Entscheidungsvorlage - FB 50/0293/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt, die Leistungsvereinbarung zur Schuldnerberatung anzupassen. Das Leistungsentgelt pro geförderter Stelle wird ab dem 1.1.2009 von 68.200 € auf 73.150 € angehoben. Ab 1.4.2009 soll eine zusätzliche Vollzeitstelle, d.h. insgesamt sechs Stellen, gefördert werden. Dies geschieht unter der Maßgabe, dass das Beratungskonzept wie vorgelegt verbessert wird und die von der Stadt oder der ARGE zugewiesenen Hilfeempfänger vorrangig beraten werden.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Fachbereich Soziales und Ausländerwesen der Stadt Aachen hat ab dem 1.1.2008 mit dem Diakonischen Werk und dem Verein Schuldnerberatung eine neue Leistungsvereinbarung zur Schuldner- und Insolvenzberatung abgeschlossen. Insgesamt wird ein Leistungsentgelt in Höhe von 68.200 € für jede der fünf Vollzeitstellen gezahlt. Das sind insgesamt 341.000 €. Hiervon sind den Leistungsträgern zufließende öffentliche Drittmittel (INSO-Förderung des Landes NRW und Mittel der Sparkasse Aachen) sowie Einnahmen durch die Kostenbeteiligung von Ratsuchenden oberhalb der Einkommensgrenze abzuziehen. Das waren im Jahr 2008 105.723 €.

 

In der zweiten Jahreshälfte 2008 stellte sich heraus, dass die Wartezeit für neue Beratungsfälle teilweise mehr als ein halbes Jahr betrug. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 746 Menschen bei Schuldnerberatung, Diakonie und Verbraucherzentrale beraten. Dies entsprach einer Fallzahl von 133 pro Vollzeitstelle und lag deutlich über dem geförderten Richtwert von 80 pro Stelle. Mehrfach wurde diese Situation im Fachbereich 50 mit der ARGE und unter Beteiligung der Beratungsstellen erörtert. Auf Grundlage dieser Gespräche legten die Beratungsstellen Schuldnerberatung Aachen, Diakonisches Werk, Verbraucherzentrale und Caritas am 14.1.2009 das beiliegende Optimierungskonzept vor, das am 6.2.2009 im Fachbereich 50 noch einmal intensiv erörtert wurde. Dabei wurde vom Fachbereich 50 Wert darauf gelegt, dass die Pflichtleistung der Kommune Vorrang vor freiwilligen Leistungen haben muss, d.h. die vom Fachbereich Soziales und Ausländerwesen sowie der ARGE zugewiesenen Hilfsempfänger vorrangig zu beraten sind.

 

Mit Umsetzung des Optimierungskonzeptes, der vorrangigen Beratung der zugewiesnen Schuldner und der Ausweitung der Beratungskapazität um eine Vollzeitstelle kann die Beratungsleistung der Schuldnerberatung ab dem Jahr 2009 deutlich verbessert werden.

 

Die Erhöhung des Leistungsentgelts auf 73.150 € pro Stelle geschieht auf Grundlage des Antrags der Beratungsstellen und berücksichtigt die gestiegenen Personalkosten im Jahr 2008 und 2009, wie dies in der letzten Sitzung bei anderen Leistungsträgern ebenfalls geschah.

 

Da die Zuständigkeit für diese Aufgabe nach dem SGB II zum 21.10.2009 auf die StädteRegion Aachen übergeht, müssen die Jahresaufwendungen in Höhe von 335.000 € aufgeteilt werden auf 268.000 € für die Stadt Aachen und 67.000 € für die StädteRegion Aachen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Jahresbezogen entstehen Aufwendungen für die Schuldnerberatung in Höhe von 335.000 €. Haushaltsmittel in Höhe von 341.000 € stehen im Entwurf des Haushaltsplans 2009 im Produkt 050 010 020, Produktsachkonto 5339 005 „Kosten für Schuldnerberatung n. § 16 Abs. 2 SGB II“ bereit.

Diese Aufwendungen sind aufzuteilen auf einerseits den Haushalt der Stadt Aachen für 2009 in Höhe von 268.000 €, ab 2010 jeweils 0,00 € und andererseits auf den Haushalt der StädteRegion Aachen im Jahr 2009 in Höhe von 67.000 €, ab 2010 jeweils 335.000 €.

 

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Anlagen

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