Entscheidungsvorlage - FB 61/1023/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenplanung BrandVorstellung eines Rahmenplans und erste Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Verfasst von:
- FB 61/50 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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29.01.2009
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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03.02.2009
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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05.02.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Rahmenplan Brand sowie die Erläuterungen der Verwaltung als Grundlage für die Umsetzung der vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen sowie zur Berücksichtigung seiner Inhalte bei Planungen und Maßnahmen der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen (bzw. der Fortsetzung der Umsetzung der schon begonnenen Maßnahmen)
- Umgestaltung des Marktplatzes und seines Umfeldes (Maßnahme Nr.1): Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs,
- Städtebauliche Entwicklung des Bereichs zwischen Trierer Straße, Heuss- und Rombachstraße mit gemeinsamer Betrachtung des Einzelhandels und des zentralen Wohnens (Maßnahme Nr.4),
- Bürgerhaus / Turnhalle / Festsaal (Maßnahme Nr.5),
- Umnutzung des ehemaligen Übergangswohnheims Schagenstraße (Maßnahme Nr.8 teilweise),
- in Vorbereitung auf die Einrichtung des Rundwegs um Brand die Durchführung von Führungen zur gemeinsamen Erkundung des Rundwegverlaufs (Maßnahme Nr.16 teilweise)
zu beauftragen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung eines Antrags auf Städtebauförderung inklusive einer Kosten- und Finanzierungsübersicht auf Grundlage des Rahmenplans Brand zu beauftragen.
Der Verkehrsausschuss nimmt den Rahmenplan Brand sowie die Erläuterungen der Verwaltung als Grundlage für die Umsetzung der vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen sowie zur Berücksichtigung seiner Inhalte bei Planungen und Maßnahmen der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen (bzw. der Fortsetzung der Umsetzung der schon begonnenen Maßnahmen)
- Umgestaltung des Marktplatzes und seines Umfeldes (Maßnahme Nr.1): Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs,
- Städtebauliche Entwicklung des Bereichs zwischen Trierer Straße, Heuss- und Rombachstraße mit gemeinsamer Betrachtung des Einzelhandels und des zentralen Wohnens (Maßnahme Nr.4),
- in Vorbereitung auf die Einrichtung des Rundwegs um Brand die Durchführung von Führungen zur gemeinsamen Erkundung des Rundwegverlaufs (Maßnahme Nr.16 teilweise)
zu beauftragen.
Darüber hinaus empfiehlt er dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung eines Antrags auf Städtebauförderung inklusive einer Kosten- und Finanzierungsübersicht auf Grundlage des Rahmenplans Brand zu beauftragen.
Der Umweltausschuss nimmt den Rahmenplan Brand sowie die Erläuterungen der Verwaltung als Grundlage für die Umsetzung der vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen sowie zur Berücksichtigung seiner Inhalte bei Planungen und Maßnahmen der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen (bzw. der Fortsetzung der Umsetzung der schon begonnenen Maßnahmen)
- Umgestaltung des Marktplatzes und seines Umfeldes (Maßnahme Nr.1): Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs,
- Städtebauliche Entwicklung des Bereichs zwischen Trierer Straße, Heuss- und Rombachstraße mit gemeinsamer Betrachtung des Einzelhandels und des zentralen Wohnens (Maßnahme Nr.4),
- in Vorbereitung auf die Einrichtung des Rundwegs um Brand die Durchführung von Führungen zur gemeinsamen Erkundung des Rundwegverlaufs (Maßnahme Nr.16 teilweise)
zu beauftragen.
Darüber hinaus empfiehlt er dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung eines Antrags auf Städtebauförderung inklusive einer Kosten- und Finanzierungsübersicht auf Grundlage des Rahmenplans Brand zu beauftragen.
Der Planungsausschuss nimmt den Rahmenplan Brand sowie die Erläuterungen der Verwaltung als Grundlage für die Umsetzung der vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen sowie zur Berücksichtigung seiner Inhalte bei Planungen und Maßnahmen der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahmen (bzw. der Fortsetzung der Umsetzung der schon begonnenen Maßnahmen)
- Umgestaltung des Marktplatzes und seines Umfeldes (Maßnahme Nr.1): Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs,
- Städtebauliche Entwicklung des Bereichs zwischen Trierer Straße, Heuss- und Rombachstraße mit gemeinsamer Betrachtung des Einzelhandels und des zentralen Wohnens (Maßnahme Nr.4),
- Bürgerhaus / Turnhalle / Festsaal (Maßnahme Nr.5),
- Umnutzung des ehemaligen Übergangswohnheims Schagenstraße (Maßnahme Nr.8 teilweise),
- in Vorbereitung auf die Einrichtung des Rundwegs um Brand die Durchführung von Führungen zur gemeinsamen Erkundung des Rundwegverlaufs (Maßnahme Nr.16 teilweise).
Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung mit der Erstellung eines Antrags auf Städtebauförderung inklusive einer Kosten- und Finanzierungsübersicht auf Grundlage des Rahmenplans Brand zu beauftragen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Planungsanlass und Auftrag
Seit längerer Zeit besteht in Brand der Wunsch nach einer Umgestaltung des Brander Marktplatzes, der heute den Anforderungen an Nutzung und Gestaltung nicht mehr genügt und so auch seine Rolle als Herz Brands nicht mehr zufrieden stellend wahrnehmen kann. Aufbauend auf diesem Wunsch wurde angeregt, für die Umgestaltung ein Verfahren mit der Beteiligung von Brander Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen. Die Verwaltung hat diesen Anstoß zum Anlass genommen, vorzuschlagen, den Stadtbezirk Brand insgesamt zu betrachten und konnte dabei auch auf Ergebnisse aus der Akteursbeteiligung für das Leitkonzept 2004 sowie die daran anschließenden Leitplandiskussion zurückgreifen, in der sich Brander Akteure schon in der Vergangenheit rege mit ihrem Bezirk beschäftigt hatten.
Durch mehrere Siedlungserweiterungen, vor allem durch die Entwicklung des Brander Felds, ist der Stadtbezirk in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen. Und weiterhin werden neue Wohngebiete realisiert, während in einigen Wohngebieten, insbesondere aus den 1950er und 1960er Jahren die Folgen des demografischen Wandels zu spüren und mehr als bisher auf wohnungsnahe Infrastruktur angewiesen sind. Gleichzeitig sollen Möglichkeiten geschaffen werden, innerhalb des Stadtbezirks in Wohnungen umzuziehen, die besser als vorhandene Gebäude und Siedlungsstruktur an die Anforderungen einer alternden Bevölkerung angepasst sind. Zentral für die Entwicklung Brands sind außerdem die Stärkung des Einzelhandels, der derzeit schon stattfindende Umbau der Trierer Straße, die stärkere Verknüpfung der hochwertigen Landschaft der Voreifel mit dem Siedlungsraum sowie die Vernetzung der Akteure in verschiedenen thematischen Bereichen in Brand.
Auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 13.02.2008 hat der Planungsausschuss die Verwaltung am 28.02.2008 beauftragt, die Erarbeitung der Rahmenplanung Brand an ein externes Büro zu vergeben und eine Bürgerwerkstatt durchzuführen. Ergänzend zu diesen Anträgen wurden verschiedene weitere politische Anträge wie zum Beispiel zum Thema Altengerechtes Wohnen und Einzelhandelsstandort Brander Feld in der Erarbeitung der Rahmenplanung berücksichtigt.
Planungsverfahren
Das Büro scheuvens+wachten, Dortmund hat im März 2008 die Planungen aufgenommen. Nach einer einleitenden Vorbereitungsphase (Bestandsaufnahme) wurde am 13.06.2008 die so genannte Perspektivenwerkstatt durchgeführt, bei der weit über 100 Brander Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzten, sich intensiv in das Verfahren einzubringen. Im Anschluss wurde ein Vorentwurf zum Rahmenplan erarbeitet, der in einem so genannten Bürgerforum erneut mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert wurde. Schließlich wurde der Rahmenplanentwurf in Abstimmung zwischen dem Büro und der Stadtverwaltung erarbeitet.
Das Verfahren ist sehr stark durch die intensive Einbindung der Branderinnen und Brander geprägt gewesen. Auf den beiden großen Veranstaltungen sowie in zahlreichen individuellen Kontakten wurde eine große Zahl von Projektideen und Wünschen geäußert. Dabei spielten Brander Vereine und Einrichtungen, allen voran der Brander Bürgerverein als Dachverein aller Vereine, eine besondere Rolle, sowohl was das Entwickeln und Einbringen eigener Wünsche als auch die Werbung für die Veranstaltungen und die Rahmenplanung betrifft. Die Wünsche aus dieser umfangreichen Beteiligung hat das Büro in einem stimmigen Gesamtkonzept gebündelt und priorisiert.
