Kenntnisnahme - FB 36/0246/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der o.g. Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bericht der Verwaltung

Der FB Umwelt wird hinsichtlich der möglichen Lärmbelästigung durch die Einrichtung eines neuen Hubschrauberlandeplatzes im Bereich des Klinikums Aachen um einen Sachstandsbericht gebeten.

 

Das Universitätsklinikum der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen betreibt derzeit im Südosten des Klinikumgeländes einen Hubschrauberlandeplatz als Bodenlandeplatz. Da die aktuellen Anforderungen für den gewerblichen Flugbetrieb sowie die baulichen Randbedingungen am vorhandenen Standort nach der Änderung der EU-Richtlinien nicht mehr ausreichend umgesetzt werden können, plant das Klinikum den Neubau eines zukunftssicheren Hubschrauberlandeplatzes an der südöstlichen Gebäudeecke des Klinikums.

Der bestehende Flugplatz wird somit näher an das Klinikumsgebäude in unmittelbarer Nähe der Notaufnahme verlegt.

 

Für die luftfahrtrechtliche Genehmigung der Flugplatzanlage ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Die Bezirksregierung entscheidet über den Flugplatzstandort, wenn ein luftrechtliches Eignungsgutachten die Einhaltung der Umweltkriterien belegt.

In dem schalltechnisches Prognosegutachten des Ing.- Büros Graner und Partner vom 19.09.2008 wird aus den Flugbewegungen der Jahre 2002 bis 2007 eine durchschnittliche Bewegungszahl von 402 Hubschrauberlandungen ermittelt. Das entspricht durchschnittlich 804 Flugbewegungen (Starts und Landungen) im Jahr oder 2,2 Flugbewegungen pro Tag. Nach dem luftrechtlichen Genehmigungsgutachten entspricht diese Bewegungshäufigkeit der theoretischen Höchstzahl für die zukünftig zu erwartenden Flugbewegungen. Aufgrund der Betreiberangaben ergeben sich weiterhin  für die 6 verkehrsreichsten Monate eines Jahres im Tageszeitraum 492 Flugbewegungen und im Nachtzeitraum 12 Flugbewegungen. Das entspricht ca. 1,4 Einsätzen pro Tag und 1 Einsatz pro Monat innerhalb des Nachtzeitraumes. 

Die vorgenannten Flugzahlen wurden unter Berücksichtigung der Lärmdaten eines Standard-Rettungshubschraubers, der örtlichen Gegebenheiten und der Flugbedingungen (Gebäude, Flugkorridore, Flughöhe und  Fluggeschwindigkeit) in ein Schallimmissionsprognoseprogramm übertragen und Berechnungen durchgeführt mit folgendem Ergebnis:

 

Im Bereich der Flugkorridore (Korridor Pariser Ring Richtung Landeplatz und Korridor Schurzelter Straße über den Klinikumparkplatz) werden tagsüber an der angrenzenden Wohnbebauung Kullenhofstraße, Kirchrather Straße u. Wohnbereich Melatener Str. die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ (RW-Gebiet 50/40 dB(A) Tag/Nacht und WA-Gebiet 55/45 dB(A)Tag/Nacht) eingehalten. Der Fluglärm verlagert sich gegenüber heute mehr zur Südseite des Klinikumgebäudes.

 

 

 

 

Im Nachteinsatz (im Mittel lediglich 1x Monat) ist nicht auszuschließen, dass die Orientierungswerte erreicht werden. Die Maximalpegel überschreiten die präventiven Richtwerte von 62/50 dB(A) Tag/Nacht, aber in Anbetracht der Seltenheit der Nachtflüge bewertet der Gutachter diese Belastung als nicht unverträglich.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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