Entscheidungsvorlage - FB 61/1025/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Haltverbot auf der Keltenstraße Richtung Burgstraße VaalserquartierAntrag der SPD-Fraktion vom 18. Dezember 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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20.01.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das eingeschränkte Haltverbot in der Keltenstraße gegenüber der Häuser 27 bis 37a aufzuheben unter gleichzeitiger Anordnung des Schrägparkens (Variante 1) im Seitenstreifen vor den Häusern 27 bis 37a. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Teilstück der Keltenstraße zwischen Burgstraße und Alte Vaalser Straße verläuft ab der Burgstraße bis zum Jugendheim ein baulich angelegter Seitenstreifen. Auf diesem ist das Senkrechtparken erlaubt. Im April 2008 beschwerten sich mehrere Anwohner des Viertels darüber, dass ein Ausparken aus diesen Senkrechtparktaschen nicht möglich ist, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite Fahrzeuge abgestellt werden.
Nach einer Überprüfung der Verkehrslage vor Ort wurde seitens der Verwaltung auf der dem Seitenstreifen gegenüberliegenden Straßenseite ein eingeschränktes Haltverbot bis zur Einmündung Burgstraße angeordnet, da die vorhandene Fahrbahnbreite ein Parken auf dieser Seite nicht zulässt, soweit auf der gegenüberliegenden Seite senkrecht geparkt wird. Hierdurch wird das dauerhafte Parken unterbunden, so dass das Ausparken aus den Senkrechtparkplätzen konfliktfrei möglich ist. Weiterhin erlaubt das eingeschränkte Haltverbot den Anwohnern Ihre Fahrzeuge zu Be- und Entladen und Eltern, die Ihre Kinder zum Kindergarten oder in die Schule bringen, dürfen den Bereich nutzen, um Ihre Kinder abzusetzen. Ein Ausparken aus den Senkrechtparktaschen ist weiterhin konfliktarm möglich, da bei Be- und Entlade- sowie Ein- und Aussteigevorgängen der Fahrzeugführer das Fahrzeug kurzfristig entfernen kann.
Aus Gründen des Parkdrucks im Viertel beantragt die SPD-Bezirksfraktion, das eingeschränkte Haltverbot aufzuheben.
Eine Aufhebung des Haltverbots ist unter Beibehaltung des Senkrechtsparkens im Seitenstreifen nicht möglich, da der Senkrechtparker zum Ausparken eine Fläche von ca. 6 m Breite benötigt. Die Fahrbahn ist auf Höhe des Seitenstreifens 6,05 m breit, durch abgestellte Fahrzeuge würde die Breite auf ca. 4,25 m eingeengt. Ein Aufheben des eingeschränkten Haltverbots ist daher nur möglich, wenn die vorhandenen Senkrechtparkplätze in Schrägparkplätze umgewandelt werden. Durch die vorhandenen Grundstückszufahrten innerhalb des Seitenstreifens fallen bei Einrichtung von Schrägparkplätzen in Abhängigkeit des Winkels, in dem zur Fahrbahn geparkt wird, im Seitenstreifen Parkplätze weg. Die der Vorlage beigefügten Pläne zeigen den Ist-Zustand, die Variante mit Ein-richtung der Parkplätze im 54 Grad Winkel (60 gon) und die Variante mit Einrichtung der Parkplätze im 63 Grad Winkel. Lediglich bei der 63 Grad (70 gon) Variante würden 2 Parkplätze gewonnen.
Bei sparsamer Markierungsausführung fallen Kosten in Höhe von ca. 200,- Euro für die Markierung der Schrägparktaschen an, die als verhältnismäßig in Anbetracht der Schaffung von 2 zusätzlichen Parkplätzen anzusehen sind. Weiterhin trägt das Fahrbahnrandparken gegenüber des Seitenstreifens zur Verkehrsberuhigung in der Keltenstraße bei.
Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Verwaltung daher, das eingeschränkte Haltverbot aufzuheben und gleichzeitig im Seitenstreifen das Schrägparken verbindlich vorzuschreiben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,2 kB
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(wie Dokument)
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46,8 kB
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