Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 20/0125/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, für das Haushaltsjahr 2008 seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen bis zur Höhe von 5 Mio. € zu erteilen. Eine auf die betroffenen Produktsachkonten bezogene Aufstellung der geleisteten Mehrauszahlungen ist dem Rat nachträglich zur Kenntnis zu bringen.

 

Grehling

 

Der Rat der Stadt, beschließt für das Haushaltsjahr 2008 seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen bis zur Höhe  von 5 Mio. € zu erteilen. Eine auf die betroffenen Produktsachkonten bezogene Aufstellung der geleisteten Mehrauszahlungen ist dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Dr. Linden

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten sind gemäß § 32 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung u.a. entstandene Aufwendungen unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.

 

Dieses Wertaufhellungsprinzip konnte im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2007/2008 nicht berücksichtigt werden, da für das Haushaltsjahr 2007 noch eine kamerale Jahresrechnung erstellt wurde.

 

Dies führte dazu,  dass Auszahlungen für Aufwendungen aus dem Haushaltsjahr 2007 auf die Ansätze der Finanzrechnung 2008 gebucht wurden, ohne dass die Konten der Ergebnisrechnung mit Aufwandsbuchungen belastet wurden.

 

Beim Jahresabschluss 2008 fehlen aus den vorgenannten Gründen nunmehr rd. 5 Mio. Euro auf diversen Finanzkonten, obwohl ausreichende Aufwandsmittel noch verfügbar sind.

 

Da entsprechend der Jahresabschlussverfügung für Aufwendungen aus dem Jahre 2008, die Auszahlungen in 2009 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben noch als Belastung für 2008 auszuzahlen sind, müssen für

 

-           Produkt 060 030 010 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien rd. 2.017 Mio. €

-           Produkt 030 020 010 „Schülerbeförderungskosten“                     rd.    378 T€

-           Produkt 050 010 010 „Leistungen nach dem SGB XII u. PfG NW

                                                (incl. HeimG plus LAG)                                 rd. 2.219 Mio. €

 

insgesamt rd. 4.614 Mio. € überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die bisher bei diesen Produkten bereits bereitgestellten überplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen berücksichtigen die Mehraufwendungen, die bis Mitte Dezember 2008 bekannt waren.

 

Da die genaue Höhe der noch bis zum 16.02.2009 (letzter Buchungstag auf 2008) eingehenden Rechnungen derzeit nicht bekannt ist, bittet die Verwaltung um die Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßiger Mittel bis zu 5 Mio. € in der Finanzrechnung. Auswirkungen auf die Ergebnisrechung ergeben sich nicht. Der genaue Betrag, bezogen auf die einzelnen Produktsachkonten wird dem Rat der Stadt noch nachträglich zur Kenntnis gebracht.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich bis zur Höhe von 5 Mio. € in der Finanzrechnung. Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung ergeben sich nicht.

 

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