Kenntnisnahme - FB 61/1044/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 894 S - Lütticher Straße / Hasselholzer Weg - (Teil Süd);hier:Bericht über das Ergebnis der OffenlageEmpfehlung zum Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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11.03.2009
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Gestoppt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.03.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche am Ende der Straße “Am Adamshäuschen” in Allgemeines Wohngebiet.
- Erweiterung der überbaubaren Fläche “Am Adamshäuschen” 15b um 2,8 m nach Nordosten und Reduzierung dieser Baufläche um 1,8 m an der westlichen Seite.
- Korrektur der schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 3:
“... Ausnahmsweise sind in den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die Breite dieser Anlagen maximal 50% der Grundstücksbreite ausmacht. Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Carports an anderen Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen.
Ausnahmsweise sind zwischen der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen Stellplätze, Garagen und Carports zulässig.”
Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 894S - Lütticher Straße, Hasselholzer Weg- (Teil Süd) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche am Ende der Straße “Am Adamshäuschen” in Allgemeines Wohngebiet.
- Erweiterung der überbaubaren Fläche “Am Adamshäuschen” 15b um 2,8 m nach Nordosten und Reduzierung dieser Baufläche um 1,8 m an der westlichen Seite.
- Korrektur der schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 3:
“... Ausnahmsweise sind in den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die Breite dieser Anlagen maximal 50% der Grundstücksbreite ausmacht. Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Carports an anderen Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen.
Ausnahmsweise sind zwischen der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen Stellplätze, Garagen und Carports zulässig.”
Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 894S - Lütticher Straße, Hasselholzer Weg- (Teil Süd) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hatte am 29.09.2005
den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 894 - Lütticher
Straße, Hasselholzer Weg - gefasst, nachdem die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer Sitzung vom 28.09.2005 die Empfehlung
zur Aufstellung des Bebauungsplanes ausgesprochen hatte.
Der Bebauungsplan
Nr. 894S - Lütticher Straße,
Hasselholzer Weg- (Teil Süd) dient der Innenentwicklung und wurde im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet
wurde aufgrund seiner Größe im Laufe der Bearbeitung in einen Teil
Nord und einen Teil Süd geteilt. Der Bebauungsplan für
den nördlichen Teil ist bereits rechtskräftig.
Der südliche Teil wurde, reduziert um die Flächen
um Haus Ficht, in der Zeit vom 16.12.2008 bis 23.01.2009 öffentlich ausgelegt.
Während
der Offenlage haben fünf Bürgerinnen und Bürger
die Gelegenheit genutzt, Anregungen zur Planung vorzubringen. Eine weitere
Eingabe wurde bereits zu Beginn des Planverfahrens vorgebracht und soll der
Vollständigkeit halber im Verfahren behandelt
werden.
Die Verkehrsfläche
der Straße “Am Adamshäuschen
ist irrtümlich zu groß
festgesetzt worden. Am Ende der Straße liegt die ausgebaute Verkehrsfläche
auf Privatgrundstücken, was auch in Zukunft so bleiben soll.
Daher soll der Bebauungsplan dahingehend geändert
werden, dass die öffentliche Verkehrsfläche
am Ende der Straße “Am Adamshäuschen”
in Allgemeines Wohngebiet umgewandelt wird.
Eine
Eingabestellerin regt an, das Baufenster auf dem Grundstück
am Adamshäuschen weiter nach Nordwesten auszudehnen.
Hier soll, um einen bessere Bebaubarkeit des Grundstücks
zu ermöglichen, der Eingabe in sofern gefolgt werden,
dass das Baufenster nach Nordwesten soweit ausgedehnt werden soll, wie auch auf
dem Nachbargrundstück der Bestand an den Wald heranreicht.
Da es sich nur um
eine geringfügige Ausdehnung der überbaubaren
Fläche handelt, war aus Sicht der Verwaltung
eine erneute Beteiligung der
Eigentümer des gegenüberliegenden
Grundstücks nicht erforderlich.
In den schriftlichen Festsetzungen soll eine Formulierung zur Zulässigkeit von Stellplätzen, Garagen und Carports präzisiert werden, indem unter Nr. 3 die Ausnahmeregelung neu formuliert wird: “...Ausnahmsweise sind in den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die Breite dieser Anlagen maximal 50% der Grundstücksbreite ausmacht. Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen und Carports an anderen Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen.
Ausnahmsweise sind zwischen der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen Stellplätze, Garagen und Carports zulässig.”
Damit wird
erreicht, dass in den Vorgärten nur Stellplätze,
in dem Bereichen zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude
bzw. Überbaubaren Flächen
auch Stellplätze, Garagen und Carports zulässig
sind.
Es wurden 10 Träger
öffentlicher Belange an der Planung
beteiligt. Es wurden keine Bedenken vorgebracht. Die Bezirksregierung Arnsberg
hatte angeregt, die RWTH zu beteiligen, da das Plangebiet von dem auf Erdwärme
erteilten Erlaubnisfeld “IfM GeoTherm”
überlagert wird. Dieser Empfehlung ist die
Verwaltung gefolgt, von Seiten der RWTH wurde allerdings keine Stellungnahme
zum Bebauungsplan abgegeben.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 894S - Lütticher Straße, Hasselholzer Weg -(Teil Süd) in der beschriebenen Form als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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93 kB
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2,7 MB
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2,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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143,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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210,7 kB
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