Entscheidungsvorlage - FB 40/0209/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Darstellung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, den Antrag der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 KJHG „Tageseinrichtungen für Kinder / Tagespflege“ zur Gründung einer neuen Arbeitsgemeinschaft für den Bereich „Offene Ganztagsschule erst im Zusammenhang mit einer Gesamtkonzeption für die Neugliederung der Gremienlandschaft der Aachener Jugendhilfe zu beraten.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Rombey

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen des Prozesses, welcher zur Bildung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule zum 01.05.2008 führte, wurden bekanntlich auch die Partner und „Kunden“ beider Systeme umfangreich beteiligt. Sogar im Rahmen der zahlreichen Arbeitsgruppen als auch in Form von Hearings und Trägergesprächen mit den Spitzenverbänden aus Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe waren diese Partner eingebunden.

 

Im Verlaufe dieser Beteiligung wurde insbesondere seitens der freien Träger der Jugendhilfe immer wieder angeregt, die vorhandenen Strukturen in der Gremienlandschaft der Aachener Jugendhilfe zu überprüfen und über eine Neuordnung nachzudenken. Dabei wurde zum einen der Wunsch nach Wiederbelebung der Sozialraumkonferenzen häufig geäußert, zum anderen wurde angeregt, die derzeit geltende, Ende der 90er Jahre eingerichtete Struktur bei den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 KJHG zu überdenken. Hierbei wurde die Frage aufgeworfen, ob

 

-                      die Einteilung nach den vier Leistungsbereichen des SGB VIII (Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit/Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Famile, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Hilfe zur Erziehung) noch zeitgemäß sei,

-                      der Aspekt der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule nicht stärker zum Tragen kommen müsse und

-                      die Vielzahl der Gremien nicht reduziert werden sollte.

 

Da diese Fragestellungen im Rahmen des Prozesses nicht bearbeitet werden konnten, wurden sie in den sogenannten „Aufgabenspeicher“ des Projektes aufgenommen, um sie nach Bildung des Fachbereiches wieder aufzugreifen.

 

Die Aufgabenstellung „Neuordnung der Gremienlandschaft“ liegt nunmehr in der Zuständigkeit der Abteilung Planung im FB 45 und wird dort bearbeitet.

 

Zum derzeitigen Sachstand gilt Folgendes:

 

Hinsichtlich der Wiederbelebung der Sozialraumkonferenzen wurden inzwischen verschiedene Sondierungsgespräche sowohl mit den Sprechern und Sprecherinnen noch bestehender Sozialraumkonferenzen als auch anderer Gremien (Stadtteilkonferenzen, runde Tische etc.) geführt, um in einem ersten Schritt die Ist-Situation zu erheben.

 

Hinsichtlich einer Neuordnung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG wird gegenwärtig zunächst fachbereichsintern mit allen an den Arbeitsgemeinschaften beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den verschiedenen Abteilungen des FB 45 an einer Neukonzeption gearbeitet, die dann in einem nächsten Schritt auch in den bestehenden Arbeitsgemeinschaften vorgestellt und diskutiert werden soll.

Es ist geplant, den Prozess der Neukonzeptionierung im Laufe des I. Quartals 2009 abzuschließen, um dann den Kinder- und Jugendausschuss mit der Thematik zu befassen.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den Antrag der Arbeitsgemeinschaft „Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege“ bis dahin zurück zu stellen und ihn dann in die Beratung und Beschlussfassung eines Gesamtkonzepts einzubeziehen.

 

Bis dahin soll die zweifelsohne notwendige Vernetzung der an der Offenen Ganztagsschule beteiligten Institutionen im Rahmen bereits jetzt stattfindender informeller aber regelmäßiger Treffen unter Federführung der zuständigen Teamleiterin im FB 45 sichergestellt werden.

 

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Anlagen

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