Ziel, Leitbild und Leitlinien
Mit der Rahmenplanung werden abstrahiert zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollen konkrete Maßnahmen entwickelt werden, die die Entwicklung Brands in den identifizierten Handlungsfeldern fördern sollen. Einige dieser Maßnahmen können, vorbehaltlich des Erfolgs des Förderantrags, mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden. Zum anderen soll der Rahmenplan für weitere Planungen und Projekte, die nicht originär von der Rahmenplanung angestoßen werden bzw. wurden, mittels einer Gesamtschau der Entwicklung Brands sowie über erarbeitete Leitlinien und Planungshinweise Orientierung bieten.
Auf Grundlage einer Analyse in den Bereichen Demografische Entwicklung, Freiraum, Gewerbe, Verkehr, Einzelhandel und Stadtbild schlägt der Rahmenplan ein Leitbild unter dem Titel Brand - Starker Kern im grünen Stadtbezirk vor. Anhand der zu diesem Leitbild gehörenden Leitlinien
- Eine starke Mitte! (Stärkung des Ortskerns)
- Stadt in der Landschaft (bessere Verknüpfung zwischen Landschaft und Siedlungsraum),
- Innen- statt Außenentwicklung (Konzentration auf Entwicklung im Siedlungszusammenhang) und
- Qualität statt Quantität (Bestand qualitativ verbessern)
wurde ein Entwicklungskonzept mit einem ambitionierten Bündel an Maßnahmen erarbeitet.
Handlungsfelder
Während Leitbild und Leitlinien noch sehr abstrakt orientierende Werthaltungen sind, stellen die Handlungsfelder den Übergang zu den einzelnen Maßnahmen dar. Die Handlungsfelder sind originär thematisch gegliedert, umfassen aber jeweils mit Ausnahme des Handlungsfelds Verkehr räumlich bestimmte Bereiche.
Das Handlungsfeld Mitte etablieren und Einzelhandelsstandort ausbauen beruht unmittelbar auf der Leitlinie Eine starke Mitte!. Der Ortskern wurde in drei Aktionsräume unterteilt, in denen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Diese Räume sind erstens der Marktplatz und sein Umfeld, zweitens die Trierer Straße sowie drittens der Bereich zwischen Trierer Straße und Rombachstraße auf dem Brander Feld, in dem der Einzelhandel gezielt ausgebaut und mit Wohnen verknüpft werden soll.
Das Handlungsfeld Wohnen im grünen Stadtbezirk hat die Wohnbereiche im Fokus, die flächenmäßig den größten Teil Brands ausmachen. Hier geht es um Anforderungen an das Wohnen und das Wohnumfeld durch die Bewohner Brands mit ihren verschiedenen Bedürfnissen nach Alter, Familiensituation, Einkommen. Dazu zählen die Realisierung von Wohngebieten und Wohnangeboten für unterschiedliche Zielgruppen oder die Einrichtung und Pflege von Quartiers- und Spielplätzen. Ein weiterer Inhalt dieses Handlungsfelds ist die Definition eines Siedlungsrahmens, der die äußere Grenze der baulichen Entwicklung Brands darstellt.
Das Handlungsfeld Gewerbe strukturieren hat seinen Schwerpunkt in den Gewerbegebieten im Nordosten Brands. Schwerpunkt ist die Entwicklung von Camp Pirotte, aber auch die angestrebte Aufwertung der Bereiche auf der Brander Heide. Gleichzeitig wird der Bereich Brand-Nord als langfristige Entwicklungsoption mit Lagealternativen aufbauend auf Flächennutzungsplan und Regionalplan dargestellt.
Das Handlungsfeld Freiräume qualifizieren legt den Schwerpunkt auf den hochwertigen Landschaftsraum Brands. Die Verknüpfung von Siedlungsraum und Landschaft steht im Vordergrund und soll dazu dienen, die wunderbare Lage Brands im Voreifel-Land stärker als bisher in das Bewusstsein der Branderinnen und Brander zu bringen und die Nutzung zu vereinfachen, während gleichzeitig die Anforderungen des Naturschutzes beachtet werden.
Schließlich betrachtet das Handlungsfeld Verkehre lenken und verträglich abwickeln verschiedene Aspekte der Mobilität, von Verbesserungsmaßnahmen an den Hauptverkehrsstraßen hin zu Beschilderungen von Rad- und Fußwegen.
