Entscheidungsvorlage - FB 51/0297/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der CDU-Fraktion wird aus finanziellen Gründen nicht gefolgt. Das Antragsverfahren ist damit erledigt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss haben sich bereits in einer gemeinsamen Sitzung am 19.06.2008 ausführlich mit der Thematik Schulsozialarbeit befasst. (Siehe Vorlage „Städtische Schulsozialarbeit in der Stadt Aachen“; Vorlage Nr. FB51/0260/WP15)

 

Einhelliger Wunsch aller im Ausschuss vertretenen Parteien war es auch hier schon möglichst viele Schulen mit dem Instrument der Schulsozialarbeit auszustatten. Einvernehmen bestand darüber, dass dies nur durch die gemeinsamen Bemühungen von Land und Kommune erreicht werden kann.

 

Die Umsetzung dieses gemeinsamen politischen Willens allein für die Schulform der Förder-, Haupt- und Gesamtschulen ist bedingt durch die sehr knappen finanziellen Ressourcen insbesondere der Kommune nur schrittweise und mit erheblichen Schwierigkeiten möglich. Dies gilt es in der nahen Zukunft umzusetzen.

 

Dem Grundsatz folgend, dass Hilfeangebote im frühen Lebensalter, massive und damit auch kostenintensive Formen der Intervention im Jugendalter verhindern können, ist der Ansatz Schulsozialarbeit bereits in Grundschulen einzusetzen grundsätzlich richtig und zu begrüßen.

 

Die Erfahrungen in anderen Städten (z.B. Düsseldorf) zeigen, dass sich diese Arbeit bewährt hat.

 

In der Stadt Aachen gibt es 42 Grundschulen mit ca. 8000 Grundschülern. Davon befinden sich mindestens 5 Grundschulen in Sozialräumen, in denen die soziale Problematik stärker ausgeprägt ist als in den anderen. Würde man an jeder dieser Grundschulen einen Schulsozialarbeiter bzw. eine Schulsozialarbeiterin auch nur mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 20 Stunden beschäftigen, so würden hierfür jährlich Finanzmittel von 150.000€ benötigt.

Vor dem Hintergrund des Haushalts der Stadt werden jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeiten gesehen, eine Ausstattung von Grundschulen mit Schulsozialarbeitern aus kommunalen Mitteln vorzunehmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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