Entscheidungsvorlage - FB 61/1024/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2008-hier: Produktsachkonto 120 010 020 5279000/7279000 "Kosten der Straßenbeleuchtung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. ///
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.01.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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21.01.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 194.276,99 € auf dem PSK 120 010 020 5279000 und überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 319.835,72 € auf dem PSK 120 010 020 7279000 zu erteilen.
(Grehling)
Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 194.276,99 € auf dem PSK 120 010 020 5279000 und überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 319.835,72 € auf dem PSK 120 010 020 7279000.
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 5 Abs. 1b Straßenbeleuchtungsvertrag vom 23.12.1997 mit der STAWAG hat die Stadt Aachen der STAWAG ein Jahresnennentgelt für die Instandsetzung, Erneuerung, den Betrieb und die Deckung des Strombedarfs inkl. Ökosteuer für die Straßenbeleuchtung zu zahlen.
Dieses Jahresnennentgelt wird im Rahmen einer Indexierung jährlich angepasst.
Hierfür stehen beim Produktsachkonto 120 010 020 5279000/7279000 - Kosten der Straßenbeleuchtung - für das 2008 Mittel in Höhe 3 Mio. € zur Verfügung. Bei der Einplanung dieses Ansatzes wurde versäumt, die Indexierung für das Jahr 2008 zu berücksichtigen. Bei einem monatlichen Abschlag von derzeit 267.750 € ergibt sich ein Mittelbedarf in Höhe von 3.213.000 €.
Darüber hinaus musste zwischenzeitlich aus der Jahresabrechnung für 2007 eine Nachzahlung aus der Endabrechnung unter Berücksichtigung der Abschlagszahlungen in Höhe von 123.406 € geleistet werden.
Daraus ergibt sich insgesamt ein Fehlbedarf in Höhe von 213.000 € in der Ergebnisrechnung und rd. 336.500 € in der Finanzrechnung. Bei Berücksichtigung aller im Deckungskreis P5143-01, dem das PSK zugeordnet ist, noch vorhandenen Restmittel verbleiben notwendige überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 194.276,99 € und Mehrauszahlungen von 319.835,72 €.
Da es sich um erhebliche Mehraufwendungen/ -auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Die Deckung der Mehraufwendungen/ - auszahlungen erfolgt durch entsprechende Mehrerträge/ -einnahmen, die auf dem Konto 120 020 020 4321000/6321000 - Parkgebühren aus Parkscheinautomaten - in 2008 vereinnahmt wurden.