Maßnahmen
Beispielhaft für die große Anzahl der vorgeschlagenen Maßnahmen sollen einige Projekte kurz vorgestellt werden, die auch im Beschlussvorschlag vorgesehen sind.
Die Umgestaltung des Marktplatzes und seines Umfeldes war Auslöser für die Rahmenplanung und wird deshalb auch prioritär verfolgt. Auf der Perspektivenwerkstatt wurde intensiv über die Gestaltung diskutiert und in der vorliegenden Planung Rahmenbedingungen aufgestellt, die bei der weiteren Bearbeitung der Maßnahme beachtet werden müssen. Ein Wettbewerb in der im Rahmenplan vorgeschlagenen Form in der Kombination einer kooperativen und einer konkurrierenden Phase soll schon im 1. Halbjahr 2009 durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt, das Büro scheuvens+wachten mit der Organisation des Wettbewerbs zu beauftragen, da sich dieses Büro durch die Erarbeitung des Rahmenplans eine sehr gute Ortskenntnis besitzt, die Akteure vor Ort kennt und darüber hinaus umfangreiche Erfahrung in der Betreuung von Wettbewerben aufweist. Es soll versucht werden, die Planung so schnell voranzubringen, dass Mitte 2009 die Städtebauförderung für dieses Vorhaben für 2010 beantragt werden kann, um in 2010/2011 im Anschluss an den Umbau der Trierer Straße mit der Umgestaltung des Marktplatzes zu beginnen.
Der Bereich zwischen Trierer Straße, Heuss- und Rombachstraße soll ebenfalls prioritär zu einem kombinierten Standort für Einzelhandel und zentrumsbezogenen Wohnen, eingebettet in die umgebenden Bereiche, entwickelt werden. Gleichzeitig soll ein Quartiersplatz geschaffen werden, der aus den Wünschen aus der Bürgerbeteiligung resultiert. In der Vorlage Gestaltung und Anbindung des Einkaufsmittelpunktes in Aachen-Brand als Reaktion auf den Ratsantrag von SPD/Grünen vom 29.01.2008 wurde das grundsätzliche Verhältnis zwischen Rahmenplanung und folgender Bauleitplanung einschließlich Realisierung dargestellt. In der Rahmenplanung werden anhand von Rahmenbedingungen und einer Systemskizze grundlegende Vorgaben zum Beispiel zur Aufteilung der Flächen und zu Wegebeziehungen gemacht sowie als Skizzen mögliche Planungsalternativen aufgezeigt. Das Verfahren in der Vorbereitung der Bauleitplanung wird schon seit einiger Zeit betrieben, der Fortgang ist von verschiedenen Aspekten abhängig, unter anderem der Flächenverfügbarkeit und der Bereitschaft der betroffenen Grundeigentümer und Einzelhandelsakteure. Gleichzeitig wird eine Abstimmung mit den Planungen Bobenden und jenseits der Vennbahntrasse empfohlen. Für die Erschließung soll eine Variante verfolgt werden, die die Verkehrssicherheit berücksichtigt, Schleichverkehre zwischen Rombach- und Trierer Straße durch das Gebiet verhindert und die vorhandenen Fuß- und Radwegeverbindungen berücksichtigt und verbessert.
Die Idee des Bürgerhauses wurde sehr engagiert auf den Bürgerveranstaltungen und im Anschluss durch den Bürgerverein Brand e.V. artikuliert. Räume für die Brander Vereine sowie eine Verbesserung der Raumsituation der Marktschule sowie der Volkshochschule sollen hier angeboten werden. Dieses Bürgerhaus ist ein sehr ambitioniertes Vorhaben. In mehreren verwaltungsinternen Abstimmungen wurde das vorläufige weitere Vorgehen abgesprochen. Dreh- und Angelpunkt ist die Umnutzung der heutigen Turnhalle der Marktschule Brand zu einem Festsaal bei gleichzeitigem Neubau einer Turnhalle hinter der Marktschule. Das Gebäude der heutigen Turnhalle bietet leider darüber hinaus keine weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Inwieweit für die weiteren gewünschten Funktionen, insbesondere auch die Einbindung von Räumen für die Volkshochschule und weiteren Räumen zur Nutzung durch Brander Vereine, Chancen bestehen, muss im zukünftigen Prozess in Abstimmung zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft ermittelt werden.
