Kenntnisnahme - FB 61/1042/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Auf der Kier, Freigabe des Einbahnstraßenstücks für Radfahrer in Gegenrichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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18.03.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 22.01.2009 regte eine Zuhörerin in der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner an, die Einbahnstraße Auf der Kier zum Fahrrad fahren gegen die Einbahnregelung freizugeben. Nach § 41 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung sowie den zu Z. 220 Einbahnstraße ergangenen Verwaltungsvorschriften kommt eine Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung nur in Betracht, wenn
a) nach der flächenhaften Radverkehrsplanung die Benutzung der bestimmten Straßenstrecke innerorts erforderlich ist,
b) die Anordnung der Einbahnstraße unter Berücksichtigung der Belange des Radverkehrs nicht aufgehoben oder nicht durch andere Maßnahmen (z.B. unechte Einbahnstraßen mit Z. 267, Einrichtung eines entlang der Einbahnstraße getrennten Radweges) ersetzt werden kann,
c) für den Fahrverkehr auf der Fahrbahn eine Breite von in der Regel 3,5 m, mindestens jedoch 3 m mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten, vorhanden ist, sowie
d) die Verkehrsführung im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten (Einmündungen und Kreuzungen) übersichtlich und die Begegnungsstrecke nur von geringer Länge ist.
Die Breite der öffentlichen Verkehrsfläche variiert in diesem Straßenstück stark. Während im unteren schmalen Teilstück zwischen Bahnübergang und Hs. 7 in der Regel nicht mehr als 3 m Fahrbahn existiert, weitet sich die Fahrbahn im oberen Teil auf bis zu 4 m auf. Die Verkehrsdichte ist sehr gering, sodass Begegnungsverkehre zwischen bergwärts fahrenden Kraftfahrzeugen und talwärts kommenden Fahrradfahrern nur sehr selten auftreten. Die Sicht beider Verkehrsgruppen aufeinander ist ausreichend und Fahrradfahrer können in talwärtiger Richtung im Notfall auf den lediglich durch eine Fahrbahnrandmarkierung abgesetzten Gehweg ausweichen, da auch das Fußgängeraufkommen unterdurchschnittlich ist. Die Einbahnregelung beginnt erst hinter der Zufahrt zu Hs. 7, sodass im Einmündungsbereich zur Schmithofer Straße weiterhin Begegnungsverkehr besteht, in den sich die Fahrradfahrer eingliedern können.
Die Verwaltung sieht deshalb keine Bedenken, die Einbahnregelung für Fahrradfahrer in Gegenrichtung freizugeben.