Entscheidungsvorlage - A 61/0092/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Erlass einer Veränderungssperre für den beschlossenen Bebauungsplan Kaiser-Friedrich-Alleehier: Antrag der Fraktionen SPD und Grüne zur Tagesordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/ 20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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24.02.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben für die Sitzung des Planungsausschusses am 24.02.2005 beantragt, den Tagesordnungspunkt:
Erlass einer Veränderungssperre für den beschlossenen Bebauungsplan „Kaiser-Friedrich-Allee“ als Tagesordnungspunkt vorzusehen.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.01.2005 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kaiser-Friedrich-Allee“ im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Kaiser-Friedrich-Allee, Lohmühlenstraße, Brüsseler Ring, Eisenbahnlinie Aachen-Belgien, Im Brockenfeld beschlossen.
Folgende Planungsziele liegen diesem Aufstellungsbeschluss zugrunde:
I.
Sicherung
der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich,
II.
Erhaltung
der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken,
III.
Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung,
IV. maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung in den Grenzen der bestehenden
Fluchtlinienpläne.
Aufgrund des o.g. Aufstellungsbeschlusses hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu 12 Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Aufgrund dieser Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 Baugesetzbuch können bereits heute entsprechende Fehlentwicklungen verhindert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, zum jetzigen Zeitpunkt das Mittel der Veränderungssperre noch nicht anzuwenden, da durch die Veränderungssperre Fristen festgelegt werden. Sollte nach Ablauf der Zurückstellung des Baugesuches nach einem Jahr noch der Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre erforderlich sein, wird die Verwaltung dies dem Planungsausschuss zur Beschlussfassung vorlegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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498,8 kB
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