Entscheidungsvorlage - FB 61/1041/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag Verkehrsausschuss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den Baubeschluss für den Endausbau Gut Lehmkülchen zu fassen. Der niveaugleiche  Ausbaubereich soll als verkehrsberuhigter Bereich nach STVO ausgewiesen werden.

 

Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Mitte:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Endausbau Gut Lehmkülchen.

Der niveaugleiche Ausbaubereich soll als verkehrsberuhigter Bereich  nach STVO mit den Schildern 325/326 ausgeschildert werden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung beabsichtigt, die Straße Gut Lehmkülchen  in Aachen-Mitte  straßenbautechnisch endgültig fertigzustellen. Die Ausbaulänge der Straße beträgt insgesamt ca. 275 m, die Verkehrsfläche ist 

zwischen 5,50m und 16,00 m breit. Die ersten 32 m werden konventionell d.h. mit Asphaltfahrbahn und Gehweg ausgebaut danach beginnt der niveaugleiche Ausbau in grauem Betonpflaster.

 

                                                                                   

Grundlagen

 

In der  Straße Gut Lehmkülchen besteht seit vier Jahren eine Baustraße  einschließlich der abwassertechnischen Erschließung. Es ist beabsichtigt nun den Endausbau der Straße vorzunehmen.

 

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Der niveaugleiche Ausbau in grauem Betonpflaster wird  im Ellbogenverband verlegt. Eingeplant sind 9 Baumfelder mit 10 Bäumen, 2 Pflanzfelder sowie 15 öffentliche Parkplätze. Am Ende der Wendeanlage ist ein Höhenversatz zu einer Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Fußgänger und Radfahrer) und ein Wohnweg zu den Häusern Nummer 21-25 vorgesehen.

Die derzeitige Baustraße mit einer Breite von ca. 3,00 m wird in den Endausbau einbezogen und dient als Tragschicht für die neue Oberfläche.

In Längsrichtung wird eine 50 cm breite Entwässerungsrinne aus Betonpflaster in der Verkehrsfläche angelegt. Entlang der Eigentumsgrenzen wird die öffentliche Verkehrsfläche durch einen Betonbordstein T 10/25 eingefasst.

 

Die Versorgungsträger werden über die Baumaßnahme informiert und haben die Möglichkeit, eventuell noch fehlende Versorgungsleitungen zu verlegen. Im Zuge der Baustraßenerstellung wurden Kabel für die Straßenbeleuchtung verlegt und provisorische Beleuchtungsmaste aufgestellt. Die Straßenbeleuchtung wird nun im Zuge der endgültigen Fertigstellung ergänzt bzw. angepasst.

 

 

Durchführung

 

Mit den Arbeiten soll im Mai begonnen werden, soweit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bis dahin vorliegen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 2 Monate.

 

 

Finanzierung

 

Die Baukosten für den endgültigen Ausbau der Straße betragen ca. 250.000 Euro. Mittel in dieser Höhe stehen bisher nur als Restmittel aus 2008 in Höhe von 190.000 € bei  dem Auftragssachkonto

B 120 10234-7852 234 “Endausbau Gut Lehmkülchen” B.Plan 848, für 2009 zur Verfügung. Die fehlenden 60.000 € werden dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt zur zusätzlichen Bereitstellung im Rahmen der Etatberatungen vorgeschlagen. Die Deckung hierfür kann aus dem Auftragssachkonto zum Umbau der Trierer Straße B 1201 0025 - 7852 025 erfolgen. Die Mittel müssen noch frei gegeben werden.

 

 

Erschließungsbeiträge

 

 Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage. Die Abrechnung erfolgt gem. § 127ff BauGB in Verbindung mit der städtischen Satzung. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand beträgt 90 %.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 250.000 € ergeben. Die Kosten sind bei dem Auftragssachkonto B 120 10234 - 7852 234  “Endausbau Gut Lehmkülchen” Beb.plan 848 vorgesehen und stehen für 2009 i. H. v. 190.000 € aus Übertragungen zur Verfügung. Die fehlenden 60.000 € werden dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt zur zusätzlichen Bereitstellung im Rahmen der Etatberatungen vorgeschlagen.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:

Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Bau GB.

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