Kenntnisnahme - FB 61/1047/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Durchführung eines Verfahrens zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 - Krefelder Straße / Soerser Weg (Sportpark Soers) - gemäß § 13 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Durchführung eines Verfahrens zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 - Krefelder Straße / Soerser Weg (Sportpark Soers) - gemäß § 13 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 13 Abs. 1 BauGB, ein Verfahren zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 - Krefelder Straße / Soerser Weg (Sportpark Soers) - durchzuführen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Voraussetzung für die Inbetriebnahme des Fußballstadions ist die rechtliche Sicherung aller Flächen, die im Stellplatznachweis enthalten sind. Für zwei dieser Flächen soll nur für die Dauer von 10 Jahren eine Baulast eingetragen werden:

        Finanzamt (391 Stellplätze)

        Albert-Vahle-Halle (166 Stellplätze)

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt muss auch die Ersatzfläche rechtlich gesichert werden.

 

Bislang sollte dies auf einer Fläche der STAWAG am Schwarzen Weg erfolgen. Die STAWAG hat jedoch ihre Zusage dazu aufgrund eigener Planungen zurückgezogen.

 

Statt dessen sollen die Ersatzstellplätze nun auf der obersten Ebene des Parkhauses nachgewiesen werden, die bislang ausschließlich für die Anlage von zwei Trainingsplätzen vorgesehen waren.

 

Die Alemannia Aachen Stadion GmbH hat sowohl ein Schall-, als auch ein Verkehrsgutachten erstellen lassen, um die Auswirkungen dieser geänderten Planung überprüfen zu lassen.

 

Beide Gutachten kommen zu dem Schluss, dass die Inanspruchnahme der Fläche auf dem Parkhausdach verträglich ist.

 

Der Verkehrsgutachter empfiehlt, den Verkehr von dieser Ebene ausschließlich zum Soerser Weg hin abfließen zu lassen, da die verkehrlichen Auswirkungen geringer sind als bei einem höheren Abfluss über die Albert-Servais-Allee zur Krefelder Straße.

 

Falls die Stellplätze auch nach 22 Uhr genutzt werden, ist zur Einhaltung der Immissionsschutzvorschriften in Teilbereichen der Bau einer Schallschutzwand erforderlich.

 

Um die Änderungen planungsrechtlich zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Das Änderungsverfahren umfasst noch zwei weitere Punkte:

 

1. Aus statischen Gründen musste auf den Bau einer Photovoltaik-Anlage auf dem Stadiondach verzichtet werden. Alemannia würde gerne zumindest auf den Nebengebäuden Photovoltaik vorsehen. Da die Flächen laut Bebauungsplan bisher großflächig zu begrünen sind, ist dazu ebenfalls eine Änderung erforderlich.

 

2. Außerdem soll die öffentliche Verkehrsfläche am stadionseitigen Brückenfuß in Anpassung an die inzwischen detailliertere Planung der Brücke angepasst werden. Um einen Fußweg über die Brücke komplett auf öffentlichen Verkehrsflächen sicherzustellen, soll die Fläche um 3 m vergrößert werden (siehe Anlage 5).

 

Bis auf diese Vergrößerung der öffentlichen Verkehrsfläche beziehen sich alle anderen Änderungen ausschließlich auf die Schriftlichen Festsetzungen.

 

Durch die geplanten Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt daher die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 1 BauGB. Dabei wird den betroffenen Bürgern und Behörden innerhalb einer angemessenen Frist die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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