Kenntnisnahme - BA 4/0119/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anfragesteller Anfragedatum Anfrageinhalt

SPD-BF 14.01.2009 Befahren des Friedhofs Aachen-Walheim zur Pflege der

  Gräber

 

Stellungnahme des Aachener Stadtbetriebes:

Es wird nachgefragt, ob die Zufahrt zur Vereinfachung der Grabpflege auf den Friedhof Walheim wieder ermöglicht werden kann. Die Zufahrt ist derzeit mit einem Poller gesichert und der Fußweg vom gegenüberliegenden Parkplatz erscheint als nicht praxisgerecht.                                                               

 

Zu 1. Besteht die Möglichkeit, statt des Hauptweges die vom Vorplatz abzweigenden Wege für den PKW-erkehr zu sperren?                                                                    

 

An vier Wegen müssten Poller versetzt werden, welche bei Bestattungen sowie den Pflegearbeiten hinderlich wären. Die Fahrzeuge würden dann auf dem Friedhof, im Bereich des Vorplatzes der Trauerhalle abgestellt. Hierdurch würde eine Situation geschaffen, welche den Auflagen der Friedhofsatzung der Stadt Aachen widerspricht - § 7 Abs. (3) nicht gestattet a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art…. zu befahren. Zudem sind auf der Vorplatzfläche abgestellte Fahrzeuge nicht mit der Würde des Ortes zu vereinbaren.

 

Zu 2. Ließen sich auf dem Parkplatz Mietschubkarren anbringen, die den Bürgern ihre Abeit erleichtern könnte?                                                                                                                    

 

Vom Grundsatz her ja, aber die Gefahr des Diebstahls oder der Zerstörung dieser Schubkarren ist an dieser uneinsichtigen Stelle recht groß.                                                                                 

 

Zu 3. Hat der Aachener Stadtbetrieb einen anderen Vorschlag, wie dem Problem begegnet werden könnte?                                                                                                                          

 

Im Bereich der „Alten Zufahrt“  zum Friedhof Walheim wurden zur Sicherung des freien Zugangs ein Halteverbotsschild angebracht und zwei Pflanzkübel aufgestellt. Hier wäre es denkbar, das Halten für Kurzparker durch die Änderung der Ausschilderung mit der Zweckbindung der Be- und Entladung zu gestatten. Die hier aufgestellten Pflanzkübel würden in diesem Falle entfernt. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge auf dem gegenüberliegenden Parkplatz abgestellt werden. Mietschubkarren werden von der Stadt Aachen generell nicht zur Verfügung gestellt. In Anbetracht der 28 städt. Friedhöfe,  würde dies den Rahmen der finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Im Stadtteil Aachen-Eilendorf hat sich jedoch ein Sponsor gefunden, welcher für den Friedhof Nirmer Str. einige Schubkarren zur Verfügung gestellt hat. Sollte eine Möglichkeit der Beschaffung gefunden werden, so könnten diese im Bereich der  „Alten Zufahrt“ vorgehalten werden.

 

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Anlagen

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