Entscheidungsvorlage - FB 61/1055/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Umgestaltung des Dreiecksplatzes mit Reiterdenkmal entsprechend beiliegender Planung

a) mit Sitzstufen                oder

b) ohne Sitzstufen

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des Planungsausschusses am 05.02.2009 wurde im Rahmen des Satzungsbeschlusses zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Kaiserplatz-Galerie -, die künftige Gestaltung des Dreiecksplatzes bzw. des Reiterstandbildes diskutiert. Ein Beschluss konnte nicht gefasst werden, da keine Variante eine Mehrheit erzielen konnte.

Die Verwaltung hatte in der Vorlage zum Satzungsbeschluss folgendes ausgeführt:

Im Rahmen der Umbaumaßnahmen im Bereich Kaiserplatz - insbesondere der geplanten Rampe - ist es erforderlich das Denkmal zu verschieben und den vorhandenen Dreiecksplatz neu zu ordnen.

Das Reiterstandbild Kaiser Friedrich III wurde 1911 vom Berliner Bildhauer Hugo Lederer entworfen. Von der im Krieg teilweise zerstörten Steineinfassung blieben zwei Löwenskulpturen erhalten, von denen eine seitlich des Denkmals aufgestellt wurde (die zweite befindet sich im Ferberpark).

Der Investor hat für die Neugestaltung in Abstimmung mit der Verwaltung zwei Alternativen erarbeitet (s. Anlage). Bei beiden Alternativen wird das Reiterstandbild in gleicher Ausrichtung verschoben, sodass es frei seitlich auf dem Platz steht. Der Standort des Löwen wird neu akzentuiert durch drei Bäume (zwei Neupflanzungen) und umstehende Bänke.

Eine Alternative schlägt zusätzlich die Anlage von Sitzstufen um das Denkmal vor.

Aus Sicht der Verwaltung bieten Sitzstufen eine höhere Aufenthaltsqualität für diesen Platz. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung lehnt jedoch in Anbetracht der benachbarten Drogenszene die Anlage von Sitzstufen ab. Aus Sicht der Denkmalpflege ist zu berücksichtigen, dass nach der fehlenden Einfassung (Löwen) und des schon einmal veränderten Standortes die Sitzstufen eine weitere Entfremdung des Reiterstandbildes bedeuten.

Die Verwaltung empfiehlt, die Ausführung entsprechend einer der beiden Varianten zu beschließen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Anlagen

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