Entscheidungsvorlage - FB 61/1008/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung sowie den als Anlage beigefügten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 905 – Von-Coels-Straße, Parkplatz Saaltheater – zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, sämtliche zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 905 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 905 – Von-Coels-Straße, Parkplatz Saaltheater – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Von-Coels-Straße, Schilderstraße, Müselterwinkel und Brander Straße in der vorgelegten Fassung gem. § 10 abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0851/WP15 –  Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation sowie der Behördenbeteiligung und

FB61/1008/ WP15 –  Bericht über das Ergebnis der Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2007 die Verwaltung beauftragt, für das Bauvorhaben -Von-Coels-Straße, Parkplatz Saaltheater- einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Innenentwicklung gem. § 13a BauGB zu erarbeiten und den Flächennutzungsplan 1980 im Wege der Berichtigung anzupassen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat sich in ihrer Sitzung am 18.12.2007 aus bezirklicher Sicht diesem Beschluss angeschlossen.

 In der Zeit vom 21.01. bis 29.01.2008 wurde daher die Planung im Bezirksamt Aachen-Eilendorf ausgestellt. In einer Informationsveranstaltung am 23.01.2008 hatten die Bürger die  Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Gleichzeitig erfolgte eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Im Rahmen der Bürgerinformation gingen eine Reihe von Bürgeranregungen ein. Da es sich um eine freiwillige Bürgerinformation gem. § 13a BauGB gehandelt hat, wurde für diesen Verfahrensschritt auf eine förmliche Abwägung verzichtet.

 Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nahm in ihrer Sitzung am 12.08.2008 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Bürgerinformation und der Beteiligung der Behörden zur Kennt­nis. Sie emp­fahl dem Planungsausschuss, die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 905 - Von-Coels-Straße zu beschließen.

Außerdem empfahl die Bezirksvertretung der Verwaltung, die in der Sitzung vom 06.05.20­08 geforderte Ver­kehrsuntersuchung betreffend der Knotenpunkte Von-Coels-Straße/ Nirmer Straße durch­zuführen und vorzustellen.

Ebenfalls wurde die Verwaltung gebeten, ein nachvollziehbares Verkehrskonzept vorzustellen, damit vom Parkplatzgelände Geulen Links- und Rechtsabbiegen möglich ist.

 

Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 28.08.2008 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 905 - Von-Coels-Straße, Park­platz Saaltheater - beschlossen, mit der Auflage

- auf dem Markt eine Dachbegrünung festzusetzen,

- eine Heckenbegrünung auch auf der Seite der Lärmschutzwand festzusetzen,

- die Einrichtung eines überdachten Fahrradstellplatzes im städtebaulichen Vertrag zu regeln,

- im Rahmen des Verkehrsgutachtens eine zusätzliche Untersuchung für den Knotenpunkt Von-Coels-Straße/ Brander Straße und Von-Coels-Straße/ Steinstraße/ Lindenstraße zu veranlassen.

 

Die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde durchgeführt in der Zeit vom 13.10.2008 bis einschließlich 14.11.2008. Parallel hierzu erfolgte die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat in ihrer Sitzung am 20.01.2009 über das Ergebnis der Offenlage beraten und folgenden Beschluss gefasst:

 Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 905 - Von-Coels-Straße, Parkplatz Saaltheater - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 05.02.2009 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigen. Das Beratungsergebnis wird in der Ratssitzung mitgeteilt.

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Anlagen

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