Entscheidungsvorlage - FB 51/0293/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Zusammenlegung der Kitas Nerscheider Weg und Aachener Straße sowie Passstraße 123 und Passstraße 123 Montessori.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Zusammenlegung der Kitas Nerscheider Weg und Aachener Straße sowie Passstraße 123 und Passstraße 123 Montessori.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 27.02.2008 befasste sich der Ausschuss mit der Frage der Schließung der städtischen eingruppigen Kindertageseinrichtungen. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hatte der Rat beschlossen, die städtischen eingruppigen Einrichtungen (Falkenberg 2, Hahner Straße 32, Lemierser Berg 12, Nerscheider Weg 185, Stettinerstraße 16, Passstraße 123 (Montessori) zu schließen, um so eine Einsparsumme von 150.000 € zu realisieren. In der o.a. Sitzung fasste der KJA den einstimmigen Beschluss, die städtischen eingruppigen Kindertageseinrichtungen Hahner Straße 32 und Falkenberg 2 fortzuführen und die Einrichtungen Passstraße 123 und Montessori-Kinderhaus Passstraße 123 zusammenzulegen.

 

Für die Tageseinrichtungen Lemierser Berg 12, Nerscheider Weg 185 und Stettiner Straße 16 sollte ebenfalls das Anmeldeverfahren durchgeführt werden. Sollten die Einrichtungen nicht die nach KiBiz förderfähige Gruppengröße erreichen, sollten die Einrichtungen zum 01.08.2008 geschlossen werden. Anderenfalls würden Sie für ein weiteres Jahr offen gehalten.

Für die Tageseinrichtung Lemierser Berg wurden die erforderlichen Anmeldezahlen nicht erreicht; diese Einrichtung ist geschlossen worden.

 

Aktuell bestehen Betreuungsangebote in den folgenden städtischen eingruppigen Einrichtungen:

 

·         Hahner Str. 32

·         Falkenberg  2

·         Nerscheider Weg 185

·         Stettiner Str. 16

·         Passstr. 123 (Montessori)

 

 

Empfehlungen aus Sicht der Verwaltung:

 

a)       Fortführung der städtischen eingruppigen Einrichtungen Hahner Straße 32, Falkenberg 2 und Stettiner Str. 16 zur Sicherung des Rechtsanspruches für Kinder ab dem 3. Lebensjahr in den Randlagen und aufgrund der bestehenden hohen Anmeldezahlen.

 

b)       Zusammenlegung der Kita Passstraße 123 – Montessori-Kinderhaus – mit der unmittelbar benachbarten zweigruppigen Kita (ebenfalls Passstraße 123) zum 1.08.2009. Daraus ergibt sich eine dreigruppige Einrichtung. Erfahrungsgemäß ist eine größere Einrichtung betrieblich leichter zu führen, als eine eingruppige Einrichtung. Sowohl ist der fachliche Austausch als auch der Personaleinsatz im Vertretungsfall (Urlaub, Krankheit) in einer größeren Einrichtung besser gegeben. Die Kinder können dadurch ein breiteres Angebot nutzen.

 

Beide Einrichtungen verfügen schon über ein gemeinsam genutztes Außengelände und kooperieren seit Jahren miteinander. Die Montessori-Pädagogik wird weiterhin in einer der dann drei Gruppen praktiziert.

 

Die Leitungsfunktion soll gebündelt und in einer Hand ausgeübt werden. Die Eltern beider Einrichtungen sind über die vorgesehene Zusammenlegung informiert. Gemäß § 5 Abs. 3 der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach      § 26 Abs. 2 Nr. 3  Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist es zulässig, dass bis zu 5 Einrichtungen durch eine sozialpädagogische Fachkraft geleitet werden, wenn diese in räumlicher Nähe zueinander liegen.

 

Bei der Zusammenlegung, die auf Dauer angestrebt wird, sollte das derzeit vorhandene und eingeschränkte Raumprogramm beider Einrichtungen überdacht und langfristig verändert werden. So gibt es beispielsweise keinen Mehrzweckraum, keine Gruppennebenräume und nur einen sehr kleinen Personalraum. Bei einer baulichen Veränderung sollte auch eine Verbindung zu beiden Häusern – eventuell als gemeinsamer Eingangsbereich – mit angedacht werden.

Durch bauliche Veränderungen würde dann auch ein Angebot für unter dreijährige Kinder ermöglicht, was unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht leistbar ist.

 

c)            Zusammenlegung der Kita Nerscheider Weg mit dem unmittelbar benachbarten Montessori-Kinderhaus Aachener Str. 248 zum 01.08.2009. Auf die im vorstehenden Punkt bereits benannten grundsätzlichen Vorteile wird verwiesen.

 

Im Nerscheider Weg gibt es eine Gruppe mit Kindern ab zwei Jahren bis zur Einschulung (Gruppen-Form I). Diese Kita hat ein großzügiges Raumangebot, das auf die Bedürfnisse der Kleinkinder aus- bzw. umgebaut wurde. Die Aachener Straße betreut in zwei Gruppen Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung (Gruppen-Form III).

 

Beide Einrichtungen sind durch eine Art „Laubengang“ miteinander verbunden. Seit September 2008 ist eine Mitarbeiterin bereits einrichtungsübergreifend in beiden Häusern tätig. Es gibt darüber hinaus für die Kinder aus beiden Kitas schon gemeinsame Angebote (z.B. Bewegungsangebot in der benachbarten Schulturnhalle, bewegter Musikgarten oder das Zahlenland).

 

Es stehen weitere Überlegungen an, die räumlichen und pädagogischen Ressourcen beider Kitas zu nutzen ohne jedoch die gewünschten unterschiedlichen Ansätze zu gefährden. Auch hier können und sollen die Leitungsaufgaben gebündelt und in einer Hand ausgeübt werden. Die jeweiligen Elternräte sind über die mögliche Zusammenlegung informiert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Schließung wird für die beiden eingruppigen Einrichtungen die Pauschale in Höhe von 15.000 Euro eingespart.

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