Entscheidungsvorlage - FB 61/0991/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrssituation Brander Straße/Breitbenden;Bürgerantrag des Herrn Leo Frings, Brander Straße 51, 52080 Aachen, vom 06.11.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Entscheidung
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16.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach wegen der noch ausstehenden Hoch- und Tiefbauarbeiten im ersten Bauabschnitt des Bebauungsplangebietes 805 weiterhin an der jetzigen Sperrregelung festzuhalten ist. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Derzeit ist etwa die Hälfte der im ersten Bauabschnitt des Bebauungsplangebietes 805 Breitbenden liegenden Wohngrundstücke bebaut bzw. ist mit dem Rohbau der Häuser begonnen worden. Während die Reutersgasse sowie die Maargasse bereits vollständig bebaut sind, befinden sich südlich des Maarwinkels noch mehrere Baulücken. Die nördliche Seite des Maarwinkels sowie die für den Geschosswohnungsbau vorgesehenen Flächen südlich des Maarwinkels sind noch fast unbebaut. Schließlich gehören zum Bebauungsplangebiet noch ein Regenrückhaltebecken sowie größere Grünanlagen, die ebenfalls mit entsprechenden Materialbewegungen gestaltet werden müssen. Abschließend erfolgt dann der endgültige Straßenausbau.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat in ihrer Sitzung am 23.10.2007 einstimmig beschlossen, den Baustellenverkehr ausschließlich über die Brander Straße fließen zu lassen. Die vorgenannten noch ausstehenden Arbeiten erzeugen erhebliche Baustellenverkehre, sodass der Zeitpunkt der Öffnung der Durchfahrt Breitbendenstraße und Ulmenallee wegen weitestgehend abgeschlossener Hoch- und Tiefbaumaßnahmen noch nicht gekommen ist.
Die Anwohner des Neubaugebietes können die brutto 2,10 m breiten Durchfahrgassen bereits jetzt nutzen und tun dies selbstverständlich, wenn hiermit ein Zeitgewinn für sie verbunden ist.
Die Wegnahme der Sperrungen würde somit für die Anwohner des Neubaugebietes wenig zusätzlichen Nutzen bringen, während die Beeinträchtigung der benachbarten Wohngebiete durch den dort auftretenden Schwerlastverkehr sicherlich deutlicher spürbar würden.
Außerdem soll im Sommer 2009 der 2. Bauabschnitt des Bebauungsplangebietes mit Kanalverlegung, Versorgungsleitungen und Straßenbau begonnen werden, damit anschließend auch dort Wohnhäuser entstehen können. Der damit verbundene LKW-Verkehr erhielte dann die Möglichkeit, durch die alten Wohngebiete an- und abzufahren, was von der Bezirksvertretung nicht gewollt war.
Die in der verlängerten Brander Straße hinter der Kreuzung Müselterweg stehenden und zu Sichtbehinderungen für Kraftfahrer aus dem Müselterweg führenden Fichten werden spätestens zum Endausbau dieses Straßenstückes gefällt werden. Die Verwaltung hat aus Rücksicht auf die unmittelbaren Anwohner in der Vergangenheit auf ein früheres Fällen verzichtet. Die Polizei hat im angesprochenen Kreuzungsbereich in den vergangenen drei Jahren lediglich einen Verkehrsunfall (Bagatellunfall am 2.7.2007) aufgenommen.
Zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung wurde auf Vorschlag der Bevölkerung vor einigen Wochen im Müselterweg ein Gefahrzeichen 102 StVO (Kreuzung mit Rechts-vor-Links) aufgestellt. Die den Müselterweg von Westen befahrenden Verkehrsteilnehmer müssen an die Brander Straße heranfahren, bis sie den bevorrechtigten Verkehr von rechts sehen und seine Vorfahrt beachten können. Dies führt durchaus häufig bis zum Stillstand des Fahrzeuges. Ein Stoppschild würde an diesem Verkehrsverhalten nicht ändern und ist wegen der geringen Unfallage auch nicht erforderlich. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb von Tempo-30-Zonen muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel rechts vor links gelten.
Sollte die Bezirksvertretung das Fällen der im zukünftigen Straßenraum stehenden Fichten zur Verbesserung der Sichtverhältnisse bereits jetzt wünschen, so nimmt die Verwaltung sich dieses Wunsches gerne an.
Bezüglich des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 26.04.2007 auf Änderung des Bebauungsplanes 805 zur Anbindung des Gebietes an die Schlackstraße hat die Verwaltung aus personellen Gründen bisher hierfür keine Kapazitäten zur Verfügung stellen können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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76 kB
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