Das ehemalige Übergangswohnheim an der Schagenstraße steht seit ca. 2 Jahren leer. Im Kontakt zwischen Verwaltung, Politik und Gewoge wird derzeit untersucht, wie diese Gebäude für die spezifischen Erfordernisse des Brander Felds genutzt werden können. Im Rahmenplan wird eine anteilige Nutzung durch soziale Einrichtungen (beispielsweise Tagespflege, Treffpunktcafé) und durch altengerechte Wohnungen vorgeschlagen. Sollte diese Nutzung hier nicht möglich sein, bietet sich für eine solche Nutzung auch das Grundstück neben der Grundschule Brander Feld an.
Wie auf dem Bürgerforum vorgeschlagen, beabsichtigt die Verwaltung in Vorbereitung auf die Realisierung des Rundwegs, für und gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Rundgänge durch den Brander Landschaftsraum durchzuführen. Hier kann ein gemeinsamer Blick auf die Landschaft entwickelt werden und Ideen für die Umsetzung des Rundwegs und der Logen geboren werden.
Über diese prioritär anzugehenden Maßnahmen erhält der Rahmenplan eine Vielzahl weiterer Maßnahmen. Beispiele hierfür sind die Öffnung von Aufenthaltsbereichen an Schulen, weitere Flächenvorschläge für altengerechtes Wohnen, die Einrichtung von so genannten Kultur- und Landschaftslogen an einem neuen Rundweg um Brand, die Gestaltung verschiedener Siedlungsränder oder auch der Vorschlag der Einrichtung einer oder mehrerer Carsharing-Stationen im Stadtbezirk, ein Novum in Aachens Außenbezirken.
Der strategische Handlungskatalog enthält eine übersichtliche Darstellung der erarbeiteten Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern einschließlich einer Priorisierung nach Zeithorizonten: kurzfristig (im Idealfall bis zu 2 Jahre), mittelfristig (bis ca. 5 Jahre) sowie langfristig. Aufgrund der Fülle der Maßnahmen ist zu beachten, dass es sich um einen sehr ambitionierten Handlungskatalog handelt, der nicht abschließend über die tatsächliche Realisierung entscheidet. Bei der Umsetzung kommt es darauf an, die notwendigen Akteurskonstellationen zu bilden, die entsprechenden Mittel zu akquirieren und auch den Betrieb bzw. die Unterhaltung von vornherein zu berücksichtigen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach einer weiteren Bearbeitung durch die jeweiligen Träger der Maßnahmen, die im Handlungskatalog ebenfalls aufgeführt sind. Wichtig ist festzuhalten, dass eine Vielzahl der Maßnahmen eine umfassende Mitwirkung der Bürgerschaft, häufig auch einen Impuls aus der Bürgerschaft, in Teilen auch eine (Mit-)Trägerschaft von Brander Vereinen oder anderen Brander Akteuren erfordert. Der Rahmenplan ist ausdrücklich nicht eine Handlungsanweisung nur für die Verwaltung, sondern soll darüber hinaus anderen Akteuren Impulse geben, an der Entwicklung Brands mitzuwirken.
Gemeinsam für Brand - Marke Brand und Bezirksmanagement
Dieses gemeinsame Entwickeln Brands drückt sich im Motto Gemeinsam für Brand aus, das über dem Kapitel zur Umsetzung steht. Die meisten Inhalte dieses Kapitels sind nicht durch die Stadtplanung vorzugeben oder gar zu steuern, sondern müssen vor allem durch das Engagement vor Ort, teilweise in Zusammenarbeit mit den Akteuren in der Gesamtstadt, umgesetzt werden. Hierzu gehören die Stärkung der sozialen Infrastruktur, die Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Vereinen bei verschiedensten Projekten, um Engagement zu wecken sowie die Empfehlung der Einrichtung eines Bezirksmanagements. Wesentlich insbesondere für den letzten Punkt sind die Initiative und die Annahme von Verantwortung aus dem Bezirk. Mittel müssen hierfür bereitgestellt werden, wobei unter Umständen die Städtebauförderung aufgrund neuerer Förderbestimmungen hier einen Anschub, aber keinesfalls die dauerhafte Einrichtung, beisteuern kann. Schließlich wird die Entwicklung der Marke Brand empfohlen, die die Stärken und besonderen Eigenschaften Brands für die Branderinnen und Brander und nach außen deutlich machen und die Entwicklung Brands fördern soll.
