Entscheidungsvorlage - FB 61/1009/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Erneuerung der Dr. Hahn Straße zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Ausführungsbeschluss zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung AC-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Erneuerung  der Dr. Hahn Straße zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Dr. Hahn Straße wurde in den letzten Wochen der Mischwasserkanal erneuert. Dabei wurde die vorhandene Straßenbefestigung, die aus den 30er Jahren datiert ist, vielfach geflickt war und sich ebenso wie die Nebenanlagen in einem schlechten baulichen Zustand befand, erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Die gesamte öffentliche Verkehrsfläche steht deshalb zur Erneuerung an.

Dabei ergibt sich die Chance, die funktionale Gliederung zu überprüfen und an die heutigen Anforderungen an den Straßenraum anzupassen. In diesem Zusammenhang  stellt sich die Frage, in welcher Form dies geschehen soll.

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Grundsätzlich sind zwei Ausbaumodelle möglich:

 

  1. Konventioneller Ausbau nach dem Separationsprinzip

Diese Bauweise entspricht dem bisherigen Zustand. Der Straßenquerschnitt ist in Fahrbahn und Gehwege aufgeteilt, die durch Bordsteine voneinander getrennt sind. Die Fahrbahn ist in Asphalt befestigt, die Gehwege mit Betonplatten.

 

  1. Ausbau als Mischfläche (im Volksmund Spielstraße genannt)

Diese Bauweise wird bereits seit vielen Jahren als Regelbauweise in Wohngebieten und Anliegerstraßen angewendet. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung und der Funktion als reine Anliegerstraße bietet sich ein niveaugleicher Ausbau der Fläche an, der den Charakter als Wohnstraße verdeutlicht. Würde die Dr. Hahn Straße heute neu geplant und gebaut, käme diese Bauweise ohne Frage zur Ausführung. Es ist deshalb aus Sicht der Verwaltung die angemessene  Lösung  bei der Erneuerung dieser Straße.

Bei der Mischfläche wird die gesamte Fläche in einer Ebene angelegt, die durch Rinnen und Pflasterbänder oder farbliche Unterschiede gegliedert werden kann, sodass  Fahrflächen, Parkbereiche  und Nebenanlagen unterschieden werden können. Dies kann z.B. durch Betonpflaster mit unterschiedlichen Grautönen und verschiedenen Verlegearten geschehen, so dass die unterschiedlichen Funktionen der einzelnen Teilflächen optisch ablesbar sind.

 

  1. Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich bei Erhaltung der Bordsteine

Diese Bauweise ist eine Kompromisslösung zwischen den beiden oben beschriebenen Varianten, die berücksichtigt, das wider Erwarten die Bordsteine bei den Bauarbeiten im Wesentlichen unbeschädigt blieben. Die hiermit vorgestellte Planung sieht deshalb den Erhalt der Bordsteine mit Ausnahme einer Pflasterfläche aus Betonstein im Bereich der Häuser 29/31 vor.

Der Charakter eines Verkehrsberuhigten Bereiches wird durch die bereits genannte Pflasterfläche, die mit einem Versatz der Parkordnung kombiniert wird,  und ergänzende Pflasterbänder aus Naturstein in den jeweiligen Einmündungen und an zwei weiteren Stellen sowie zwischen Asphalt- und Betonsteinfläche Rechnung getragen.

 

Kosten und Umsetzung

Nach vorläufiger Schätzung auf der Basis der derzeitigen Erkenntnisse werden die Ausbaukosten für den städtischen Anteil ca. 70.000€ betragen. Es handelt es sich um eine grundhafte Erneuerung. Die Bauarbeiten können durch eine Ergänzung des Auftrags an die Kanalbaufirma abgewickelt werden.

 

Bürgerinformation

In einer Bürgerinformationsveranstaltung am 27.11.2008 wurde die Haltung der Anwohner erfragt, da diese unabhängig von der Art des Ausbaus zu Anliegerbeiträgen herangezogen werden. Ablauf und  Ergebnis  der Bürgerinformation sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Außer den o.g. Anmerkungen der Teilnehmer an der Bürgerinformation liegen schriftliche Eingaben vor. Diese zeigen ebenso wie die Diskussionsbeiträge zwei widersprüchliche Haltungen der Anlieger (s. Anlage 2)

Unter Berücksichtigung der überwiegenden Ablehnung einer Mischfläche durch die Anlieger in der ersten Bürgerinformationsveranstaltung wurde von der Verwaltung die o.g. Kompromisslösung erarbeitet, die dem Anliegen nach Kostenminimierung und dem Wunsch nach Verkehrsberuhigung entspricht.

Diese wurde bereits mit den Anliegern informell diskutiert und stieß auf einhellige Zustimmung.

Eine weitere Bürgerinformationsveranstaltung wird am 12.01.2009 stattfinden, bei der die Kompromisslösung offiziell vorgestellt und diskutiert wird. Über das Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung wird mündlich berichtet.

 

Weiters Vorgehen

Wie bereits dargelegt, ist die Anlage eines Verkehrsberuhigten Bereiches eine situations- und zeitangemessenen Lösung für die Dr. Hahn Straße. Dies ist auch daraus ableitbar, dass selbst diejenigen Anlieger, die aus Kostengründen einen konventionellen Ausbau favorisieren, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wünschen oder gar fordern.

Die Erneuerung der Dr. Hahn Straße soll deshalb unter Beibehaltung der Bordsteine überwiegend in konventioneller Bauweise (Fahrbahn, Bordsteine, Gehwege) erfolgen, wobei punktuelle Elemente der Verkehrsberuhigung eingesetzt werden, sodass eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich möglich ist.

 

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird nicht erneuert.

 

Durchführung

Die Bauarbeiten sollen möglichst bald in die Wege geleitet werden, damit der Ausbau  im 1. Quartal 2009 erfolgen kann.

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

Die Baumaßnahme stellt eine Erneuerung / Verbesserung im Sinne des § 8 KAG NW dar. Sie löst damit eine Beitragspflicht aus, so dass hierfür Anliegerbeiträge gem. § 8 KAG NW zu erheben sind. Bedingt durch den gleichzeitigen Ausbau des Kanals und der Straße führen Synergieeffekte zu geringeren den Teileinrichtungen zuzurechnende Ausbaukosten. Der Spareffekt wird gleichfalls die Beitragspflichtigen entlasten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Baukosten für den städtischen Anteil betragen gem. Kostenschätzung 70.000 € und werden aus dem Auftrag X 12010401, Sachkonto 7821001 finanziert.

Die Baukosten für die Herstellung der Fahrbahn und anteilige Gehwegflächen werden  von der STAWAG im Rahmen der Straßenwiederherstellung übernommen.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. KAG ergeben.

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Anlagen

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