Entscheidungsvorlage - E 49/0017/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Maastricht - Bewerbung um den Titel: Kulturelle Hauptstadt Europas 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 49 - Kulturbetrieb
- Verfasst von:
- Olaf Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Anhörung/Empfehlung
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22.01.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.02.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:
Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Beteiligung an der Bewerbung der Stadt Maastricht um den Titel Kulturelle Hauptstadt Europas 2018.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Beteiligung der Stadt Aachen an der Bewerbung der Stadt Maastricht um den Titel Kulturelle Hauptstadt Europas 2018.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand zur
Zusammenarbeit
Turnusgemäß haben die Niederlande und Malta im Jahr 2018 das Recht, eine Stadt als Europäische Kulturhauptstadt zu benennen. Maastricht hat sich seit dem Jahr 2007 darauf vorbereitet, den Beschluss zur Bewerbung im Stadtrat zu treffen.
Am 11. Mai 2007 fand in Maastricht die dritte gemeinsame Ratssitzung (2001 in Brüssel im Europaparlament, 2004 in Aachen im Krönungssaal) der Stadträte von Aachen, Hasselt, Heerlen, Lüttich und Maastricht (MAHHL-Städte) statt, auf der der Bürgermeister der Stadt Maastricht die Pläne für die Bewerbung Maastrichts um den Titel Kulturelle Hauptstadt Europas 2018 vorstellte und die anwesenden Städte zur Beteiligung an dieser Bewerbung einlud. Diese Idee fand die Zustimmung der anwesenden Ratsmitglieder der MAHHL-Städte sowie der Euregio Maas-Rhein.
Im Herbst 2008 wurden seitens Maastricht Vertreter der
Kulturdezernate der Städte Aachen, Hasselt, Heerlen, Lüttich und Sittard-Geleen
sowie Vertreter der Provinzen Belgisch- und Niederländisch-Limburg und der
Provinz Lüttich zu Vorbereitungsgesprächen eingeladen. An diesen
Vorbereitungsgesprächen nahmen für die Stadt Aachen der Kulturdezernent und der
Leiter des Eigenbetriebs Kultur teil. Durch den Kulturdezernenten wurde die
Staatskanzlei NRW, Staatssekretär Grosse-Brockhoff, über die Einladung Aachens
zur Mitbewerbung um den Titel Europäische Kulturhauptstadt 2018 informiert.
Am 16. Dezember 2008 hat der Rat der Stadt Maastricht den Beschluss zur Bewerbung um den Titel Europäische Kulturhauptstadt 2018 gefasst. Der Rat der Stadt Lüttich hatte bereits im Herbst 2008 einen Beschluss zur Teilnahme Lüttichs gefasst. Nun sind die o.e. Städte eingeladen, per Ratsbeschluss ihre Teilnahme an dieser euregionalen Bewerbung zu beschließen.
Ziel der Bewerbung
Die vielschichtigen Ziele der Bewerbung Maastrichts unter Berücksichtigung der europäischen Kriterien für eine Bewerbung sind in der Ratsvorlage der Stadt Maastricht (siehe Anlage) formuliert. Durch die intendierte euregionale Bewerbung werden positive Effekte auch und vor allem für Aachen zu erwarten sein. Hierzu zählen vor allem:
- Strukturelle Verbesserung des euregionalen Kulturangebots und der euregionalen kulturellen Kooperation sowohl der öffentlichen als auch der freien Kultureinrichtungen
- Stärkung der europäischen Aspekte der Stadt Aachen
- Förderung und Stärkung der Künstlerinnen und Künstler in den beteiligten Städten
- Besserer Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu euregionalen Kulturangeboten
- Förderung und Stärkung des Aspekts der Kulturellen Bildung unter euregionalen Gesichtspunkten
- Förderung und Stärkung des gemeinsamen kulturellen Erbes
- Förderung und Stärkung der kulturellen Identität
- Förderung und Stärkung des Kulturtourismus innerhalb der Euregio Maas-Rhein und von außen
- Förderung und Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft
- Förderung und Stärkung des allgemeinen Tourismus
- Positive Effekte für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft
Insgesamt werden nachhaltige und positive Effekte für die Kultur, Bildung, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft, Stadtentwicklung, Urbanität, Mobilität, Infrastruktur und Zusammenarbeit in den beteiligten Städte und zwischen den beteiligten Städten erwartet und zwar nicht nur im Falle einer erfolgreichen Bewerbung, sondern auch schon im Prozess der Bewerbung.
Konzeption
der euregionalen Zusammenarbeit und grober Ablauf
Die Form der euregionalen Zusammenarbeit, die Beteiligung weiterer Partner sowie der Fokus des Konzept sind noch nicht festgelegt, sondern Bestandteil der Kooperation für die so genannte Vorbereitungsphase I (2009-2010), die in die Vorbereitungsphase II (2010-2012) münden wird. An deren Ende müssen die Bewerbungsunterlagen für die Kulturhauptstadt in den Niederlanden eingereicht werden. Nach Bestehen der Vorauswahl in den Niederlanden werden die verbliebenen Kandidaten in der Auswahlphase (2012-2014) durch eine europäische und niederländische Jury evaluiert. Im Frühjahr 2014 wird die Kulturhauptstadt Europas durch den Rat der Europäischen Union ernannt werden.
Im Vorfeld der Bewerbung werden insbesondere die erfolgreichen Bewerbungen von Regionen um den Titel Europäische Kulturhauptstadt ausgewertet (Großregion Luxemburg 2007 und Essen 2010). Die Länderliste für die Kulturhauptstädte Europas endet vorerst 2019 und sieht bis dahin keine Bewerbung einer deutschen Stadt mehr vor.
Die Verwaltung empfiehlt eine Beteiligung der Stadt Aachen an der Bewerbung Maastrichts um den Titel Kulturelle Hauptstadt 2018, wodurch die gute nachbarschaftliche Verbundenheit und Freundschaft mit Maastricht und den anderen beteiligten Städten und Provinzen in der Euregio Maas-Rhein nachdrücklich betont wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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381,9 kB
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