Familienfreundliche Stadtplanung - Kriterienkatalog
In der umfangreichen Einbindung der Einwohnerinnen und Einwohner Brands wurde deutlich, dass zielgruppenspezifische Angebote an Treffpunkten und Quartiersplätzen, Wohnmöglichkeiten sowie Einrichtungen für Brand sehr wichtig sind. In nahezu allen Handlungsfeldern wurden hierauf basierend Maßnahmen vorgeschlagen, wie zum Beispiel der Wunsch nach familien- und altengerechtem Wohnen, der zum Beispiel für das ehemalige Übergangswohnheim oder auch das zentrale Wohnen an der Rombach-/Heussstraße als Rahmenbedingung für die weitere Entwicklung vorgegeben wird (Maßnahme 8). Damit verbunden ist auch der gewünschte Ausbau von Familienzentren. Damit verbunden ist auch der gewünschte Ausbau von Familienzentren. Im Handlungsfeld Gemeinsam für Brand werden diese vornehmlich sozialen Projekte noch einmal abstrakt und zusammenfassend angeführt, die allerdings durch die Rahmenplanung nur angeregt werden können.
Die Ziele der familienfreundlichen Stadtplanung unterliegen also der gesamten Planung. Anhand des Kriterienkatalogs für familienfreundliche Stadtplanung kann diese Tatsache kurz und zielgerichtet dargestellt werden. Für die Rahmenplanung ist der Katalog 1.1 (Stadt(teil)entwicklungskonzepte) zur anzuwenden, der Ziele in den Bereichen Sicherheit und soziales Zusammenleben, Mobilität, Nutzbarkeit, Erlebnisvielfalt und Veränderbarkeit sowie Beteiligung enthält.
Darüber hinaus muss bei der Umsetzung und somit der konkreteren Beschäftigung mit den einzelnen Maßnahmen darauf geachtet werden, dass die Ziele der familienfreundlichen Stadtplanung, so auch der Beteiligung von Kinder und Jugendlichen, in die Planungen eingebunden werden.
Weiteres Vorgehen
Die Rahmenplanung ist nur der Aufschlag zu der Umsetzung der einzelnen in ihr enthaltenen Maßnahmen. Die im Beschlussvorschlag angeführten Maßnahmen, die im wesentlichen in der Rahmenplanung als kurzfristig eingestuft sind, sollen prioritär durch die Verwaltung unter Beteiligung der Brander Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt und umgesetzt werden. Einige Maßnahmen wurden auch in den Rahmenplan aufgenommen, obwohl sie schon begonnen worden waren. Um eine Gesamtschau zu ermöglichen, wurden diese Planungen ebenfalls aufgenommen, ohne dass sie in Anspruch nehmen will, diese Planungen initiiert zu haben.
Nach Beschluss durch die politischen Gremien soll der Rahmenplan Brand in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt werden, gegebenenfalls als Teil einer Veranstaltung zur Marktplatzumgestaltung. Darüber hinaus wird eine Veröffentlichung erstellt und auf der Internetseite aachen.de/de/stadtentwicklung ? Stadtviertel und Stadtbezirke ? Brand über den Rahmenplan und seine Umsetzung berichtet.
Eine wichtige weitere Etappe ist die Beantragung von Städtebaufördermitteln. Mitte des Jahres muss bei der Bezirksregierung ein Förderantrag eingereicht werden, der zum einen ein integriertes Handlungskonzept auf Grundlage des Rahmenplans enthält (ergänzt um eine Kosten- und Finanzierungsübersicht) und somit die Förderung grundsätzlich ermöglicht (Grundantrag) und zum anderen erste Maßnahmen, deren finanzielle Förderung konkret und für jede einzelne Maßnahme beantragt werden muss. Mit dem Grundantrag wird sozusagen die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt, mit den einzelnen konkreten Anträgen sind dann im Erfolgsfall auch reale finanzielle Zusagen verbunden.
Aufgrund des Umfangs und der teilweise schlechten Lesbarkeit in schwarz-weiß wird die Rahmenplanung nicht mit den Einladungsunterlagen umgedruckt. Den Fraktionen werden jeweils einige Exemplare zur Verfügung gestellt, darüber hinaus können die Unterlagen im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Rahmenplanung entstehen mittelbar durch die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen Kosten, die allerdings aktuell nur teilweise und grob beziffert werden können. Grundsätzlich sind für die Maßnahmen im Brander Ortskern in den Jahren 2010 und 2011 zusammen 2,5 Millionen Euro im Haushalt (Stand: Haushalt 2008) eingeplant. Darüber hinaus werden für verschiedene Maßnahmen Mittel aus anderen Produkten und Konten benötigt sowie Städtebauförderungsmittel beantragt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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