Entscheidungsvorlage - FB 11/0202/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die  Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG NRW für das Gebiet der Stadt Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 zuzustimmen.

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die  Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG NRW für das Gebiet der Stadt Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt stimmt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die  Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG NRW für das Gebiet der Stadt Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 zu.

 

 

(Dr.  Linden)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach dem Aachen-Gesetz wird die StädteRegion Aachen Träger des Rettungsdienstes auch für das Gebiet der Stadt Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009. Die neu zu treffende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die Stadt Aachen mit einer Generalvollmacht für ihr Gebiet mandatiert wird zu handeln. Der diesbezügliche Aufgabenkatalog des § 1 Absatz 1 ist umfassend, so dass zukünftig keine bisherigen Aufgaben des Rettungswesens der Stadt durch die StädteRegion wahrgenommen werden.

 

Die durch diese Aufgabenwahrnehmung anfallenden Aufwendungen werden gem. § 2 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die jeweiligen Gebührensatzungen alleine abgegolten.

Da es sich vorliegend alleine um eine Finanzierungsregelung zur Wahrnehmung der Trägerschaft des Rettungsdienstes (Overhead) handelt, ist die vorstehende Regelung ausreichend. Es bleibt danach auch zukünftig bei einer Abrechnung der insoweit anfallenden Aufwendungen in den Gebührensatzungen der betroffenen Kommunen bzw. der StädteRegion. Hiervon unabhängig sind die künftigen haushalterischen Auswirkungen bei Stadt Aachen und StädteRegion aus den Abrechnungen des Rettungsdienstes (operatives Geschäft) aufzunehmen und zu regeln. Hierzu ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Grundlagen und Lösungsvorschläge erarbeitet. 

 

In der gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsvorstandes der Stadt Aachen und der Verwaltungskonferenz des Kreises Aachen am 16.12.2008 wurde dem Entwurf in der Fassung der Anlage einvernehmlich zugestimmt.

 

Der Gesamtpersonalrat ist im Rahmen der Mitwirkung gem. § 73 LPVG beteiligt.

 

Der Kreis Aachen wurde gebeten, das Genehmigungsverfahren mit der Bezirksregierung durchzuführen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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