Entscheidungsvorlage - FB 11/0202/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Dezernat II; FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst; Dezernat V
- Verfasst von:
- Herr Zimmermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Personal- und Verwaltungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
28.01.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
03.02.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
18.02.2009
| |||
|
25.03.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG
NRW für das Gebiet der Stadt Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 zuzustimmen.
Der
Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen und der Stadt
Aachen über die Wahrnehmung von
Aufgaben nach dem RettG NRW für das Gebiet der Stadt Aachen mit Wirkung vom
21.10.2009 zuzustimmen.
Der Rat der Stadt
stimmt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen
dem Kreis Aachen und der Stadt Aachen über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem RettG NRW für das Gebiet
der Stadt Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 zu.
(Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach dem
Aachen-Gesetz wird die StädteRegion Aachen Träger des Rettungsdienstes auch für
das Gebiet der Stadt Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009. Die neu zu treffende
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt die
Stadt Aachen mit einer Generalvollmacht für ihr Gebiet mandatiert wird zu
handeln. Der diesbezügliche Aufgabenkatalog des § 1 Absatz 1 ist umfassend, so
dass zukünftig keine bisherigen Aufgaben des Rettungswesens der Stadt durch die
StädteRegion wahrgenommen werden.
Die durch diese
Aufgabenwahrnehmung anfallenden Aufwendungen werden gem. § 2 der Öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung durch die jeweiligen Gebührensatzungen alleine abgegolten.
Da es sich
vorliegend alleine um eine Finanzierungsregelung zur Wahrnehmung der
Trägerschaft des Rettungsdienstes (Overhead) handelt, ist die vorstehende
Regelung ausreichend. Es bleibt danach auch zukünftig bei einer Abrechnung der
insoweit anfallenden Aufwendungen in den Gebührensatzungen der betroffenen
Kommunen bzw. der StädteRegion. Hiervon unabhängig sind die künftigen
haushalterischen Auswirkungen bei Stadt Aachen und StädteRegion aus den
Abrechnungen des Rettungsdienstes (operatives Geschäft) aufzunehmen und zu
regeln. Hierzu ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Grundlagen und
Lösungsvorschläge erarbeitet.
In der
gemeinsamen Sitzung des Verwaltungsvorstandes der Stadt Aachen und der
Verwaltungskonferenz des Kreises Aachen am 16.12.2008 wurde dem Entwurf in der
Fassung der Anlage einvernehmlich zugestimmt.
Der
Gesamtpersonalrat ist im Rahmen der Mitwirkung gem. § 73 LPVG beteiligt.
Der Kreis Aachen
wurde gebeten, das Genehmigungsverfahren mit der Bezirksregierung
durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
15,7 kB
|