (ca. 1/3 der Gesamtfläche). Auf den Flächen außerhalb des
Allgemeinen Siedlungsbereiches können notwendige Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen
werden (ca. 2/3 der Gesamtfläche).
Zur Sicherung der
beabsichtigten Entwicklungsziele und damit zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung schlägt die Verwaltung vor, an den im dargestellten
Bereich (siehe Anlage) eine Bebauungsplan aufzustellen und den
Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern. Sie schlägt vor, für die im
Geltungsbereich befindlichen Grundstücke ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 Satz 1
Nr. 2 BauGB zu erlassen.
Die Vorkaufsrechtsatzung mit
Lageplan ist als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung weist darauf
hin, dass diese besondere Vorkaufsrechtssatzung die Stadt nicht verpflichtet,
die Grundstücke in jedem Fall zu erwerben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2
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155,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,8 kB
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