Entscheidungsvorlage - FB 61/1040/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren notwendigen Schritte zur Realisierung der Fördermaßnahme

 

1.       Aufstellung von 4 Bushaltestellen, Herstellung von 5 Busschleusen und Arbeiten an Lichtsignalanlagen an der B 57 – Krefelder Straße

2.       Neubau- und Umbau von 6 Bushaltestellen (Berliner Ring; Im Süsterfeld; Augustastraße; Karlsgraben)

3.       Aufstellung von Fahrradboxen an den SPNV-Haltepunkten Aachen-West, Aachen-Schanz, Aachen Rothe-Erde, Aachen-Eilendorf (20 Boxen)

4.       Erweiterung von Fahrgastinformationsanlagen an Bushaltestellen im Stadtgebiet Aachen

5.       Einrichtung Anschlusssicherung Bus-Bahn an Bushaltestellen Aachen-Schanz und Aachen Rothe-Erde

6.       Nachrüstung von zwei Aufzügen am Haltepunkt Aachen-Schanz

 

zu unternehmen und die haushaltstechnischen Einplanungen vorzunehmen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Neue ÖPNV-Förderstrukturen in NRW

Die Förderung des ÖPNV ist im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) geregelt. Seit der Novellierung im Jahr 2007 ergeben sich folgende, neue Förderstrukturen (Anlage 1):

 

- §11 ÖPNVG NRW: ÖPNV Pauschale

- §12 ÖPNVG NRW: Pauschalierte Investitionsförderung

- §13 ÖPNVG NRW: Investitionen im besonderen Landesinteresse

- §14 ÖPNVG NRW: sonstige Förderung

 

Die für die Förderung des ÖPNV maßgeblichen Abschnitte des ÖPNVG NRW sind in Anlage 1 beigefügt.

 

Förderung des ÖPNV nach §12 ÖPNVG NRW – Anträge aus dem Jahr 2008

Im Zuge der Novellierung des ÖPNVG NRW ist die Zuständigkeit für die pauschalierte Investitionsförderung nach § 12 ÖPNVG NRW dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland übertragen worden (Anlage 2). Zum 11. August 2008 konnten erstmals neue Vorhaben zur Förderung angemeldet werden.

Der derzeit gültige Fördersatz für Maßnahmen nach § 12 ÖPNVG NRW beträgt 85 %.

 

Nach Prüfung und Priorisierung aller Anträge durch den Zweckverband sind mehrere Maßnahmen, die das Gebiet der Stadt Aachen betreffen und von der Verwaltung vorsorglich angemeldet wurden, in den Maßnahmenkatalog des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland aufgenommen worden.

Für folgende Maßnahmen liegen der Verwaltung Einplanungsmitteilungen vor:

 

  1. Aufstellung von 4 Bushaltestellen, Herstellung von 5 Busschleusen und Arbeiten an Lichtsignalanlagen an der B 57 – Krefelder Straße
    Zuwendungsfähige Ausgaben: 240.300,00 € (Anlage 3)
    Eine Förderung wird nur in Anspruch genommen, sofern diese Einzelmaßnahmen nicht über das Entflechtungsgesetz im Rahmen des Umbaus der Krefelder Straße gefördert werden können.

 

  1. Neubau- und Umbau von 6 Bushaltestellen (Berliner Ring; Im Süsterfeld; Augustastraße; Karlsgraben)
    Zuwendungsfähige Ausgaben: 215.100,00 € (Anlage 4)

      Der Umbau der Haltestelle Augustastraße wird von der Verwaltung zurückgezogen.

 

  1. Aufstellung von Fahrradboxen an den SPNV-Haltepunkten Aachen-West, Aachen-Schanz, Aachen Rothe-Erde, Aachen-Eilendorf (20 Boxen)
    Zuwendungsfähige Ausgaben: 40.000 € (Anlage 5)

 

  1. Erweiterung von Fahrgastinformationsanlagen an Bushaltestellen im Stadtgebiet Aachen
    Zuwendungsfähige Ausgaben: 240.000,00 € (Anlage 6)

 

  1. Einrichtung Anschlusssicherung Bus-Bahn an Bushaltestellen Aachen-Schanz und Aachen Rothe-Erde
    Zuwendungsfähige Ausgaben: 60.000,00 € (Anlage 7)

 

  1. Nachrüstung von zwei Aufzügen am Haltepunkt Aachen-Schanz
    Zuwendungsfähige Ausgaben: 600.000,00 € (Anlage 8)

 

 

Neben diesen Maßnahmen, die von der Verwaltung eingereicht wurden, liegen der ASEAG Einplanungsmitteilungen für folgende Maßnahmen im Stadtgebiet vor:

 

  1. Austausch sowie zusätzliche Aufstellung von Fahrgastunterständen in der Stadt Aachen, in der Stadt Eschweiler und in der Stadt Stolberg

      Zuwendungsfähige Ausgaben: 800.000,00 € (Anlage 9)

 

  1. Zusatzbeleuchtung an wichtigen Anschlusshaltestellen mit Solarzellen

      Zuwendungsfähige Ausgaben: 30.000,00 €

 

 

Von der Verwaltung wurden im Jahr 2008 zudem Maßnahmen zur Förderung angemeldet, die nicht in den Maßnahmenkatalog des NVR aufgenommen wurden. Hierzu zählen, die Errichtung eines Buswendplatzes in Aachen Brand und die Aufstellung von internetbasierten Inhouse-Fahrgast-informationssäulen in öffentlichen Gebäuden der Stadt Aachen.

 

 

Pauschalierte Investitionsförderung im Jahr 2009

Bis zum 31.3.2009 können erneut Anträge auf Förderung des ÖPNV nach § 12 ÖPNVG NRW beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland eingereicht werden. Die Verwaltung plant, für folgende Maßnahmen Einplanungsanträge einzureichen:

 

  1. Umbau von Bushaltestellen:

      - Haltestelle „Severinstraße“, stadtauswärts

      - Haltestellen „Europaplatz“, beide Richtungen

      - Haltestelle „Rathenauallee“ in der Bayernallee, stadteinwärts

      - Haltestelle „Beverau“, stadtauswärts

      - Haltestelle „Auf dem Bahnes“, stadtauswärts

      - Haltestelle „Ronheide“, stadtauswärts

      - Haltestelle „Kolpingstraße“, stadtauswärts

 

  1. Inhouse-Fahrgastinformationssäulen in öffentlichen Gebäuden

 

  1. Busschleusen Campus-Melaten

 

  1. Errichtung eines Buswendeplatzes in Aachen-Brand
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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Fördermaßnahmen 1-3 stehen im Jahr 2009 Haushaltsmittel bei den folgenden Produktsachkonten zur Verfügung:

 

  1. Sportpark Soers ÖPNV Umbau Krefelder Straße – B 12010500 7852507: 1,507 Mio. €
  2. Verbesserung des ÖPNV, Umbau-Maßnahmen 2009 – X 12010060 7852060: 50.000,00 €
  3. Fahrradboxen an Haltepunkten – X 12010058 7582058: 30.000,00 €

 

Für die Finanzierung der Fördermaßnahmen 4 und 5 können die Ansätze aus dem Ratsantrag von SPD und GRÜNE „Luftreinhalteplan unterstützen durch einen attraktiven ÖPNV“ vom 26. Januar 2009 genutzt werden.

 

Die Finanzierung der Fördermaßnahme 6 soll in Verhandlungen zwischen Verwaltung und DB Station & Service sowie dem zuständigen Aufgabenträger im SPNV geklärt werden.

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Anlagen

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