Kenntnisnahme - B 06/0016/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat nimmt die organisatorische Grundstruktur der RWTH Aachen Campus GmbH und die Zielvorstellung der avisierten 15 Cluster ebenso wie das vorgesehene Zeitraster zustimmend zur Kenntnis. Zur weitergehenden Beschlussfassung wird auf den nicht öffentlichen Teil verwiesen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die RWTH Aachen will sich mit ihrem Zukunftsprogramm der Exzellenzinitiative als eine der weltweit führenden technischen Universitäten und Innovationstreiber weiterentwickeln.

 

Vor diesem Hintergrund sollen im Zeitraum von 2009 bis 2017 in Melaten und auf dem Westbahnhof auf einer Grundstücksfläche von rd. 550Tm²  (Anlage 1) 15 Forschungscluster (Anlage 2) mit einer Nutzfläche von rd. 400Tm² angesiedelt werden, in denen bis zu 150 nationale und internationale Industrieunternehmen im direkten Verbund mit den Forschungszentren und Instituten gemeinsam an definierten Forschungsschwerpunkten arbeiten. Parallel zur Entwicklung der Cluster sollen auch eine Reihe von zusätzlichen Lehr- und Serviceeinrichtungen wie die International Academy, die School of Management, verschiedene Hotels und Gastronomie-Betriebe auf dem Campus-Areal etabliert werden. Die RWTH Aachen ist damit einer der größten technologieorientierten Campus-Bereiche Europas.

Es werden voraussichtlich ca. 5.500 Arbeitsplätze im Bereich der Forschungscluster entstehen und ca. 4.500 weitere Arbeitsplätze in den notwendigen Dienstleistungsfunktionen auf dem Campus sowie in der gesamten Städteregion Aachen. Es wird mit diesem Campus-Projekt ein Investitionsvolumen von rd. 1,5 Mrd. € in Aachen platziert.

 

Stadt Aachen fördert diese Campus-Idee und hat ein großes Interesse an einer erfolgreichen Umsetzung dieses Projektes, da es insbesondere aus städtisch-wirtschaftsfördernder Sicht ein bedeutendes Nutzenpotenzial birgt (Anlage 3).

 

Aus diesem Grunde wird sich die Stadt als Gesellschafter an der RWTH Aachen Campus GmbH mit 5% beteiligen. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Vermittlung von Forschungs- und Entwicklungsverträgen und damit die Realisierung des Campus. Die Gesellschaft erhält hierzu die Projekthoheit und erbringt alle mit dem Campus-Konzept verbundenen Leistungen aus einer Hand. Der Gesellschaft obliegt des exklusive Recht, die Nutzungsverhältnisse und die Nutzung auf dem RWTH Aachen Campus zu regeln.

Von besonderer Bedeutung für die Stadt ist das im Gesellschaftsvertrag geregelte Zustimmungsrecht des städtischen Aufsichtsratsmitglied gegenüber der Geschäftsführung bei Leistungsangeboten auf dem Campus, welche die Interessen der Stadt Aachen berühren.  Z.B. die Errichtung und den Betrieb eines Kongresszentrums, oder von Einrichtungen, die für die Stadt von Bedeutung sind. Hier benötigt die Geschäftsführung der Campus GmbH einstimmige Zustimmungen des Aufsichtsrates, so dass die Stimme des von der Stadt Aachen bestellten Aufsichtsratsmitglieds den Ausschlag gibt.

 

Eigentümer des zu entwickelnden Grundstückes ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB). Die für die einzelnen Cluster erforderlichen Flächen werden vom BLB in Erbpacht an Privatinvestoren vergeben oder von BLB selbst bebaut und anschließend vermietet. Die Vermarktung der Flächen und die Zulassung von Industrieunternehmen als Forschungspartner erfolgen exklusiv durch die Campus GmbH.

Die Aufgabenverteilung zwischen der Campus GmbH und dem BLB bei der Entwicklung des Campus ist Anlage 4 zu entnehmen.

 

Die Campus Entwicklung startet gem. Zeitplan der Anlage 5 mit 6 Clustern in Melaten und wird in der 2. Phase mit 4 Clustern auf dem Westbahnhof fortgesetzt. Die 3. Phase dient dem Aufbau der restlichen 5 Cluster und der anschließenden Verdichtung über alle Cluster.

 

Die Gesellschaft finanziert sich aus der Vermittlungs- und Vermarktungstätigkeit. Die GmbH erhält hierdurch laufende Servicegebühren und Provisionseinnahmen. Es handelt sich um eine reine Dienstleistungsgesellschaft ohne eigenen Grundbesitz; Anlagevermögen in größerem Umfang soll nicht angeschafft werden. Das finanzielle Engagement der Stadt Aachen in dieser Gesellschaft ist durch gesellschaftsvertragliche Regelungen auf den Betrag von € 12.500,-- begrenzt.  Die Stadt Aachen kann jederzeit aus der Gesellschaft austreten. In diesem Falle wird die Zahlung des Nominalbetrages des städtischen Gesellschaftsanteils fällig.

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Anlagen

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